Für eine starke Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union nach 2013
Zum Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD – Drucksache 5/3643
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landwirtschaft ist für Thüringen ein sehr sehr wichtiger Wirtschaftszweig und fast ganz Thüringen ist ländlicher Raum. Die Förderung der Landwirtschaft wird als einzige Wirtschaftsförderung EU-weit allein geregelt, ist keine Sache der Mitgliedstaaten. Deshalb ist gerade für diesen wichtigen Wirtschaftszweig die gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union so wichtig und deshalb ist es erforderlich, dass wir uns frühzeitig einmischen, um die Interessen unseres Landes bei der Neuausgestaltung der Förderung der GAP zu vertreten.
Der vorliegende Antrag von CDU und SPD fasst aus meiner Sicht die Ergebnisse der bisherigen Ausschussberatungen, die wir zu diesem Thema durchgeführt haben, in weiten Teilen gut zusammen. Leider gab es keinen Versuch eines gemeinsamen Vorgehens, wie wir es bisher in diesem Bereich hier im Landtag schon mehrfach geschafft haben. Ich glaube, das wäre noch ein besseres Zeichen gewesen. Allerdings hat Herr Dr. Augsten eben natürlich deutlich gemacht, dass es offensichtlich vonseiten der GRÜNEN keinen Wunsch für ein gemeinsames Vorgehen in dieser Richtung gibt wegen der Differenzen, die er beschrieben hat zu dem, was CDU und SPD in ihrem Antrag formuliert haben.
Meine Damen und Herren, ein paar Bemerkungen zum Antrag der Koalition, bei denen ich denke, hier sollte man noch ein paar Dinge klarstellen und zumindest auch ein paar Probleme benennen. Was ich auf jeden Fall teilen möchte, ist der Punkt, dass die bürokratischen Lasten bei der Gemeinsamen Agrarpolitik reduziert werden müssen. Das ist ein Thema, was wir in Brüssel mit allen diskutiert haben, wo uns aber auch alle gesagt haben, sie glauben nicht daran. Hier muss wirklich ganz massiv Druck gemacht werden, um dort etwas zu erreichen. Denn wenn ich mir ansehe, wie die landwirtschaftlichen Betriebe im Moment zu knabbern haben, diese bürokratischen Auflagen - gerade bei Förderanträgen und Ähnlichem - zu bewerkstelligen. Für kleine Betriebe ist es überhaupt nicht mehr machbar und selbst die großen Betriebe Thüringens müssen sich hier oft Dienstleister nehmen, die viel Geld kosten, um das entsprechend zu beherrschen. Viele Betriebe sagen, unter 100.000 oder 200.000 € macht eine Antragstellung gar keinen Sinn mehr. Das ist eine Entwicklung, die ist verheerend, die darf es nicht geben.
Ein nächster Punkt - V: Der Thüringer Landtag fordert die Anerkennung von Übergangsgebieten für aus der Höchstförderung ausscheidende Regionen. Das ist sicherlich richtig. Was wir mit unseren Gesprächspartnern in Brüssel diskutiert hatten, war die Frage, ist es denn möglich, eine Prioritätensetzung in den einzelnen Bereichen der Agrarförderung hinzubekommen, um zu sagen, für diese prioritären Maßnahmen können die Regionen entsprechend einen höheren Fördersatz bekommen, da die meisten Mitgliedstaaten der EU inzwischen Probleme mit der Kofinanzierung gerade in der zweiten Säule haben. Ich hatte das Ministerium darum gebeten, eine solche Prioritätenliste für die zweite Säule vorzulegen. Diese Prioritätenliste, meine Damen und Herren, war leider keine. Ich kann in eine Prioritätenliste nicht fast alle Maßnahmen, die gegenwärtig durchgeführt werden, reinschreiben. Damit kommt man, glaube ich, in Brüssel nicht weiter. Das ist der Punkt, an dem ich wirklich darum bitte, dass man sich noch mal gemeinsam bemüht, zu überlegen, was sind denn wirklich die wichtigsten Maßnahmen, für die wir die Höchstförderung in Zukunft brauchen, um gezielt Anreize für die Entwicklung ländlicher Räume zu setzen.
