Gesetz über die Regulierungskammer des Freistaats Thüringen 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/4816
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, ich denke, heute ist ein wichtiger Tag für Thüringen und für die Thüringer Netzbetreiber, Strom- und Gasbereich, indem wir eine wichtige Aufgabe, nämlich die Regulierung der Strom- und Gasnetze, wieder zurückholen, zurückholen nach Thüringen. Herr Gruhner hat schon auf einige Punkte hingewiesen, dass wir nach Thüringen auch wieder Kompetenzen zurückholen, dass wir uns Kompetenzen auch aufbauen für die Zukunft, Kompetenzen in den Fragen der Regulierung, die ja immer mehr Einfluss gewinnt, immer mehr zunimmt, gerade in der Zeit einer Dezentralisierung, eines tiefgreifenden Strukturwandels in der Energiewirtschaft, der uns begleitet und der immer mehr auch zu dezentralen Lösungen in Energieerzeugung und Energieverbrauch führen wird und dass natürlich auch entsprechende Netzlösungen gebraucht werden und dass damit auch die Regulierung möglichst dezentral hier vor Ort in Thüringen geführt werden kann.
Wichtig ist auch der Zeitpunkt, den wir jetzt haben, denn die dritte Regulierungsperiode für Strom beginnt zum 01.01.2019. Von der Warte aus ist es also notwendig, die entsprechende gesetzliche Voraussetzung jetzt zu schaffen, dass wir also ausreichend Zeit haben, die Regulierungsbehörde aufzubauen, die Regulierungsbehörde mit fachkompetentem Personal zu besetzen und somit auch die dritte Regulierungsbehörde im Strombereich vorzubereiten. Bei Gas läuft sie seit 1. Januar 2018. Der Aufruf wird jetzt im April veröffentlicht, für die Datenübernahme bei der Bundesnetzagentur. Dort sind über eine Vereinbarung mit der Bundesnetzagentur die entsprechenden Vorarbeiten zu übernehmen und hier auf Thüringer Seite fortzuführen.
Ich denke, ganz wichtig ist hier in Bezug auf die Situation in Thüringen, dass wir diese zukünftig bei der Regulierung stärker berücksichtigen. Das ist auch die Hoffnung vieler kommunaler Unternehmen, die sich aufgrund ihrer Größe von der Bundesnetzagentur in ihrer Tätigkeit nicht ausreichend gewürdigt sahen und die oftmals der Meinung waren – das haben auch die Auswertungen der Anhörung ergeben –, dass sie in dem Portfolio der Bundesnetzagentur als kleine Unternehmen nicht berücksichtigt werden, weil dort ja hauptsächlich die Großen der Branche reguliert werden und dass sie nicht die entsprechende Priorität haben. Das hat sich vor allem auch im Vorfeld ergeben, weil, man muss ja auch deutlich sagen, wir haben ja nicht einfach gesagt, wir machen jetzt mal das Gesetz und schauen mal, was rauskommt, sondern wir haben im Vorfeld dieses Gesetzes viele Gespräche geführt. Ich selbst habe auf Veranstaltungen vor Ort über diese Problematik mit einigen Stadtwerke-Chefs hier in Thüringen gesprochen und wir haben im zuständigen Ausschuss im vergangenen Jahr im April eine Anhörung durchgeführt, wo wir die Thüringer Stadtwerke, Netzagenturen, Landesnetzagenturen aus Deutschland, aus anderen Bundesländern und auch die Bundesnetzagentur entsprechend vor Ort hatten und angehört haben. Das Ergebnis war, bis auf die Bundesnetzagentur haben alle gesagt, okay, wir wollen. Macht es. Ich denke, das zeigt auch, dass es notwendig ist, wenn dies so eindeutig in der Anhörung kommt. Ich glaube, wir schaffen etwas Gutes für die Thüringer Unternehmen, die dann mit ihren Terminen leichter Zugriff haben, die in der Priorisierung einer Landesnetzagentur entsprechend besser aufgestellt sind und die wissen, dass diese Landesnetzagentur die entsprechenden Berücksichtigungen für ihre mittelständischen Probleme, für ihre mittelständischen Marktzugänge und auch die notwendige Kompetenz und die notwendige Berücksichtigung hat. Von der Warte aus bitte ich um Zustimmung für dieses Gesetz, damit wir dieses heute verabschieden und damit die Landesregulierungsbehörde entsprechend ihre Tätigkeit aufnehmen darf. Wenn man sich manche Zuschrift aus der schriftlichen Anhörung zum Gesetz anschaut, zum Beispiel von der TEAG, also von der TEN Energienetze, die schreibt, wir haben im vergangenen Jahr alles geschrieben, das Gesetz enthält alle notwendigen Regelungen, ist dem nichts hinzuzufügen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit mit der Bitte um Zustimmung zum Gesetz.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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