Gemeinsame Bildungsverantwortung für gute Schulen und Hochschulen - Für eine Abschaffung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Bundesländern

RedenDr. Karin KaschubaStudierendenpolitikBildung

Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/1544 -


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, meine Fraktion kann dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen, so wie er hier vorliegt, weil wir der Auffassung sind, dass die Aufhebung des Kooperationsverbots dringlich ist und auch mit Dringlichkeit realisiert werden sollte. Unsere Fraktion im Deutschen Bundestag hat in der Drucksache 17/119 einen Antrag eingebracht, in dem unter anderem die Aufhebung des Kooperationsverbots gefordert wurde und im Punkt 11, das möchte ich zitieren, gesagt wird: „Eine Änderung des Grundgesetzes auf den Weg zu bringen, um das Recht auf Bildung zu verankern, die Gebührenfreiheit von Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen verlässlich zu sichern und die Bildungsfinanzierung in Deutschland auf eine neue Grundlage zu stellen. Zudem muss Bildung grundgesetzlich als Gemeinschaftsaufgabe beschrieben werden, die es Bund und Ländern ermöglicht, gemeinsame Programme zur Finanzierung besserer Bildung aufzulegen.“


Dieser Antrag wurde selbstverständlich abgelehnt. Ähnlich lautende Anträge mit weitaus viel mehr Punkten, die kann ich hier nicht alle vortragen kann, haben die Fraktion der SPD und die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht. Sie wurden ebenfalls abgelehnt. Die Antwort der Bundesregierung liegt vom 15.01.2010 dazu vor. Allerdings hat die Ministerin im November dieses Jahres, Frau Schavan, selbst noch einmal nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass aus ihrer Sicht eine Aufhebung des Kooperationsverbots dringlich erforderlich ist.


Ich denke auch, und die Rede von Herrn Dr. Voigt hat mich eigentlich überzeugt, dass es vielleicht doch ganz gut ist, wenn wir über den Antrag der GRÜNEN noch einmal diskutieren, weil sonst eventuell in der Diskussion zur Aufhebung des Kooperationsverbots auch Positionen realisiert werden können, ich glaube, es gibt unterschiedliche Sichtweisen, so will ich das sagen. Der Antrag der GRÜNEN hebt ja vor allen Dingen auf die Situation an den Schulen ab, also im Bildungsbereich der Schulen. Ich will aber auch noch einmal darauf verweisen, dass auch die Hochschulen von diesem Kooperationsverbot doch weitreichend betroffen sind durch die Föderalismusreform II, insbesondere weil die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau weggefallen ist und die Bildungsplanung insgesamt nicht mehr auf Bundesebene realisiert wird. Es werden zwar noch 30 Prozent der bisherigen Gemeinschaftsaufgabe zur Verfügung gestellt, aber vorrangig zur Forschungsförderung und zur Realisierung der Exzellenzcluster und daraus ergeben sich ja Fragestellungen, welche die Bildung in der Breite insgesamt betreffen. Der Minister hatte gesagt, 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sollen bis 2015 für Bildung eingesetzt werden. Da wäre es schon dringend erforderlich, über die Aufhebung des Kooperationsverbots zu reden. Die Rahmengesetzgebung des Bundes im Hochschulbereich ist entfallen, alle Regelungsbereiche liegen in den Kompetenzen der Länder. Ich will noch einmal darauf aufmerksam machen, dass der Zugang zu den Hochschulen und die Abschlüsse weiterhin bundesweit geregelt werden können, aber die Länder Ausnahmen ermöglichen können. Das halte ich in Anbetracht der Internationalisierung von Bildung schon für ein Problem, über das man dringend reden muss und wo man auch auf der Bundesebene die Initiative ergreifen sollte. Das Gleiche betrifft eigentlich die Möglichkeit der Zusammenarbeit, auf die Dr. Voigt hingewiesen hatte, bei der Förderung von überregional bedeutsamen Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen. Das kann allein am Veto eines einzelnen Landes scheitern - die gemeinsame Realisierung. Wie das so aussieht in einer föderalen Struktur, welche Länder Vorsprünge erreichen können in bestimmten Bereichen, das wissen wir alle auch sehr genau, dass die reichen Bundesländer doch dort ein bisschen mehr Möglichkeiten haben. Die Hochschulpakte I und II, die eine hälftige Finanzierung zur Realisierung von Studienplätzen und der Qualität des Studiums garantieren sollen, sind natürlich auch zu hinterfragen. Und wenn wir uns noch einmal unsere letzte Haushaltsdiskussion ansehen, wo die Mittel dann hingeflossen sind.


Ich möchte zum Abschluss auf eine Forderung der Hochschulrektorenkonferenz aufmerksam machen, die wahrscheinlich auch, weil sie wollen, dass diese Kooperation möglich ist, fordern, dass Aufgaben für Bildung, Wissenschaft und Forschung künftig als investive Aufgaben zu behandeln sind, nämlich als Zukunftsinvestitionen. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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