Gemeinsame Bildungsverantwortung für gute Schulen und Hochschulen - Für eine Abschaffung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Bundesländern hier: Nummer 2

RedenDr. Karin KaschubaBildungStudierendenpolitik

Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/1544 -


Herr Gentzel hatte ein bisschen Irritation. Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich will nicht sagen Frau Präsident. Ich möchte an dieser Stelle sagen, nachdem mir das Wort erteilt wurde, ich bin ein bisschen sprachlos nach der Rede von Herrn Metz. Wir haben zwei Anträge vorliegen, den der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der heißt „Gemeinsame Bildungsverantwortung für gute Schulen und Hochschulen - Für eine Abschaffung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Bundesländern“ und wir haben den Alternativantrag von CDU und SPD, der die gleiche Überschrift trägt und dann heißt „Für eine intensive Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik“. In dem Alternativantrag kommt an keiner Stelle das Wort Kooperationsverbot vor, auch nicht in der Begründung. Er behandelt sozusagen sogar einen anderen Sachverhalt auf der inhaltlichen Seite. Er hat andere Finanzierungsvorstellungen. Da hätte man zumindest noch einmal - ich will es sagen - auch eine Diskussion führen können, ob es nicht besser gewesen wäre, einen eigenen Antrag zu stellen, der einen anderen Sachbezug hat. Also so ganz kann ich den Zusammenhang nicht herstellen, aber Sie werden das sicher können. Außerdem hatten wir am vergangenen Donnerstag die Ausschuss-Sitzung, wo der Antrag der GRÜNEN behandelt wurde. Es ist schon erstaunlich, dass weder die SPD noch die CDU dort in der Lage waren, ihre Alternativen vorzustellen. Das müssen Sie nicht, aber man kann es ja machen, im gemeinsamen Gespräch skizzenweise darzustellen und zu sagen, wir wollen vielleicht eine Lücke finden, wo wir durchsegeln können zwischen „Kooperationsverbot aufheben“ und „Kooperationsverbot beibehalten“. Diese Lücke haben Sie nun mit einem Alternativantrag gedeckt. Das ist ein Ausweichmanöver, um die Fragestellung nicht beantworten zu müssen. Das ist umso erstaunlicher, da Ihre Partei - also die der SPD auf der Bundesebene, das haben Sie gesagt Herr Metz - das Kooperationsverbot aufheben möchte. Sogar Frau Schavan diskutiert darüber, das Kooperationsverbot aufzuheben. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Anträge gestellt, meine Partei hat im Deutschen Bundestag Anträge gestellt und Sie segeln hier sozusagen um die Ecke mit einem plakativen Antrag. Ich will jetzt auf Ihren Antrag im Konkreten eingehen.


In Punkt 1 begrüßen Sie erst einmal alles, was bisher passiert ist, Zukunft, Bildung und Betreuung sowie Kinderbetreuungsfinanzierung, Hochschulpakt 2020. Sie bezeichnen das, ich zitiere: „als zielgenaue Stärkung der finanziellen Aufwendungen der Länder durch den Bund“ und begrüßen es ausdrücklich. Das können Sie ja tun, aber diese zielgenaue Finanzierung hat zumindest im Hochschulbereich - Herr Voigt, Sie haben ja noch einmal unterstrichen, wie positiv sich der Pakt 2020 auf die Finanzierung der Hochschulen auswirkt, das haben wir erlebt, Sie haben dieses Jahr die Mittel benutzt, um Mittel, die den Hochschulen eigentlich schon zugesichert waren, damit wieder aufzufüllen und dann fehlten immer noch ca. 2,2 Mio. €. Also da müssen Sie schon mal darüber nachdenken, was Sie denn eigentlich wollen. Aber „begrüßen“ ist ja immer gut.


In Punkt 2 sagen Sie, ich zitiere wieder: „Die Landesregierung wird gebeten zu prüfen, auf welchen Feldern der Bildungs- und Wissenschaftspolitik die Zusammenarbeit mit dem Bund intensiviert werden kann.“ Das begrüße ich, dass Sie Landesregierung dazu auffordern. Ich stelle allerdings die Frage: Was hat denn die Landesregeierung bisher getan, wenn Sie die jetzt erst einmal aufrufen müssen, sich mit dem Thema zu beschäftigen?


