Geltendes Recht in der Asylkrise durchsetzen – Verfassungsbruch durch Bund und Länder beenden
Zum Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2545
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream, am Mittwoch in der Aktuellen Stunde habe ich mit einem Slogan von Gesicht Zeigen! e. V. gegen Hass und Hetze begonnen, heute will ich mit der Schlagzeile der „Berliner Zeitung“ vom Mittwoch – das hat gestern schon der Genosse Christian Schaft gemacht und heute hat Katinka Mitteldorf mit dieser Schlagzeile Ihren Redebeitrag beschlossen – „Hass, Hetze, Höcke“ beginnen. Das kann man in Thüringen umdeuten: „Hass, Hetze, AfD“.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist aber nicht so schön wie „Hass, Hetze, Höcke“!)
Die „Berliner Zeitung“ bezog sich auf die Art, wie ein ehemaliger Lehrer, der jetzt einer rechtspopulistischen Fraktion vorsteht, mit Kindern in der Schule umgehen will, und hat ganz zu Recht „Hass, Hetze, Höcke“ getitelt. Warum ich „Hass, Hetze, AfD“ sage, bezogen auf die Thüringer Fraktion: Es ist einfach ganz nah an dem, was man unter Hetze versteht. Ich habe das am Mittwoch schon „Demagogie“ genannt. Es ist ganz nah an dem, was man unter Hetze versteht, wie die AfD hier im Landtag agiert. Sie agiert mit Reizwörtern. „Asylkrise“ zum Beispiel ist ein solches Reizwort. Sie agiert mit Falschbehauptungen wie zum Beispiel der: Die Dublin-Verordnung sei ausgesetzt worden. Und zwar agiert sie mit diesen Reizwörtern, um das Ziel zu erreichen, Ängste zu schüren, Unsicherheiten zu verbreiten, und nicht zuletzt, um Angela Merkels „Wir schaffen das!“ ad absurdum und als falsch vorzuführen.
(Unruhe AfD)
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das machen Sie schon ganz allein!)
Man kann das nicht „Realitätsverlust“ nennen, sondern es wird die Realität negiert. Die Rechtspopulisten von der AfD nehmen sehr wohl wahr, was Realität ist, aber sie drehen und deuten das einfach um und argumentieren mit „Lügen“ – wie das Herr Blechschmidt vorhin schon nachgewiesen hat – und Falschbehauptungen, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE)
Deswegen „Hass, Hetze, AfD“.
Der Antrag – das ist auch schon gesagt worden – ist der aus dem März 2016,
(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: „Blöd, blöder, Berninger“ passt besser!)
(Unruhe DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Das ist ein Ordnungsruf!)
und zwar – das ist noch nicht gesagt worden – entspricht er wortwörtlich dem am 22. Juni zurückgezogenen Antrag vom März. Nicht einmal die in der Begründung angegebenen Zahlen, mit denen im März operiert wurde, sind aktualisiert worden. Die waren schon im März falsch. Ich will das mal nachweisen. Entgegen der in der Begründung angegebenen Zahl von 960.000 noch nicht entschiedenen Asylanträgen waren Ende August 2016 noch 567.000 Verfahren anhängig. Aber schon im März waren es nicht 960.000, denn die Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zählte in der Geschäftsstatistik vom Februar 393.000 noch anhängige Verfahren und nicht 960.000. Da wurde mal schnell die Zahl einfach verdreifacht von der rechtspopulistischen demagogischen AfD-Fraktion.
Auch andere Zahlen kann ich korrigieren. Heute ganz aktuelle Meldung, die „Tagesschau“ hat es, glaube ich, als Erstes, zumindest habe ich es da als Erstes gelesen, die ebenfalls in der Begründung angegebene Zahl von 2015 1,1 Millionen hier angekommenen Geflüchteten, die immer schon nur als Schätzung bezeichnet worden war, auch vom Bundesinnenministerium, die wurde jetzt vom Bundesinnenminister nach unten korrigiert: 890.000 Geflüchtete sind im letzten Jahr in der Bundesrepublik Deutschland angekommen. Wenn der „blöd, blöde Brandner“ hier die Differenz aufmacht, zwischen ...
