Gefährdungssituation der Thüringer Fischfauna verhindern – Kormoranverordnung fortführen

RedenTilo KummerUmwelt

Zum Antrag der Fraktion der CDU hier: Nummer II - Drucksache 6/2929


Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schwarze Vögel kreisen über dem Thüringer Landtag.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Was soll denn das jetzt? Was soll denn das jetzt?)

So habe ich mal eine Rede zum Kormoran begonnen, da war Bernhard Vogel noch Ministerpräsident im Freistaat Thüringen. Genau wie damals sorgt der Kormoran auch heute noch für emotionale Themen. Weil es ein emotionales Thema war, habe ich im November nicht den Weg ans Pult gefunden. Wir waren im Bereich von Verhandlungen; da ist es manchmal gut, die Emotionen ein Stückchen herunterzuschrauben.


Meine Damen und Herren, der Kormoran ist ein toller Vogel. Wer mal einen Kormoran am Gewässer gesehen hat, wie er sein Gefieder trocknet und es sich putzt im Sonnenschein, das sind wunderschöne Bilder. Wer als Taucher oder wenn man denn die Bilder zugänglich hat, verfolgen konnte, wie Kormorane in Gruppen jagen – und das bis zu ziemlich großer Tiefe –, der sieht, was für ein sozialer Vogel das ist, was für tolle Techniken er im Laufe der evolutionären Zeiträume, in denen es ihn schon gibt, entwickelt hat. Das ist schon faszinierend. Dass man das Interesse hat, diesen Vogel zu schützen, der durch gnadenlose Verfolgung zu früheren Zeiten an den Rand des Aussterbens gebracht wurde, das kann ich nachvollziehen.


Aber, wie das häufig so ist bei Arten, die einen so massiven Einbruch in ihrem Bestand erlebt haben und sich daraus dann wieder erholten, sind die Anpassungsstrategien oft noch aggressiver geworden. Der Kormoran ist wirklich in der Lage, eben das zu tun, was im Räuber-Beute-Verhältnis sonst meist nicht vorkommt: Er kann in bestimmten Gewässern die Fische nahezu ausrotten. Und das ist der Punkt, wo es gefährlich wird, gerade bei Witterungen wie jetzt hier. Ich habe eben gesagt: Schwarze Vögel kreisen über dem Thüringer Landtag; nicht direkt hier, aber an der Gera mit Sicherheit. In solchen Witterungssituationen, wo die großen Standgewässer zugefroren sind, müssen die Kormorane ihre Nahrung – und die besteht nun mal nur aus Fisch – in den wenigen, nicht zugefrorenen Fließgewässern suchen. Das führt dann dazu, dass in solchen Jahren wie diesen die Kormoranabschusszahlen in Thüringen mit Sicherheit höher sind als in Jahren, wo alle Gewässer frei sind, weil wir eben keinen harten Winter haben.


Die Landesregierung hat uns die Kormoranabschusszahlen vorgelegt. Ein Jahr gab es sogar, in dem rund 2.000 Vögel in Thüringen abgeschossen wurden, obwohl der durchschnittliche Winterbestand nur bei 1.000 Vögeln lag. Das macht aber gerade deutlich, welcher Zuwanderungsdruck im Winter gerade aus dem Flachland hierher kommt. Wir haben ja in Mecklenburg, in Brandenburg viel, viel größere Kormoranbestände als hier in Thüringen. Aber dort gefrieren die Gewässer zu und dann müssen sie auf Nahrungssuche gehen. Das ist beim Graureiher etwas anderes. Es gibt heute in der Fischerei kaum noch Diskussionen über den Graureiher. Aber der geht eben auch im Winter aufs Feld und fängt Mäuse, wenn die Gewässer zugefroren sind; der hat eine Alternative.