(Beifall DIE LINKE)


Also da müssten Sie sich mal mit der Landesregierung verständigen als Koalition. Das ist nicht durchschaubar, was Sie da eigentlich wollen.

In Punkt 3, das ist dann das klassische Ausweichmanöver, wo Sie an der eigentlichen Fragestellung vorbeisegeln. Da möchten Sie, Zitat: Sie möchten, dass „die Länder in die Lage versetzt werden, ihre Kernaufgaben in der Bildung- und Wissenschaftspolitik eigenverantwortlich und auf hohem Niveau zu erfüllen. Hierzu bedarf es einer ausreichenden nachhaltigen Finanzausstattung der Länder durch den Bund. Die Landesregierung wird gebeten, über den Bundesrat eine höhere Beteiligung der Länder am Umsatzsteueraufkommen anzustreben.“ Das ist sicher erst einmal nicht falsch, aber das hat mit dem Kooperationsverbund gar nichts zu tun. Sie wollen eine andere Finanzierung zwischen Bund und Ländern haben. Insofern sage ich einfach, das ist nicht so direkt sachbezogen, was den Antrag der GRÜNEN anbelangt.


(Beifall DIE LINKE)


Sie verweisen in der Begründung auch noch einmal darauf, dass 2015 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Bildung investiert werden sollen, klagen dann anschließend über die demographische Entwicklung und dass es deshalb sehr schwierig sein wird, in Thüringen dieses 10-Prozent-Ziel zu erreichen. Ja, da muss man vielleicht einmal darüber nachdenken, wo die Ursachen für das eine oder das andere liegen. Das hätten Sie auch hier vorn tun können. Sie reden auch immer über die Wichtigkeit von Bildung, über Innovation, über Wettbewerb und über Fachkräftemangel und wie man das alles verändern könnte. Man könnte positive Voraussetzungen schaffen. Wenn man auch dem Antrag der GRÜNEN zugestimmt hätte, dann hätte man eine gemeinsame Finanzierungsgrundlage. Das haben Sie nicht getan in diesem Zusammenhang.

Herr Dr. Voigt, eines möchte ich Ihnen noch sagen, Sie haben noch einmal ganz ausdrücklich auf die Vorzüge des Wettbewerbsföderalismus hingewiesen, wir haben in der letzten Plenardebatte uns schon einmal zum Kooperationsverbot verständigt. Sie müssten ja wissen, welche Vorteile der Wettbewerbsföderalismus hat und wo er seine Engstellen hat, die also durchaus in der öffentlichen Diskussion und in der öffentlichen Kritik sind. Die beziehen sich vorrangig auf den Artikel 104 und den Artikel 91 b des Grundgesetzes und das waren eigentlich die Gegenstände, über die wir hier heute diskutieren wollten.

Kollege Metz hat noch gesagt, dass Bildungspolitik eine zarte Pflanze ist, die man hüten muss. Da stimme ich Ihnen durchaus zu. Aber mittlerweile blüht die Bildungspolitik in allen Bereichen: Schule, Kita, Hochschule - 20 Jahre. Da ist die Pflanze schon relativ groß und die Föderalismusreform II hat keinen Beitrag dazu geleistet aus unserer Sicht, dass das Wachstum dieser Pflanze gestärkt wird. Wir wollen eine dauerhafte Absicherung der Bildungshaushalte in der Kooperation von Bund und Ländern. Wir werden deshalb dem Antrag der GRÜNEN auch zustimmen. Wir sind auch der Auffassung, dass das Kooperationsverbot, der Wettbewerbsföderalismus und auch die Exzellenzinitiative ihre Ziele nicht erreicht haben im Bildungsbereich.


Die gestrige Debatte zur Bildung von Bundesuniversitäten oder einer Bildungsuniversität hat gezeigt, dass es zig Ideen gibt, um Ausweichmöglichkeiten zu finden, wie man Spitzenleistungen platzieren kann und Bildung irgendwie finanzieren kann, aber es gibt kein gemeinsames Konzept. Ich hätte eigentlich gedacht, dass wir hier mit aller Vernunft und aller Ernsthaftigkeit auch über das Kooperationsverbot reden, weil es auch auf der Bundesebene z.B. von der SPD genauso thematisiert wird und wir hier zu dem Ergebnis kommen, da auch der Minister sich schon in der Weise geäußert hatte, dass das Land Thüringen eine Initiative ergreift im Bundesrat, um dieses Kooperationsverbot aufzuheben. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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