(Beifall DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, zunächst einmal erteile ich dem Abgeordneten Brandner für seine Bemerkung vorhin einen Ordnungsruf, und Ihnen, Frau Kollegin, erteile ich den jetzt auch …
Abgeordnete Berninger, DIE LINKE:
Ich habe nur zitiert, Herr Präsident.
Wenn er die Differenz aufmacht zwischen den vom Minister genannten 5.313 bis zum 28. September in Thüringen angekommenen und dann laut ruft: Aber es sind doch über 13.000 Asylanträge bisher in Thüringen, kann ich nur sagen, als Mitglied im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz könnte man wissen, dass zahlreiche Asylanträge von 2015 angekommenen Geflüchteten eben erst im Jahr 2016 gestellt werden konnten. Aber solche Sachinformationen passen eben nicht zur Propaganda und der Show von Rassistinnen und Rassisten, wie zum Beispiel in Bautzen oder in Dresden. Sie passen auch nicht auf die Showbühne, die die rechtspopulistische AfD-Fraktion aus dem Thüringer Landtag offenbar machen will.
Meine Damen und Herren, die Behauptung, die Dublin-Verordnung sei ausgesetzt worden: Dublin wurde von der Bundesregierung nicht ausgesetzt. Es gab eine Entscheidung. Am 3. September 2015 ist veröffentlicht worden, dass die Bundesregierung entschieden hat, auf die Rückführung syrischer Geflüchteter nach Griechenland zu verzichten. Im Übrigen kann ich nur dem zustimmen, was Frau Walsmann eben ausgeführt hat. Um zu entscheiden, ob die Flüchtlinge nach der Dublin-Verordnung in einen sicheren Drittstaat wieder zurück müssen oder ein anderer, ein sicherer Drittstaat, für das Asylverfahren zuständig ist, muss man diese Prüfung erst einmal durchführen. Dazu müssen die Geflüchteten aber auch hier einen Asylantrag stellen können und erst mal hierher kommen. Die rechtspopulistische AfD-Fraktion bringt als Autoritätsbeweis für die angebliche Verfassungswidrigkeit des Handelns der Bundesregierung bzw. die – ich will mal zitieren – verfassungsrechtliche Pflicht, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, den ehemaligen Bundesverfassungsgerichtshofrichter Udo Di Fabio mit seinem Gutachten, das er im Auftrag der CSU und des Ministerpräsidenten von Bayern erstellt hat.
Meine Damen und Herren, allein deshalb, dass ein prominenter Jurist, ein ehemaliger Bundesverfassungsgerichtshofrichter, etwas aufschreibt oder sagt, wird das noch nicht richtig. Mir tut es im Gegenteil fast ein bisschen leid, dass sich Herr Di Fabio so von Herrn Seehofer und der CSU hat benutzen lassen und jetzt eben auch damit leben muss, dass die AfD ihn benutzt. Das sogenannte Gutachten von Herrn Di Fabio haben sich schon im Januar – gleich in der ersten Woche nach seiner Veröffentlichung – zwei renommierte Rechtsphilosophen, nämlich Herr Bast und Herr Möllers, die an der Uni Gießen und an der Humboldt-Uni in Berlin lehren, sozusagen zur Brust genommen und haben es auf nur vier Seiten – das Di-Fabio-Gutachten hat über 120 Seiten – auseinandergenommen.