Der Kormoran hat sie nicht. So muss der Mensch zum Schutz der Fischbestände regulierend eingreifen. Das Problem ist, dass – gerade, wenn man sich auch die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie ansieht, die ja sagt, alle Gewässer sollen einen guten Zustand haben, dazu gehört auch eine gute Fischpopulation – wir in über 80 Prozent der Thüringer Gewässer den guten Zustand allein aufgrund der mangelhaften Fischpopulation verfehlen. Das ist der Grund, warum es notwendig ist, hier regelnd einzugreifen. Nach der damaligen Debatte hat es noch eine ganze Weile gedauert, bis der Freistaat Thüringen im Rahmen der Änderung des Naturschutzgesetzes eine Kormoranverordnung bekam. Diese Verordnung wurde damals von allen Fraktionen im Thüringer Landtag mitgetragen. Sie ist im Rahmen dieser Gesetzesbefassung auf den Weg gebracht worden; darauf bin ich stolz. Diese Verordnung lief aber zehn Jahre später aus.


Die Verordnung hatte einen wesentlichen Bestandteil – es ist vorhin schon von Herrn Kobelt deutlich gemacht worden –, dass sie sehr weitgehend war, dass also der geschützte Vogel Kormoran in ganz Thüringen mit einer entsprechend einfachen Genehmigung gejagt werden konnte. Aber es gab die Möglichkeit des Landesverwaltungsamts als obere Naturschutzbehörde, Ausnahmen davon festzulegen, um den Kormoran besser zu schützen oder auch bestimmte Schutzgebiete besser zu schützen.


Frau Tasch, wenn ich Ihre Aussage nehme, dass das Umweltministerium den Kormoranschutz über den Schutz von bedrohten Fischarten stellt oder mit dem ersten Entwurf stellen wollte, kann ich auch die These entgegenstellen: Wenn das Umweltministerium das gewollt hätte, hätte es die bisherige Verordnung einfach verlängert und hätte über die Ausnahmemöglichkeit des Landesverwaltungsamts halb Thüringen für den Kormoranabschuss ausschließen können. Das hat das Umweltministerium nicht gemacht, sondern es hat sich nach den entsprechenden Anregungen, die es gegeben hat, auf eine neue Verordnung festgelegt. Deshalb, denke ich, sind wir hier auf dem richtigen Weg.


Meine Damen und Herren, die Frage, die jetzt noch steht, ist: Wie müssen wir uns zu dem Antrag der Fraktion der CDU verhalten und wie sieht es mit der neuen Verordnung aus, die zum 01.01. auf den Weg gebracht wurde? Frau Becker hat es vorhin schon gesagt, die CDU-Fraktion fordert die Fortschreibung der bisherigen Verordnung. Das geht nicht mehr, weil es seit dem 01.01. eine neue Verordnung gibt. Diese Verordnung hat eine Reihe von Veränderungen – Herr Kobelt ist vorhin auf die Unterschiede zwischen dem ersten und dem jetzt verabschiedeten Entwurf des Umweltministeriums eingegangen.


Ich will mal auf die Änderungen zur bisherigen Kormoranverordnung eingehen. In naturschutzfachlich besonderen Schutzgebieten braucht es in Zukunft eine Einzelfallgenehmigung für den Abschuss von Kormoranen. Dieses besondere Schutzgebiet ist der Nationalpark Hainich. Wir wissen alle, im Buchennationalpark gibt es kein Gewässer. Dass der Kormoran sich darin aufhält, ist relativ unwahrscheinlich. Es sind die Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate, auch das Waldgebiete, wo mit dem Kormoran kaum zu rechnen sein wird, höchstens an der Vesser im Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald. Aber auch dort ist nicht wirklich von einem Kormoraneinfluss auszugehen. Es sind die Naturschutzgebiete, es sind die Vogelschutzgebiete. Hier gibt es aber die Ausnahme, dass überall dort, wo die Berufsfischerei ansässig ist, die Betriebe der Berufsfischerei und ihr Handeln durch einen weiteren Abschuss gesichert werden können. Und dort, wo Naturschutzgebiete auch den Fischartenschutz als Ziel haben, darf der Kormoran wie bisher weiter bejagt werden. Das Gleiche gilt in anderen Schutzgebieten.

