Genossenschaften in Thüringen unterstützen 1/2
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/5821
Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Abgeordnete, durch den einstimmigen Beschluss des Landtags in seiner 114. Sitzung am 22. März 2013 wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Genossenschaften in Thüringen unterstützen“ an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zur weiteren Diskussion überwiesen. Dort wurde im Rahmen der 42. Sitzung am 16. April 2013 auf Antrag der GRÜNEN eine schriftliche Anhörung mit einer Antwortfrist von vier Wochen beschlossen.
In Reaktion darauf erreichten die Landtagsverwaltung 14 Zuschriften von Anzuhörenden, die zum Themenkomplex Stellung bezogen. Im Rahmen der 47. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit am 10. September dieses Jahres wurde in ausführlicher Diskussion das Ergebnis der Expertenanhörung beraten. Die Landtagsverwaltung hatte dazu zur Drucksache 5/5821 eine umfangreiche synoptische Darstellung der Ergebnisse der schriftlichen Anhörung vorgelegt. Dafür noch einmal herzlichen Dank.
Seitens der Fraktionen der CDU und SPD und durch den Wirtschaftsminister wurde in der Debatte deutlich gemacht, dass derzeit kein Handlungsbedarf gesehen werde. In der schriftlichen Anhörung stellten alle Befragten fest, dass das Genossenschaftsthema außerordentlich aktuell und in vielen Bereichen ein wichtiger Aspekt gemeinsamen Wirtschaftens ist.
Selbstverständlich fassen die Gründer grundsätzlich die Entscheidung über die geeignete Rechtsform selbst. Dabei kritisiert eine große Mehrheit der Anzuhörenden, dass Gruppengründungen aufgrund der Fixierung von Förderprogrammen auf Einzelpersonen im Bereich der Existenzgründer nach wie vor strukturell benachteiligt werden, da beispielsweise Gründungszuschüsse und Gründungskredite für die gesamte Gründung nur an einen der Mitbegründer gezahlt werden.
Hier wurden von den Anzuhörenden unter anderem so wichtige Probleme wie der Zugang zu Fördermitteln und Coaching-Programmen aufgeführt als auch die Vernachlässigung der Genossenschaftsoptionen in vielen Fällen der Gründungsberatung. Es wurde festgestellt, dass genossenschaftliches Denken mehr zu verbreiten ist.
Auch aus diesen Erwägungen unterstützten 10 der 14 Anzuhörenden die unter Punkt 2 b im Antrag erhobene Forderung einer Förderrichtlinie für Genossenschaftsgründungen in Anlehnung an die Genossenschaftsinitiative in Baden-Württemberg. Die vier weiteren Anzuhörenden verwiesen auf ihre Unkenntnis der Genossenschaftsinitiative oder gaben dazu keine Meinung ab. Im Rahmen der Anhörung wurde jedoch deutlich, dass es den Anzuhörenden sinnvoller erscheint, bereits vorhandene Beratungsstrukturen zu optimieren, statt wie im Ursprungsantrag eine neue Anlaufstelle mittels eines Kompetenzzentrums zu schaffen. Daraufhin haben die Ausschussmitglieder der Fraktion DIE LINKE diesen Punkt im Antrag in der Ausschussberatung zurückgezogen.
Insgesamt wurde im Ausschuss mehrheitlich darauf abgestellt, die Ergebnisse bisheriger Maßnahmen wie etwa die Bündelung der Beratungskompetenzen im neuen Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum, ThEx genannt, abzuwarten. Die Forderung nach einer Förderrichtlinie, wie sie von über zwei Dritteln der Anzuhörenden unterstützt wurde, ist im Ausschuss abgelehnt worden.
Im Ergebnis der Beratung hat der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit mit 4 Jastimmen, 8 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen empfohlen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Genossenschaften in Thüringen unterstützen“ abzulehnen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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