Ich will einfach nur einmal ein paar wenige Sachen sagen, die die beiden an diesem Gutachten kritisieren: zum einen die monarchistische Idee, von der Di Fabio ausgeht, wenn er den Staat als Verfassungsvoraussetzung benennt und sozusagen die Staatsgewalt als Selbstzweck erklärt. Zum zweiten ist ein Kritikpunkt, dass das Gutachten Herrn Di Fabios wissenschaftlichen Standards nicht genügt, relativ schlicht präsentiert ist und er bedauerlicherweise die Tatsache, dass seine Meinung eine sehr umstrittene ist, in dem Gutachten nicht erwähnt, sondern so tut, als sei seine Meinung eine Selbstverständlichkeit und sozusagen Gesetz. Ein dritter Kritikpunkt ist der, dass Herr Di Fabio, wohl wahrscheinlich um den Auftrag des Gutachtens zu erfüllen – es war ja ein Auftragsgutachten –, den Freistaat Bayern in eine ganz enge Verschwurbeltheit mit den Kompetenzen des Bundes bringt, beispielsweise was die Grenzsicherung angeht, und damit wahrscheinlich erreichen will, dass der Freistaat Bayern auch prozessual die Rechte des Bundes geltend machen kann, damit ein solcher Antrag vom Bundesverfassungsgericht durch den Freistaat Bayern überhaut eine Chance hat und nicht gleich wegen Unzuständigkeit abgewiesen wird. Dass die Bayern bisher diesen Antrag nicht gestellt haben, ist schon erwähnt worden und das hat auch mit der inhaltlichen Schwäche – um es vorsichtig zu sagen – von Herrn Di Fabios sogenanntem Gutachten zu tun.
(Unruhe AfD)
Es ist eben von den Rechtspopulisten zitiert worden, was Herr Di Fabio als Ersatzvornahme und zwischenstaatliches Druckmittel und über die Grenzschließung sagt. Da haben die beiden Herrn aufgeschrieben, das zitiere ich mal: „Die von Di Fabio als Ersatzvornahme und zwischenstaatliches Druckmittel konzipierte Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutschen Grenze wäre also ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht.“ Ähnlich interpretiere ich auch eine Passage aus der Rede von Frau Walsmann. Im Fazit – und das will ich noch mal komplett zitieren – kommen die beiden zu dem Schluss: „Das Gutachten nutzt fragwürdige staatstheoretische Argumente, um den Bund zu europarechtswidrigen Alleingängen anzuhalten, die dieser den Ländern angeblich verfassungsrechtlich schuldet. Das ist steil.“, schreiben die beiden. „Man kann dieses Gutachten auch als Zeugnis einer Verhärtung des politischen Klimas sehen, in dem nun ehemalige Verfassungsrichter ihre hohe Reputation dazu verwenden, einer demokratischen Regierung einen Rechtsbruch zu unterstellen, ohne diesen konkret benennen zu können. Sicherlich nicht bringt dieses Gutachten dagegen eine Absicht der Bayerischen Staatsregierung zum Ausdruck, gegen den Bund zu klagen. Dass eine Klage damit nicht zu gewinnen ist, wissen auch die erfahrungsgemäß hervorragenden Juristen in München.“
Meine Damen und Herren, ich darf für die Koalitionsfraktionen, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke sagen, dass dieser vorliegende Antrag abzulehnen ist. Er besteht aus Falschbehauptungen, der Aussetzung Dublin, Verfassungsbruch, Öffnung der Grenzen. Er hat zum Ziel, Geflüchtete als illegal zu verunglimpfen. Jeder aber – das hat Frau Walsmann auch ausgeführt – hat das Recht auf Prüfung des Asylgesuchs nach Artikel 16a Grundgesetz und dazu muss man eben aber erst einmal ins Land kommen.
Artikel 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sagt: „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.“ Kein Mensch ist illegal. Meine Damen und Herren, dieser abgestandene Antrag, abgestanden wie faules Gurkenwasser, ihn heute genau am Tag des Flüchtlings, der jährlich im Rahmen der Interkulturellen Woche begangen wird, zu behandeln, diesen rassistisch motivierten rechtspopulistischen Antrag diskutieren zu müssen, ist nicht schön. Aber es gibt auch Gelegenheit, unmissverständlich klarstellen: Menschenrechte, meine Damen und Herren, kennen keine Grenzen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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