Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD – Drucksache 5/5829
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren. Herr Gumprecht hatte heute die undankbarste Aufgabe in seiner politischen Karriere, er musste hier eine Ausschussempfehlung vortragen, die nicht mal mehr das Papier wert war, auf dem sie formuliert war, denn sie war völlig überholt, und das durch das Agieren seiner eigenen Fraktionskolleginnen und -kollegen. Das ist schon nicht einfach. Aber wenn Sie selbstbewusst gewesen wären, hätten Sie diese Rolle dem Herrn Fiedler überlassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Adams hatte hier formuliert, die GRÜNEN hätten es nicht für erforderlich erachtet, diese gesetzliche Änderung überhaupt auf den Weg zu bringen. Tendenziell stimmt das, wenn wir Rechtsaufsichtsbehörden hätten, die kommunalorientiert wären, aber das hat der Innenminister bisher noch nicht vermocht, die Rechtsaufsichtsbehörden so auszurichten. Dort sitzen offenbar sehr viele Mitarbeiter, die sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Kommunen als störendes Element ihrer Arbeit auffassen und deshalb manchmal Vollzugsentscheidungen treffen, die sehr fragwürdig sind. Insofern ist es richtig, dass der Gesetzgeber hier den Versuch startet, die Dinge klarzustellen, damit die Rechtsaufsichtsbehörden eben nicht mehr in dem Maße wie bisher gegen die Interessen von Kommunen Entscheidungen treffen können.
Andererseits, Herr Adams, wenn es nicht notwendig gewesen wäre, hier Änderungen vorzunehmen, dann hätten Innenminister Geibert und Wirtschaftsminister Machnig ein Thema weniger zum Streit und dem Versuch der politischen Profilierung gehabt. Wenn man noch mal in die Geschichte zurückgeht, war es Machnig, der gesagt hat, ich will die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen erweitern. Sofort kam das Nein des Innenministers, der gesagt hat: nicht notwendig. Offenbar konnte sich die Landesregierung nicht einigen, also SPD und CDU, und deshalb diskutieren wir heute über einen Gesetzentwurf der beiden Fraktionen von CDU und SPD, weil sich die Minister nicht einigen konnten und die Ministerpräsidentin auch nicht in der Lage war, diesen Konflikt aufzulösen. Das ist nichts Außergewöhnliches in dieser Koalition und es hat ja ein Ende. Das Ende ist absehbar. Insofern, Sie hatten schon lange Bergfest, dann kann man also damit umgehen.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: 41 Prozent sind gar nicht mal so schlecht.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Verfahren hat Herr Adams schon etwas gesagt, wie hier das Parlament und die Ausschüsse vorgeführt werden von CDU und SPD. Es hat eben etwas mit Arroganz der Macht zu tun, wenn man so verfährt und erst im Plenum zu seinem eigenen Gesetzentwurf Änderungsanträge und Vorschläge unterbreitet. Es ist vor allen Dingen auch eine Missachtung der kommunalen Spitzenverbände und der anderen Anzuhörenden, denn die haben gar keine Möglichkeit mehr, sich jetzt zu den vielfältigen Änderungsanträgen zu positionieren. Wir haben starke verfassungsrechtliche Bedenken, ob das so einfach geht.
(Beifall DIE LINKE)
Ich darf daran erinnern, die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes datiert vom 21. Mai 2013, jetzt haben wir Mitte Juli, da hätte doch die Regierungskoalition genügend Zeit gehabt, wenn sie tatsächlich die Anregungen der Spitzenverbände ernst genommen hätten, sie in den Gesetzentwurf einzubauen, und zwar vor der Ausschussberatung, so dass man da auch hätte im Ausschuss diskutieren können.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wir haben sie doch eingebracht. Wozu hätten wir sie noch mal einbringen müssen?)
