Gesetz über die Anstalt Thüringer Fernwasserversorgung
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6356
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das ist sehr schön, gleich nach Herrn Emde reden zu können. Herr Emde, ich möchte dann doch ganz kurz noch mal an die TFW-Gründung und die Notwendigkeit dazu erinnern. Die TFW musste gegründet werden, weil wir eine desolate Situation gerade beim Fernwasserzweckverband Nordost hatten,
(Beifall SPD)
eine Überschuldung, und eine Fernwasserpreisprognose, die dazu geführt hätte, dass das Fernwasser des Verbands nicht mehr absetzbar gewesen wäre. Die Sorge davor, dass wenige Kommunen, die zwingend auf dieses Wasser angewiesen gewesen wären, anschließend mit Preisen hätten auskommen müssen, die eine Katastrophe gewesen wären, das war der Grund, warum das Land gesagt hat, a) wir entschulden den Fernwasserzweckverband Nordost – an den Kosten trägt der Landeshaushalt noch heute – und b) wir führen ihn zusammen mit der Thüringer Talsperrenverwaltung, weil man sich daraus Synergieeffekte erhofft hat. Übrigens hat man bei der Gründung der Fernwasserversorgung noch die Möglichkeit offengehalten, dass weitere Anstalts,- und Gewährträger hinzutreten, weil man den Fernwasserzweckverband Südthüringen gerne noch mit im Boot gehabt hätte, die aber damals gesagt haben, zwei Kranke werden durch einen Zusammenschluss nicht zum Gesunden, und deshalb außen vor geblieben sind, nicht entschuldet wurden und bis heute eigenwirtschaftlich trotzdem keinen wesentlich schlechteren Preis als die Thüringer Fernwasserversorgung haben.
Meine Damen und Herren, Frau Ministerin Siegesmund ist auf die Gründe eingegangen, warum heute eine Novellierung des Fernwassergesetzes vorliegt. Ich bin sehr dankbar, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf vorgelegt hat, weil gerade die Frage der Fernwasserversorgung, neue Geschäftsfelder zu ermöglichen und zusätzliche Einnahmen zu generieren, ein zentrales Anliegen der Koalition gewesen ist. Deshalb ist es auch im Koalitionsvertrag verankert worden.
Herr Emde, Sie wollen sich im Ausschuss erklären lassen, was denn Windkraftund Stauanlagen miteinander gemein haben. Es wird sicherlich auf keiner einzigen Stauanlage ein Windrad errichtet werden, schon aus Gründen der Bauwerkssicherheit.
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Da bin ich schon mal beruhigt!)
Wenn Hochbehälter der Thüringer Fernwasserversorgung in Vorranggebieten für Windkraft liegen, dann erschließt sich nicht, warum die Fernwasserversorgung dort nicht die Möglichkeit nutzen sollte, diese Standorte auch für die Windenergieerzeugung zu nutzen. Genau das sind die Punkte, worum es hier unter anderem geht. Ich glaube, jeder Euro, den die Fernwasserversorgung mehr einnehmen kann, tut uns gut.
