Gesetz über die Anstalt Thüringer Fernwasserversorgung 1/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6356
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Emde, erst mal ganz herzlichen Dank für die doch sehr intensive Arbeit im Ausschuss. Es ist ja in dieser Legislatur nicht immer so gewesen, dass sich Ihre Fraktion so intensiv mit in ein Thema herein begeben hat.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Also, das ist ja wohl eine Unterstellung!)
Ich sage ja nur: Sie haben sich wirklich sehr intensiv eingebracht. Wenn ich zurückdenke an den Untersuchungsausschuss 4/4 – also in der vierten Legislatur –, der sich mit dem Thema „Fernwasser“ beschäftigt hat, und an die Vorstellungen Ihrer Fraktion damals zur Fernwasserversorgung, da muss man feststellen, dass sich bei Ihnen sehr viel bewegt hat. Da bin ich dankbar, denn das ist auch ein Prozess, bei dem ich denke, darauf werden wir in der nächsten Legislatur aufbauen können.
Sie sind auf die Dinge eingegangen, die die Koalition im Fernwassergesetz regeln wollte. Auf der einen Seite wollten wir der Thüringer Fernwasserversorgung die Möglichkeit geben, neue wirtschaftliche Betätigungsfelder zu erschließen. Herr Emde, das meint nicht, dass die Fernwasserversorgung jetzt unbedingt Offshore-Windkraftanlagen an der Küste bauen soll. Nein, das ist nicht gemeint. Es ist einfach gemeint, dass sie ihre eigenen Flächen besser in Wert setzen sollen. Da kann es aber natürlich auch mal vorkommen, dass, wenn ein Hochbecken in einem Vorranggebiet Windkraft liegt, man auch mal über die eigene Fläche hinweggucken darf, um das Gesamtgebiet zu entwickeln, wenn es niemand anderes macht. Genau diese Möglichkeit ist gemeint und nicht die Expansion in fremden Geschäftswäldern. Es geht darum, unsere Fernwasserversorgung wirtschaftlich gut aufzustellen und ihr Möglichkeiten zu geben, wie sie perspektivisch auf neue Geschäftsfelder bedienen kann.
Da geht es auch um die Frage Tourismus. Wenn man sich anguckt, Herr Emde, dass leider im Jahr 30 nach der Wende immer noch nicht alle Flächen unter Talsperren der Fernwasserversorgung auch der Thüringer Fernwasserversorgung gehören, dann kann ich mich nicht nur auf Flächen der Fernwasserversorgung begrenzen, wenn ich betrachten will, welche wirtschaftlichen Möglichkeiten ich der Fernwasserversorgung an ihren Anlagen geben will. Dann dürfte die sich noch nicht einmal um die Fischereirechte kümmern. Von der Seite her denke ich, ist die Formulierung, wie sie im Gesetz steht, richtig und die Gefahr, dass die Fernwasserversorgung alles Mögliche macht, außer Fernwasser zu liefern, ist nicht gegeben.
Wir haben uns vorgenommen, die Verbesserung der Aufsicht der Fernwasserversorgung durchzuführen. Das war der Vorschlag der Landesregierung, dass für die Fernwasserversorgung künftig der Kodex der Landesregierung für die Aufsicht über Unternehmen des Landes gilt. Das ist eingeführt worden. Wir haben aber auch aus den Erfahrungen der Vergangenheit heraus gesagt, dass im Verwaltungsrat zusätzliche Leute drin sein sollten. Wir haben das lange diskutiert, wir haben überlegt, ob vielleicht auch hier nach dem Beispiel von ThüringenForst zwei Abgeordnete im Verwaltungsrat mit sein sollten. Aber wir haben dadurch, dass gerade auch vonseiten der Personalvertretung gesagt wurde, es wäre dringend notwendig, dass von der Personalvertretung jemand mit drin ist, uns dann für diesen Weg entschieden. Wir haben den Verwaltungsrat von neun auf elf Personen vergrößert. Ich gehe mal davon aus, dass man durchaus noch mal gucken kann, ob hier ein Vertreter des Verbraucherschutzministeriums oder der Landesanstalt für Verbraucherschutz noch zusätzlich mit in den Verwaltungsrat kommen kann. Die Möglichkeit ist geschaffen. Denn worum geht es denn bei der Fernwasserversorgung? Es geht um eine sichere Trinkwasserversorgung großer Teile Thüringens. Da ist das aus meiner Sicht deutlich hilfreicher, als wenn ein Vertreter der Aufbaubank mit drinsitzt. Die Frage der Finanzen ist durch die Vertreter des Finanzministeriums im Verwaltungsrats aus meiner Sicht hinreichend geregelt.
