Gesetz über die Regulierungskammer des Freistaats Thüringen 2/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/4816
Ja, die Kollegen von der AfD zeichnen sich wieder durch große Unkenntnis aus. Das kommt davon, Herr Kießling, wenn man beim Ausschuss einfach erst zum Ende des Tagesordnungspunktes kommt und die ganze Diskussion und Argumentation nicht mehr mitverfolgt. Dann kommt man zu falschen Aussagen. Ich will nur mal die Stadtwerke Arnstadt zitieren – Frau Mühlbauer hat schon darauf hingewiesen: „Unabhängig davon begrüßen wir ebenso wie unsere Tochtergesellschaft Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co KG die Schaffung einer thüringeneigenen Thüringer Regulierungskammer. Den größten Vorteil einer eigenen Regulierungsbehörde sehen wir darin, dass im Freistaat eigene Fachkompetenz in Regulierungsfragen erhalten und ausgebaut werden kann und dass die betroffenen Netzbetreiber Diskussionen mit Ansprechpartnern vor Ort führen können, denen die Sachproblemlage des Netzbetriebes im Freistaat besser bekannt sein dürfte als dem Personal einer zentralen Bundesbehörde.“ Herr Kießling, wenn Sie sich mal vor Ort erkundigt hätten, wüssten Sie das und würden hier nicht so einen … erzählen – ich darf das Wort ja leider nicht sagen. Vielleicht kurz dazu.
Ansonsten, Herr Möller, ist es nicht immer von Vorteil, wenn man nur juristische und nicht ingenieurtechnische Kenntnisse hat. Frau Mühlbauer hat schon darauf verwiesen. Aber wenn man schon Jurist ist, dann sollte man zumindest wissen, was denn die Aufgabe einer Regulierungsbehörde ist. Und da kann ich Ihnen auch mal was aus der Bundesregulierungsbehörde vorlesen – und ich zitiere hier die Bundesnetzagentur: „Das Stromversorgungssystem in Deutschland befindet sich mitten im größten Umbau seiner Geschichte. Die Bundesnetzagentur unterstützt mit ihren Entscheidungen konsequent die Umsetzung der Energiewende und wacht darüber, dass die hohe Qualität der Stromversorgung in Deutschland gesichert bleibt. Als Wettbewerbsbehörde regelt sie die Öffnung der Netze für neue Anbieter uns sichert den Wettbewerb.“ Und bitteschön: Jede Fotovoltaikanlage, die ans Netz angeschlossen wird, ist ein neuer Anbieter und über diese Regulierungsbehörde werden natürlich die Rahmenbedingungen geschaffen, dass diese Anbieter am Netz teilnehmen können. Weil das nämlich am Anfang das Problem war: dass die Netzbetreiber die erneuerbaren Energien nicht in ihre Netze gelassen haben, dass es dort zu Klagen kam, dass es da zu gesetzlichen Initiativen kam, dass das überhaupt erlaubt worden ist. Und dafür gibt es jetzt diese Regulierungsbehörde,
(Beifall DIE LINKE)
dass das auch in Zukunft so ist. Da sollten Sie sich mal kundig machen. Vor allem sollten Sie dann auch das, was Sie lesen, verstehen und nicht nur interpretieren, so wie Sie es denken – wenn sie denken. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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