Sie haben im Ausschuss überhaupt nicht diskutiert. Sie haben geschwiegen und haben darauf verwiesen, wir überlegen noch, ob wir Änderungsanträge einbringen. Sie haben sich eben auch nicht mit unseren Änderungsanträgen auseinandergesetzt, sondern sie haben einfach gesagt, sie lehnen sie ab. Auch das hat bedauerlicherweise Tradition. Wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken, was die Rechte der kommunalen Spitzenverbände betrifft, beantragen wir hier noch mal Rücküberweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss, damit er dort beraten werden kann. Dort muss entschieden werden, ob wir eine nochmalige Anhörung durchführen oder nicht. Es ist wichtig, dass man sich mit den Änderungsanträgen von CDU und SPD zum eigenen Gesetzentwurf noch mal beschäftigt, denn sie ändern tatsächlich in erheblichem Maße diesen Entwurf. Ich will das an einem Beispiel festmachen: Im ursprünglichen Gesetzentwurf stand, dass die Derivatgeschäfte, also umstrittene Finanzgeschäfte der Kommunen, stärker besichern wollen. Sie wollten sie nicht verbieten, aber sie haben gesagt, sie ermöglichen es, aber da müssen Sicherheiten hinterlegt werden. Jetzt, im Änderungsantrag zu Ihrem Änderungsgesetz heben Sie das wieder auf und gehen damit zur alten Rechtslage zurück, nämlich dass die Gemeinden, Landkreise ungehindert Derivatgeschäfte abschließen können. Wir sind der Überzeugung, die Gemeinden verfügen überhaupt nicht über das Fachpersonal, um derartig komplizierte Finanzgeschäfte abzuwickeln. Es ist nicht Aufgabe der Kommunen, über Finanzgeschäfte irgendwelche zusätzlichen Gewinne zu akquirieren. Im Regelfall ist das schief gegangen, Beispiel Kahla möchte ich hier nur benennen, wo über Derivatgeschäfte dann Gemeinden und Landkreise in eine finanzielle Schieflage gebracht wurden und wir als Land dann gefordert sind, über Bedarfszuweisungen diese Gemeinden wieder in ruhiges Fahrwasser zu bringen. Deshalb auch unser Vorschlag, die Derivatgeschäfte konsequent zu verbieten. Denn die Gemeinden haben in diesen Finanzmärkten nichts zu suchen.
(Beifall DIE LINKE)
Weder, ob es eine kleine Gemeinde ist oder größere Gemeinde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir akzeptieren durchaus, dass auch die CDU und SPD Anregungen des Gemeinde- und Städtebundes und Landkreistages aufgegriffen haben, weil durch die Klarstellung, dass die Gemeinden nicht mehr nur kommunale Unternehmen betreiben, sondern sie gründen sie, sie erweitern sie, das ist vernünftig, dass sie das aufgegriffen haben, nur der Zeitpunkt ist eben strittig. Wo wir erhebliche Probleme haben, ist, dass sie letztlich bei der verschärften Subsidiaritätsklausel bleiben. Auf die Konkurrenz will ich noch mal eingehen, die FDP wird noch sprechen und wird sagen, alles was Geld bringt, muss man privat machen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Bisschen mehr Formulierungen …)
Wir kennen das. Wir schlagen erneut die einfache Subsidiaritätsklausel vor. Weil wir sagen, wenn die Gemeinden eine Aufgabe gleich gut erbringen können wie Private, dann sollen die Gemeinden es machen können und nicht, dass die Gemeinde besser sein muss als der Private. Wo kommen wir denn hin in einem System, das durch Wettbewerb geprägt ist, einen Teilnehmer am Wettbewerb zu verpflichten, du darfst an diesem Wettbewerb nur teilnehmen, wenn du besser bist als die anderen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Durch fairen Wettbewerb. Das ist …)
Wenn sie so ein hohes Vertrauen in die Marktwirtschaft und den Wettbewerb haben, dann brauchen sie doch die Konkurrenz gar nicht zu scheuen. Die Gemeinden haben doch noch ausreichend Fesseln, um sich nicht frei entfalten zu können. Es bleibt doch beim öffentlichen Auftrag.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das sind keine Fesseln, das sind Leitplanken.)
