Gemeinschaftsschulen bei der Lehrerstundenzuweisung nicht einseitig bevorzugen!

RedenDirk MöllerBildung

Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/5748

 

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren hier unten im Rund, meine sehr verehrten Damen und Herren oben im Rund und meine sehr verehrten Userinnen und User draußen an den Bildschirmen,


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Jetzt wissen es alle.)


damit wir wissen, über was wir eigentlich reden. Es geht um diese Verordnung und weil offensichtlich über viele Dinge geredet wird - mancher sehr haptisch veranlagt ist, der möge es gern mal in die Hand nehmen bzw. sehen, damit wir wissen, über was wir reden. Wieso reden wir über eine Verwaltungsvorschrift, Herr Minister? Das Parlament - ich sehe es mal positiv - interessiert sich für Detailarbeit der Ministerien und da kommt auch mal so eine Verwaltungsvorschrift dran.


(Beifall DIE LINKE)


Jetzt wieder die Theorie: Wir reden über die Ausstattung der Schulen mit Unterrichtsstunden. Um vor einem Schuljahresbeginn genau zu wissen, wie viele es denn sein werden, gibt es ein Berechnungsmodell. Da spielen diverse Faktoren eine Rolle. Da spielt die Anzahl der Schüler eine Rolle und da spielen dann weitere Faktoren eine Rolle. Das wird dann addiert, in Summe gebracht, vorher multipliziert und am Ende stehen Unterrichtsstunden, über die die Schulen selbstständig verfügen können. Dieses sogenannte Sockelfaktorenmodell zur Berechnung der Lehrerwochenstunden wurde mit dem Schuljahr 1999/2000 eingeführt. Vorher gab es eine Zuweisung der entsprechenden Stunden, eine Zuweisung bzw. eine Ansage der Klassenstärken. Damit war letzten Endes nichts von Flexibilität an den Schulen möglich. Das ist jetzt mit diesem neuen Modell durchaus machbar. Diese Umwandlung hatte natürlich auch folgende Ziele zum Anlass - und ich beziehe mich dabei auf eine Antwort, die die Landesregierung in der vorhergehenden Legislaturperiode unserem Mitglied der damaligen Fraktion Michaele Sojka gegeben hat, in Drucksache 4/3279. Dort wurde zu den Gründen ausgeführt, dass man die entsprechende Verantwortung für die Verteilung der Stunden an die Schule überträgt, des Weiteren, dass man die Transparenz des Verfahrens und damit auch die Ergebnisse deutlicher macht. Außerdem besteht dann die Möglichkeit, dass die entsprechenden Mitwirkungsgremien einbezogen werden können und somit auch letzten Endes eine erhöhte Flexibilität beim Einsatz der entsprechenden Lehrkräfte an den Schulen möglich wird. So weit aus der besagten Drucksache.


Nun zu den Veränderungen, die das anstehende Schuljahr, nämlich 2013/2014 betrifft. Ich habe den Eindruck beim Lesen des Antrags der FDP-Fraktion, dass ein unmittelbarer Zusammenhang bei den Veränderungen der Faktoren zwischen den Gymnasien und den Gemeinschaftsschulen gesehen wird. Wir haben bereits eine ganz ausführliche Diskussion über die Ansicht bzw. die Präferierung der verschiedenen Schulsysteme wahrnehmen können. Wir sehen diesen Zusammenhang nicht.


(Beifall SPD)


Es ist diese entsprechende Verordnung bereits genannt worden, die im Amtsblatt des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur veröffentlicht worden ist. Hier ist auch bereits gesagt worden, dass es nicht nur Veränderungen bei den Gymnasien geben wird, sondern auch bei den Thüringer Gemeinschaftsschulen und bei den Regelschulen. Der Kollege war dankenswerterweise so nett und hat sich die ganzen Tabellen mal vorgenommen und die Details aufgelistet. Wir haben uns als Fraktion einmal die Mühe gemacht, die Auswirkungen dieser Veränderungen anhand des Friedrichgymnasiums in Altenburg durchzurechnen. Wir reden hier von 4,12 Lehrerwochenstunden, die diesem Gymnasium im kommenden Schuljahr nicht mehr zur Verfügung stehen. Wenn man diese Summe der Veränderungen nimmt und die vergleicht mit den Veränderungen der Thüringer Gemeinschaftsschule, dann stellen wir schon beim Volumina Unterschiede fest, so dass es hier keinen unmittelbaren Zusammenhang geben kann.


Bei einer Nachfrage in einem Weimarer Gymnasium zum hier diskutierten Sachverhalt erlebte ich zunächst erst einmal Gelassenheit. Denn durch die flexiblen Stunden und das Agieren im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schule werden diese Defizite ausgeglichen. Gleichzeitig allerdings wurde ich mit der Frage konfrontiert, ob wir denn nicht andere Probleme oder größere Probleme hätten. Wie berechtigt diese Frage war, machen die heutigen Schlagzeilen der Tagespresse deutlich. So ist in der „Thüringer Allgemeinen“ zu lesen, dass an 44 Schulen in Thüringen Direktorenstellen unbesetzt sind, allein davon an Grundschulen. Und ich halte hier noch einmal fest: Der Minister hat bei der Erläuterung, bei der Berichterstattung zu dem ersten Punkt dieses Antrags gesagt, ja, es gibt Schwierigkeiten aufgrund längerer Erkrankungen. Hier erinnere ich an den Zwischenruf des Kollegen Emde in der Haushaltsdebatte - richtig, Kassandra hat recht behalten.


(Beifall DIE LINKE)


Im Übrigen ist mir damals eigentlich die Rückfrage an Herrn Emde entgangen, ob er seine Kassandra gelesen hat, denn die hat immer recht, aber es hört ihr ja keiner zu.


Also es wird festgestellt vom Minister, wir haben Lehrermangel aufgrund von diversen Erkrankungen und anderen Problemen und demzufolge ist es notwendig, dass wir hier weiter über die Erhöhung der einzustellenden Lehrer sprechen, auch deswegen, weil demnächst Pensionen anstehen, und es ist nicht gesichert, dass zahlenmäßig adäquat Ersatz geschaffen wird. Wir haben nach wie vor das gleiche Problem Unterrichtsausfall wegen fehlender Fachlehrer. Das sind die eigentlichen Probleme, um die wir uns kümmern müssten und dazu lade ich auch Frau Kollegin Hitzing mit ein.


(Beifall DIE LINKE)


Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum zweiten Teil des Antrags wird die Landesregierung aufgefordert, die aus der Sicht der FDP-Fraktion einseitige Bevorzugung der Gemeinschaftsschule rückgängig zu machen bzw. zukünftig zu unterlassen. Wenn man unterstellt und andere Begründungen sind hier vorne auch schon gegeben worden, wenn man unterstellt, dass über die Zuweisung von Lehrerwochenstunden auch organisatorische Belange der Schule abgedeckt werden, und man auch weiterhin unterstellt, dass der Aufbau einer Gemeinschaftsschule mit einem besonderen organisatorischen Aufwand verbunden ist, da hier von den Klassenstufen 1 bis 12 gearbeitet wird, dann hält die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag eine Anhebung von 0,16 auf 0,19 als Faktor für die Berechnung von Lehrerwochenstunden pro Schüler für gerechtfertigt.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Außerdem betrachten wir diese zusätzliche Lehrerwochenstundenzuteilung als einen guten Anreiz für den weiteren Ausbau dieser Schulart. Aus diesen Gründen können wir dem Punkt 2 Ihres Antrages leider nicht zustimmen. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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