Das hat auch mit einer anderen Geschichte zu tun. Da freue ich mich, Herr Emde, dass Sie darauf eingegangen sind, die Frage der Ausfinanzierung der Anstalt. Als die Anstalt gegründet wurde, gab es einige Trinkwassertalsperren mehr als heute. Der damalige Gesetzgeber hatte im Blick, dass das Weida-System durch die Fertigstellung der Talsperre Leibis aus der Trinkwassernutzung herausgeht. Da brauchen wir jetzt über Sinn und Unsinn nicht noch einmal zu reden. Ich glaube, das ist hinlänglich ausgetauscht worden. Inzwischen hat sogar der damalige Finanzminister Trautvetter gesagt, dass es ein großer Irrtum gewesen ist. Aber der Irrtum ist ja durchgeführt worden und das Weida-System ging aus der Nutzung. Das Land hat damals gesagt, es trägt die finanzielle Verantwortung für das Weida-System in der Folge. Die 1995 von Bernhard Vogel eingeweihte frisch fertiggestellte Talsperre Schmalwasser, die kurz nach Gründung der Thüringer Fernwasserversorgung ebenfalls aus der Trinkwassernutzung ging, die hatte der Gesetzgeber damals nicht im Blick, genauso wenig die Talsperre Tambach-Dietharz – ehemals Trinkwassertalsperre –, die Talsperre Erletor – auch eine inzwischen für die Trinkwasserversorgung nicht mehr genutzte Talsperre. Diese Talsperren haben von den Unterhaltungskosten den überwiegenden Kostenblock ursprünglich für den gewerblichen Anteil gehabt. Der ist weggebrochen. Das heißt, sie finanzieren sich aktuell noch über die Frage Hochwasserschutz und Mindestwasserabgabe. Das ist aber nur ein Bruchteil dessen, was eigentlich für die langfristige Finanzierung der Talsperre benötigt wird. Es hat Sonderabschreibungen zu diesen Talsperren gegeben. Das heißt, eine Talsperre wie Schmalwasser steht mit einem Buchwert bei der TFW in den Büchern, dass die Abschreibungen lange nicht mehr die Sanierung dieser Stauanlage refinanzieren können. Das ist ein Punkt, wo wir sicherlich darüber nachdenken müssen, gibt es dafür eine dauerhafte Finanzierung oder sagt das Land, wenn künftig mal Investitionen an dieser Talsperre notwendig sind, dass es dann eine separate Investitionsförderung gibt. Als die Fernwasserversorgung gegründet wurde, war sich der Landtag eigentlich einig, dass sie auskömmlich sich selbst tragen und ihre Investitionen künftig auch selbst ohne dauerhafte Landeszuschüsse stemmen soll.
Das ist das Problem, in dem wir uns befinden. Deshalb finde ich es auch sehr gut, dass die Fernwasserversorgung Anstrengungen unternimmt. Wir haben wir ja auch in diesem Sommer per Öffentlichkeitsarbeit vernommen, dass die Talsperre Schmalwasser zum Beispiel für Bewässerungsprojekte und auch ein Energieprojekt inzwischen genutzt werden sollen. Das wird sicherlich einen wesentlichen Beitrag zur Refinanzierung der mit der Talsperre verbundenen Kosten leisten, aber ob es auskömmlich ist, weiß ich nicht. Das wird sicher eine Frage sein, mit der wir uns beschäftigen sollten.
Meine Damen und Herren, zur Frage der Neuregelung der Aufsicht möchte ich sagen, dass gerade die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses 4/4 in der vierten Legislaturperiode ein wesentlicher Grund waren, warum diese Forderung im Koalitionsvertrag stand. Damals hat man eben festgestellt, dass es bestimmte Probleme mit sich bringt, wenn sich Menschen verschiedener Funktionen noch nicht mal mit sich selbst einigen können.
(Beifall DIE LINKE)
Das Paradebeispiel war damals Staatssekretär Illert, Staatssekretär im Finanzministerium, der auch Verwaltungsratsvorsitzender der Fernwasserversorgung war und der als Verwaltungsratsvorsitzender der Meinung war, dass die Sanierung der Talsperre Weida eindeutig vom Land zu finanzieren ist. Als Finanzstaatssekretär war er der Meinung, dass es die Fernwasserversorgung finanzieren soll. Weil diese in einer Person gebündelten zwei Personen sich nicht einigen konnten, kam es zu keiner Sanierung.
(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das war so!)
Der Thüringer Landtag hat von der Geschichte erst erfahren, als Verwaltungsräte der kommunalen Seite aus dem Verwaltungsrat ausgetreten sind und hat, als die Landesregierung dazu nicht berichten wollte, einen Untersuchungsausschuss einberufen. Ich glaube, der Gesamtzusammenhang macht deutlich, dass Transparenz hier ein ganz wichtiges Kriterium ist. Die Landesregierung hat jetzt die Aufsicht anhand des vom Kabinett festgelegten Kodex geregelt.