Also stellen sie sich dem Wettbewerb, aber es ist gerade die FDP, die immer wieder zwar einerseits die Freiheit des Wettbewerbs hochhält, aber andererseits den Zugang zum Wettbewerb für andere Marktteilnehmer unmöglich machen will. Weil Sie für ihre Klientel einen geschützten Markt schaffen wollen und Geld abschöpfen wollen, nur Geld abschöpfen wollen.
(Unruhe FDP)
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Nein, es sind die … von den Steuern zu leben.)
Wir wollen, dass dieses Geld bei den Gemeinden bleibt. Im Übrigen, wie der Markt funktioniert, hat E.ON gezeigt. Ein Argument für E.ON, auszusteigen aus der Thüringer Energie, war im Übrigen die zu geringe Rendite für E.ON. Die Rendite bei der Thüringer Energie lag zwischen 6 und 8 Prozent und E.ON hat gesagt, wir wollen Renditen im zweistelligen Bereich. Und was machen sie jetzt? Sie haben weitere Zukäufe in den osteuropäischen Ländern getätigt, weil dort noch zweistellige Renditen zu erzielen sind. Das ist das ausschließliche Ziel der Privatwirtschaft und das kann nicht sein, dass wir alles, was Rendite bringt, der Privatwirtschaft überlassen und die Gemeinden das machen sollen, was Geld kostet, und dann beklagen, dass die Gemeinden oder die Landkreise mit ihren Finanzen nicht mehr hinkommen. Deswegen unser Vorschlag, wir machen die einfache Subsidiarität, das ist ausreichend Schutz für die Privatwirtschaft und es sind gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Im Übrigen, meine Damen und Herren, gerade von der FDP, wir haben Marktbereiche, wo das sehr gut funktioniert. Nehmen wir mal den Wohnungsmarkt. Im Wohnungsmarkt haben wir traditionell ein Nebeneinander zwischen kommunalen Wohnungsgesellschaften, von Genossenschaften und der Privatwirtschaft und überall, wo diese drei Säulen ausgewogen im Markt agieren, wirkt das übrigens auch marktberuhigend für alle Teilnehmer, für Mieterinnen und Mieter als auch für die Investoren. Das ist doch ein Beispiel, dass Sie keine Angst haben sollten, dass wir über eine verstärkte wirtschaftliche Betätigung der Kommunen möglicherweise hier eine andere Gesellschaftsordnung einführen wollen, die die Marktwirtschaft überwindet. Das wollen wir, aber da nehmen wir nicht den Weg über die Kommunen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dem Änderungsantrag wollen Sie erreichen, dass also bei den Eigenbetrieben, dann auch bei der Anstalt des öffentlichen Rechts die Organe, also insbesondere die Werkleitung und Vorstände, eine stärkere Positionierung bekommen, insbesondere was die Außenvertretung betrifft. Das sehen wir komplizierter, aber das wollen wir mit Ihnen noch mal im Ausschuss bereden, was Sie da bewogen hat, hier noch mal eine Veränderung vorzunehmen. Da ist das Plenum hier wenig geeignet. Was wir begrüßen, ist die Haftungsbeschränkung für die Anstalt des öffentlichen Rechts, die Sie jetzt aufgenommen haben. Die erschien uns auch notwendig, damit die Anstalt des öffentlichen Rechts nicht über eigene Kreditaufnahmen und Bürgschaften möglicherweise dann den Träger, nämlich die Gemeinde oder den Landkreis, in eine finanzielle Schieflage bringt, und wir begrüßen auch, dass Sie bei der Anstalt des öffentlichen Rechts Elemente eines beherrschenden Gesellschaftervertrages aufgenommen haben. Beherrschender Gesellschaftervertrag, das heißt, dass wesentliche Unternehmensentscheidungen der Zustimmung des Gemeinderats oder des Kreistags bedürfen. Auch das ist eine Regelung, die wir durchaus begrüßen.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Aber immerhin haben DIE LINKEN unseren Vorschlag gelesen. Das ist sehr anerkennenswert.)