Meine Damen und Herren, im Rest des Freistaats Thüringen gilt die bisherige Verordnung quasi weiter, was dementsprechend nahezu der Status quo ist. Ich denke, es ist legitim, in Vogelschutzgebieten zu sagen, da muss geprüft werden, ob denn wirklich der Abschuss von Vögeln notwendig ist. In Naturschutzgebieten, in einem Nationalpark zu sagen, es muss geprüft werden, ob der Abschuss von Vögeln notwendig ist. Von der Seite, gaube ich, dass auch der höhere bürokratische Aufwand, der mit dieser Verordnung verbunden ist, in diesem Bereich im Interesse des Naturschutzes zu vernachlässigen ist, und dass hier ein guter Weg gefunden wurde. Was ich spannend finde: Sie finden in der Begründung der neuen Kormoranverordnung noch die Zielstellung der Fischartenschutzkarte. Das war ja der große Aufreger, als das Umweltministerium den ersten Entwurf vorgelegt hat. Jetzt soll über eine solche Fischartenschutzkarte im Einvernehmen zwischen Umweltministerium und Fischereiministerium geredet werden. Dabei wird wissenschaftlich zu untersuchen sein, wie denn die Wechselbeziehung zwischen Kormoran und Fisch wirklich ist. Ich sage, ich habe das Versprechen bekommen, dass nur dort gesagt wird, der Kormoran hat keinen Einfluss auf Fischpopulationen von Gewässern, wo man das auch wirklich dargestellt hat. Ich finde diese Darstellung spannend, weil immer wieder auch die Frage diskutiert wird, ob es Gewässer gibt, die man als Ablenkgewässer für den Kormoran vorhalten kann, wo sich also viele Kormoranbestände dann, wenn in anderen Bereichen zum Wohle des Fischartenschutzes eingegriffen werden muss, aufhalten können, ohne die Fischpopulation dort auf ein Maß zu dezimieren, dass auch dieses Gewässer einen schlechten Zustand in Sachen Fischarten hätte. Diese Frage wissenschaftlich zu untersuchen, ich glaube, das ist es wert, sich da ranzumachen. Man wird sicher auch betrachten müssen, ob es Möglichkeiten gibt, Fische in einem Gewässer auf eine Art und Weise zu schützen, dass der Kormoran es dann schwer hat, sie zu jagen. Einbringung von Totholz, solche Dinge sind alle diskutiert worden. Die Jagdstrategien des Kormorans sind im Regelfall auch bei diesen Maßnahmen noch erfolgreich gewesen. Aber das muss man sich ansehen. Ich bin gespannt auf die Arbeit. Als gelernter Fischer habe ich auch viel Freude daran, das zu begleiten.


Meine Damen und Herren, ich denke, wir haben mit der neuen Kormoranverordnung einen tragfähigen Kompromiss gefunden, der lange gelten soll. Wir haben auch mit der Zusage, die man in der Begründung der Verordnung findet, dass die Verordnung überarbeitet werden muss, wenn sich in Thüringen Brutgebiete des Kormorans ansiedeln sollten, weil sie im Moment keine Möglichkeit mehr vorsieht, etwas gegen die Brutgebiete zu tun. Das war noch Bestandteil der alten Verordnung. Auch mit dieser Aussage haben wir Klarheit, dass, wenn sich Dinge grundlegend ändern, die zu einer Novellierungsnotwendigkeit der Kormoranverordnung führen, dieses auch angegangen wird.

Von der Seite vielen Dank für die geleistete Arbeit, für die Kompromissfähigkeit, die sich hier ergeben hat. Ich wünsche der Kormoranverordnung einen guten Erfolg.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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