Ich gebe zu, ich hätte mir gewünscht, dass wir uns ein Stück weit mehr am Beispiel von ThüringenForst orientiert hätten. Das ist vielleicht ein Punkt, wo man über die eine oder andere Geschichte noch mal reden kann. Fakt ist, wir als Landtag haben für die Fernwasserversorgung eine finanzielle und auch eine inhaltliche Verantwortung. Der eine oder andere Bericht im Ausschuss wäre zum Beispiel hilfreich.
Ich will noch einen Satz zum Punkt „landeseinheitliches Rohwasserentgelt“ sagen. Ich habe vorhin schon mal gesagt: Ursprünglich war die Anstalt für den Beitritt Südthüringens offengehalten. Es gab auch in der Vergangenheit durch den Fernwasserzweckverband Südthüringen eine Klage auf ein angemessenes Rohwasserentgelt. Das sind alles Dinge, die sicherlich nicht bloß mit der Frage der Transparenz zu tun haben.
Ich hatte, als das Gesetz verabschiedet wurde, den Begriff „landeseinheitliches Rohwasserentgelt“ so verstanden, dass aus jeder Trinkwassertalsperre, die es in Thüringen gibt, erst mal ein Rohwasser herauskommt, nämlich ein nicht aufbereitetes Wasser aus der Talsperre. Wenn man das so versteht, dann müsste sich ein landesweit einheitliches Rohwasserentgelt aus den Kosten für die Rohwasserbereitstellung aller Trinkwassertalsperren ergeben, also auch aus der Talsperre Leibis, aus der Talsperre Ohra, was die großen Fernwasserlieferanten sind. Bei denen ergibt sich natürlich allein durch die Größe ein wesentlich niedrigeres Rohwasserentgelt als bei so einer kleinen Talsperre wie der Talsperre Erletor. Das hätte durchaus Auswirkungen auf das durchschnittliche Rohwasserentgelt.
Die Fernwasserversorgung war der Auffassung, dass sich der Rohwasserpreis nur aus den Talsperren ergibt, wo das Rohwasser dann anschließend nicht aufbereitet verkauft und nicht innerhalb der Fernwasserversorgung aufbereitet wird. Diese Auffassung hat sie durchgesetzt. Das führte dazu, dass das Rohwasserentgelt für diejenigen, die Rohwasser beziehen, relativ hoch ist. Da die TFW ein Monopolist ist, haben Sie dem relativ wenig entgegenzusetzen. Deshalb, denke ich, ist das ein Punkt, über den man sicherlich während des Gesetzgebungsverfahrens auch noch mal reden könnte.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch sagen, ich war etwas verwundert, dass beim Gesetzentwurf keine Anlage mit einer Liste der Talsperren der Fernwasserversorgung angehängt war. Die gab es beim früheren Gesetzentwurf. Wir haben im Moment eine Wassergesetznovelle, wo es eine Liste der landeseigenen Talsperren gibt. Ich glaube, auch um eine gewisse Klarheit herzustellen, wäre es gut, wenn wir so eine Liste der Speicher der Fernwasserversorgung noch mal bekämen, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die vom Grundeigentum lange nicht alle Eigentum der Fernwasserversorgung sind, weil das Grundeigentum hier durchaus noch differenziert ist, das heißt die Fernwasserversorgung hat im Regelfall nur Staurecht.
Diese Dinge, denke ich, sollten wir auch differenziert im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens betrachten. Ich freue mich auf eine spannende Beratung und denke, dass wir auch einige Erkenntnisse über die Fernwasserversorgung in diesem Beratungsprozess hinzugewinnen werden. Danke schön.
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