Ja, wir haben es sogar verstanden, Herr Fiedler, auch das, weil Lesen allein nützt da nichts.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch auf unsere Änderungsanträge eingehen, weil sie deutlich machen, wo sich unsere Kritik an Ihrem Gesetzentwurf auch festmacht. Ich hatte schon betont, wir wollen ein Verbot der Derivatgeschäfte und wir wollen die rentierliche Kreditaufnahme für alle wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten ermöglichen. Sie haben im Gesetzentwurf das nur für die regenerativen Energien und Energieverteilung und dergleichen drin. Wir wollen das für alle Dinge, also auch beispielsweise für die Abfallentsorgung oder den öffentlichen Personennahverkehr. Es gibt keine Begründung mehr, bei der Kreditgewährung auf Regularien zurückzugreifen, die im 19. Jahrhundert in Preußen entwickelt wurden. Der Herr von Stein hat die 1806 entwickelt und wenn Sie wirklich dieses Land auf Vordermann bringen wollen,
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Muss es deshalb … sein? Gutes hat sich oft lange bewährt.)
da können Sie doch im 21. Jahrhundert nicht auf einem Niveau von 1806 verharren. Insofern müssen Sie bei jeder Kreditaufnahme, wie im Privatbereich doch auch, unterscheiden, ist das eine Kreditaufnahme, mit der eine rentierliche Investition finanziert wird, oder ist es eine Kreditaufnahme, die letztlich nur ein Defizit abdeckt. Gerade bei der wirtschaftlichen Betätigung entscheidet jedes Unternehmen bei einer Kreditaufnahme nach den Grundsätzen der Rentierlichkeit und hier wollen Sie das für den größten Bereich der Gemeinden einfach ausschließen. Das macht keinen Sinn. Und weil die Rentierlichkeit nachgewiesen werden muss, besteht auch nicht die Gefahr, dass über unsere Öffnung möglicherweise eine größere Anzahl von Gemeinden in die finanzielle Schieflage gerät. Also die Gefahr besteht nicht, denn die Gemeinden müssen nachweisen, dass durch diese wirtschaftliche Betätigung tatsächlich die Rentierlichkeit dann auch dauerhaft gesichert ist.
Wir wollen dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, die erweiterte verschärfte Subsidiaritätsklausel durch die einfache ersetzen. Auch dazu habe ich mich schon geäußert. Wir wollen klarstellen, dass überall dort, wo Sie im Gesetz „Gemeinde“ schreiben und dergleichen und damit ja den Bürgermeister beauftragen, dort wollen wir die Rolle des Gemeinderates stärken, weil - wir sind davon überzeugt - die wesentlichen Entscheidungen auch bei der wirtschaftlichen Betätigung, müssen im Gemeinderat getroffen werden und nicht durch den Bürgermeister allein. Wir tun doch den Bürgermeistern damit keinen Gefallen.
(Beifall DIE LINKE)
Sie können natürlich nach außen viel offensiver agieren, wenn sie immer mit dem Votum des Gemeinderates ausgestattet sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen schließlich, dass die Prüfungsberichte auch der überörtlichen Prüfung der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden. Sie haben eine Regelung in Ihrem Gesetzentwurf - da kann ich Sie auch noch einmal loben, Herr Fiedler, Sie sollten das genießen, weil das ist nicht allzu häufig, dass wir das machen - dass Sie die Berichte der örtlichen Rechnungsprüfung nun endlich der Öffentlichkeit zugänglich machen. Das wurde höchste Zeit und dass ist auch sehr positiv. Es stellt sich jetzt die Frage: Warum Sie so inkonsequent sind und das nur bei der örtlichen Prüfung wollen und nicht bei der überörtlichen Prüfung. Wir sind davon überzeugt, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, dem Informationsbedürfnis, das es dort gibt, dass auch die Berichte der überörtlichen Prüfung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Das schlagen wir Ihnen vor.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: … dass wir noch einmal im Ausschuss.)
Aber das können wir auch noch einmal im Ausschuss mit Ihnen erörtern und erläutern.
(Beifall DIE LINKE)
Insofern - das hatte ich schon betont zum Abschluss - begründet sich auch, dass wir das noch einmal im Ausschuss in Ruhe diskutieren wollen und tatsächlich auch differenziert mit den Änderungsanträgen von CDU und SPD zum eigenen Gesetzentwurf dort umgehen zu können. Danke schön.
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