Meine Damen und Herren, ich will zu den derivativen Finanzprodukten noch was sagen: Herr Emde, die Fernwasserversorgung hatte in Ihrem Errichtungsgesetz, das maßgeblich von Ihnen, also von der CDU, damals auf den Weg gebracht wurde, die Möglichkeit, derivative Finanzprodukte ohne Einschränkungen zu nutzen. Die Landesregierung hat gesagt, das geht so nicht, auch wenn es bis dahin noch nie gemacht wurde, und hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, dass die der Zustimmung des Verwaltungsrats bedürfen. Das ist passiert. Die Landesregierung hat nicht, wie Sie vorhin ausgeführt haben, den Handel mit derivativen Finanzprodukten ermöglicht. Nein, sie hat gesagt, es braucht dazu die Zustimmung des Verwaltungsrats. Wir haben gesagt, wir brauchen das gar nicht. Da waren wir uns mit Ihnen einig. Deshalb haben wir es jetzt insgesamt herausgenommen als Möglichkeit, die Fernwasserversorgung soll das nicht tun. Von der Seite her denke ich, sind wir uns zumindest im Endergebnis wieder einig.
Jetzt will ich noch zu der Frage Tariffähigkeit kommen: Als Rot-Rot-Grün die Regierung übernommen hat, lagen die Unterschiede der Vergütung der Mitarbeiter der Thüringer Fernwasserversorgung zum TV-L – dem Tarifvertrag der Länder – im zweistelligen Bereich unter dem TV-L. Das, Herr Emde, ist ein Punkt, der aus meiner Sicht die eigentliche Schweinerei darstellt. Wir gründen aus und dann zahlen wir nicht, wie der Tarif in Landeshoheit wäre. Deshalb haben wir hier Maßnahmen ergriffen. Wir sind mittlerweile wieder auf Augenhöhe mit dem TV-L in der Fernwasserversorgung. Wir haben dann gesagt, wir brauchen eine Regelung bezüglich eines Tarifs, und haben die Tariffähigkeit hergestellt. Das ist aber nicht die Soll-Bestimmung, die Sie vorgeschlagen haben, weil die Juristen sagen, es geht nicht, denn Politik darf sich dort in der Weise nicht einmischen. Wir können die Möglichkeit geben, den Rest muss das Unternehmen klären. Deshalb haben wir die Möglichkeit gegeben. Ich gehe auch davon aus, dass wir hinreichend Einfluss auf die Thüringer Fernwasserversorgung haben, um die Möglichkeit zu nutzen, sodass wir dann künftig keine Differenzen mehr zum TV-L oder den anderen anzuwendenden Tarifen – das sind im Bereich Fernwasserversorgung durchaus mehrere, die da in Betracht kommen – haben werden.
Ich will noch einen Satz zu der Frage „Verzeichnis der Stauanlagen“ sagen, weil das, glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt ist. Herr Emde, Sie sind vorhin auf die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen Talsperre Weida eingegangen. Da ist das Gesetz zur Fernwasserversorgung klar. Schon mit der Errichtung ist deutlich gemacht worden, dass nach dem Herausgehen der Talsperre Weida aus der Trinkwasserversorgung diese Talsperre zu 100 Prozent vom Land finanziert wird. Das war schon Bestandteil Ihres damaligen Gesetzes. Wozu damals aber Aussagen fehlten, war, wie das mit anderen Talsperren ist, die in Zukunft aus der Trinkwassernutzung gehen, weil auch von der CDU im Wesentlichen mit der Talsperre Leibis eine gewaltige Trinkwasserüberschusssituation in Thüringen geschaffen wurde. Die Talsperren, die inzwischen aus der Trinkwasserversorgung gegangen sind, sind die Talsperren Tambach-Dietharz, Schmalwasser und Erletor. Für diese Talsperren brauchen wir finanzielle Lösungen. Ich bin froh, dass das Land das Geld zur Verfügung stellt für die Sanierung von Weida, und ich bin auch sehr froh, dass es sich aufgemacht hat, endlich mal Nutzungen zu suchen für die nicht mehr benötigten Trinkwassermengen, nämlich am Beispiel Schmalwasser/Tambach-Dietharz, wo über die Westring-Kaskade künftig Strom erzeugt werden soll und Gartenbaubetriebe, Obstbaubetriebe das dringend benötigte Wasser kriegen in der aktuellen Zeit.
(Beifall SPD)
Das wird die Wirtschaftlichkeit der Fernwasserversorgung in diesem Bereich auch wieder wesentlich verbessern.
Wir haben deutlich gemacht, da wir als Land eine besondere Verantwortung für die Anlagen der Fernwasserversorgung haben, dass wir jährlich in den zuständigen Ausschüssen die Liste der Talsperren der Fernwasserversorgung haben wollen mit dem zugehörigen Schlüssel, welche Aufgaben diese Talsperren haben, wie also auch die Finanzierung zu untersetzen ist, damit der Haushaltsgesetzgeber perspektivisch weiß, für welche Teile dieser Talsperre er verantwortlich ist, wo er die entsprechenden Mittel vorhalten muss, damit die Fernwasserversorgung auch sicher in die Zukunft geht.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht ein gut gelungenes Stück Arbeit. Wir haben die Fernwasserversorgung damit wesentlich verbessert. Ich wünsche der Gesellschaft mit dem Gesetz guten Erfolg und hoffe auf eine breite Zustimmung hier im Haus. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
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