Genossenschaften in Thüringen unterstützen 2/2
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/5821
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das vorhin war der Bericht, jetzt kommt der Beitrag unserer Fraktion. Wir finden nach wie vor nicht alles schick und toll, denn Genossenschaften - das stimmt insoweit - haben zwar die gleichen Möglichkeiten wie andere Existenzgründer, auch andere Rechtsformen. Aber, Herr Heym, Genossenschaften haben es eben viel schwerer zu gründen, das ist das Problem. Darauf würde ich gern noch mal zurückkommen.
Genossenschaften müssen sich, Herr Kemmerich, am Markt orientieren, das stimmt. Aber bei Ihnen steht eben das solidarische gemeinschaftliche Wirtschaften im Vordergrund und eben nicht die Gewinnorientierung, weil alles das, was erarbeitet und erwirtschaftet wird, wieder reinfließt in das Unternehmen, in die Genossenschaft, damit auch eine Existenzsicherung für die Mitglieder geschaffen wird.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Wenn Sie nichts verdienen können, könnten Sie nichts in das Gemeinwohl einfließen lassen.)
Es ist ganz klar - und das ist ja auch unstrittig - dass Genossenschaften ein wichtiger Bestandteil der Thüringer Wirtschaftslandschaft sind und dass sie sich durch eine hohe wirtschaftliche Stabilität auszeichnen und durch ein ausgesprochen soziales Unternehmertum. Dass sie nur eine Form des Wirtschaftens sind und wir mitnichten alles in Genossenschaften umwandeln wollen, das haben Sie, glaube ich, auch schon gemerkt.
Im Landtag war ja bei der ersten Debatte des Antrags hier Konsens und da bin ich auch sehr dankbar dafür, dass wir hier weiterdiskutieren. Das haben wir ausführlich im Wirtschaftsausschuss getan.
Lassen Sie mich vielleicht noch mal an einer Stelle das hervorheben, was der Paritätische Wohlfahrtsverband - der ja speziell ein Projekt „Gründen in Gruppen“ selbst praktiziert und den Prozess von Genossenschaftsgründungen begleitet - hier gesagt hat - ich zitiere: „Immer dann, wenn Menschen ihre eigene Situation wirtschaftlich, sozial oder kulturell verbessern wollen, den Gedanken der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung in einer wirtschaftlichen Tätigkeit umsetzen wollen, ist die Genossenschaft eine geeignete Rechtsform.“ Diesen Gedanken wollen wir sehr unterstützen. Wir haben ja aus den Darlegungen festgestellt, dass offensichtlich der Genossenschaftsgedanke und wie man dazu kommt, in Thüringen noch gar nicht so weit verbreitet ist, dass es da viele Fragen gibt. Wie gesagt, wir möchten gern die Materialien auch der Anhörung nutzen, um hier öffentlich weiter wirksam zu sein. Denn, ich will mal sagen, der Minister Machnig hat ja zwar diese schicke Broschüre, die auch Frau Siegesmund angesprochen hat, im Wirtschaftsausschuss verteilt - ja, haben wir uns alle darüber gefreut. Ich will nur sagen, die ist schon ein Jahr alt, es hat keiner gemerkt, echt September 2012. Da würde ich schon mal die Frage stellen, ob die schicken, tollen Broschüren wirklich das bewirken, was Sie eigentlich bezwecken sollen. Konkret wird das, was zum Beispiel die Genossenschaft BürgerEnergie Jena in der Anhörung geschrieben hat: „Das Wirtschaftsministerium begrüßt mit Worten die Genossenschaftsgründung. Konkret auf die Gründung zugeschnittene Materialien fehlen ebenso wie ein Ansprechpartner bei Fragen der Satzungsgestaltung.“ Da frage ich mich schon, ob da nicht eventuell doch noch einmal nachgeholfen werden kann, denn eine Broschüre allein macht das, glaube ich, nicht.
Wir haben auch festgestellt, dass gerade die Energiegenossenschaften in Thüringen im Aufwind sind. Auch bei uns in der Fraktion gibt es Genossenschaftsmitglieder und in Manfred Hellmann gibt es auch jemanden, der dort sehr vorangeht. Aber es gibt in Thüringen eben auch Elterngenossenschaften, Seniorengenossenschaften, es gibt Genossenschaften für Bürgerladen, überhaupt für Gemeinwesenarbeit. Ich denke, dass hier viele Möglichkeiten sind, um das noch zu verbreitern. Sie haben auch festgestellt, dass wir durchaus auch lernfähig sind, dass wir beispielsweise hinhören, wenn es entsprechende Argumente gibt. Zum Beispiel, den Punkt „Kompetenzzentrum für Genossenschaften“ zurückzuziehen, ist, glaube ich, nicht die Frage, wenn das an anderer Stelle funktionieren kann. Die Frage ist eben nur, ob die ThEx letztendlich das Instrument ist, um das auszugleichen, was hier tatsächlich erschwerend für Genossenschaftsgründungen wirkt. Sie haben schon darauf hingewiesen, ich hatte es auch bei der Begründung gesagt, dass Gruppengründungen im Verhältnis zu Einzelgründungen sehr viel schwieriger sind und gerade der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften hat hier auch noch einmal Stellung genommen. Deshalb waren auch die meisten Anzuhörenden für eine eigenständige Förderrichtlinie zur Gründung von Genossenschaften, damit auch juristisch das ausgeglichen wird im Sinne eines Nachteilsausgleichs, was hier also viel schwieriger ist.
(Beifall DIE LINKE)
Es geht nicht um Doppelförderung und Übervorteilung von Genossenschaften, sondern es geht wirklich darum, dass Benachteiligungen ausgeschlossen werden. Da hat zum Beispiel auch der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband auf Benachteiligungen im Rahmen des KfW-Gründercoachings verwiesen. Das gleicht auch die ThEx nicht aus. Da muss man noch mal schauen. Ich fand es interessant und ich hatte das auch in der Debatte im Ausschuss schon gesagt, dass NRW im März dieses Jahres einen Antrag beraten und diskutiert hat, einen Antrag von Rot-Grün, der für uns auch hier im Thüringer Landtag durchaus ein gutes Beispiel sein kann. Die Überschrift dieses Antrags in NRW war „Stärkung der gemeinwohlorientierten und solidarischen Wirtschaft“. Er ging sogar noch weiter, indem dort eine Bundesratsinitiative gefordert wird. Ich will nur hoffen, dass sich Thüringen, wenn es denn auf den Weg kommt, dem auch anschließt.
In diesem Sinne glaube ich, dass Sie zwar heute mit Ihrer Mehrheit diesen Antrag beenden und versenken, aber das Thema wird weiter aktuell sein und bleiben. Deswegen werden wir da auch weiter dran bleiben, um das zu forcieren. Herzlichen Dank.
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