Zu einem weiteren Punkt möchte ich etwas sagen, das ist VI.4., die Frage Gliederung der Direktzahlungen, darunter die Zahlungen für Gebiete mit natürlichen Nachteilen. Natürlich sind die Agrarumweltprogramme im Moment zu Recht in der zweiten Säule. Ich finde es auch gut, es aufrechtzuerhalten. Aber wenn wir sagen, wir wollen das in der ersten Säule, wo es keine Kofinanzierung Thüringens braucht, behalten, dann muss auch klar sein, dass die Kofinanzierung dieser Aufgaben durch den Freistaat in der neuen Förderperiode sichergestellt wird. Ich hoffe, dass wir vonseiten des Ministers hier eine klare Aussage am heutigen Tag bekommen, denn ohne diese Gelder wäre Landwirtschaft in Teilen Thüringens nicht möglich, ohne diese Gelder würden wir aber auch ein erhebliches kulturelles Erbe verlieren in den ländlichen Regionen.
Meine Damen und Herren, ein Punkt, bei dem mir die Formulierung im Antrag der Koalition nicht wirklich gefällt: Die Umwandlung von Dauergrünlandflächen sollte vom Grundsatz her ausgeschlossen werden. Ich hätte mir hier die Umwandlung von Dauergrünlandflächen in Ackerflächen gewünscht. Denn das, was wir in Thüringen erleben, ist natürlich, dass sich Dauergrünlandflächen gerade in den Gebirgsregionen als nicht mehr bewirtschaftbar erweisen, dass die Nutzung dieser Flächen aufgegeben wird. Ich sage Ihnen, mit den zurückgehenden öffentlichen Geldern werden wir das nicht aufhalten können. Es macht auch aus meiner Sicht nicht auf der letzten Bergwiese Sinn, diese Entwicklung aufrechtzuerhalten. Von der Warte her, wenn dort sich eine Dauergrünfläche in Wald umwandelt, weil sie niemand mehr bewirtschaften kann, werden wir das nicht aufhalten und da ist diese explizite Formulierung, wie sie hier steht, aus meiner Sicht nicht hilfreich.
Zu Punkt 10, Herr Dr. Augsten ist vorhin darauf eingegangen, die Frage der Zusammenführung von Fonds: Hier muss ich ganz klar sagen, ich finde aus den Erkenntnissen der zurückliegenden Förderperiode muss es eine zentrale Förderung sein. Der größte Teil Thüringens ist ländlicher Raum und es muss die Verantwortung der anderen Fonds, die Verantwortung der anderen Ministerien für den ländlichen Raum geben. Das geht nur durch eine klare Zusammenführung von Mitteln. Auch wenn die Diskussion in Brüssel vielleicht im Moment durch ist, wir werden es in Brüssel noch zwei Jahre diskutieren, wieso sollen wir denn da jetzt aufhören, diese Forderung zu stellen? Es muss dabei aber sichergestellt werden, dass die landwirtschaftlichen Betriebe auch einen Einfluss haben in den Strukturen einer solcher Zusammenführung, um ihre betrieblichen Interessen dort deutlich zu machen, wo es sonst Entwicklungen geben könnte, die sie massiv behindern. Da sage ich mal, gerade was die Frage Straßenbau in Dörfern angeht, was die Frage angeht von Infrastruktur im ländlichen Raum, müssen Landwirtschaftsbetriebe ein Mitspracherecht haben, wo Dinge sonst geschehen könnten, dass sie zum Beispiel mit ihrer Technik nicht mehr durch die Orte fahren könnten usw. Deshalb muss hier von vorneherein darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Landwirtschaft ein klares Mitspracherecht, in einigen Bereichen vielleicht sogar ein Vetorecht hat.
Meine Damen und Herren, in dem Zusammenhang möchte ich auch noch deutlich machen, dass wir dem Wirtschaftsministerium, ich glaube, ganz klar von diesem Haus ins Stammbuch schreiben müssen, dass sie den Bereich der Landwirtschaft anders zu bewerten haben. Wenn ich mir den Trendatlas ansehe, ist es ein Frevel, dass die Land- und Ernährungswirtschaft dort nicht drinstehen. In der Vergangenheit haben sich diese Wirtschaftsbereiche als stabilste in Thüringen erwiesen und auch klargemacht, dass sie sehr innovativ sind. Von der Warte her glaube ich, dass wir in Zukunft hier gute Entwicklungschancen haben und deshalb hätten sie in den Trendatlas mit reingehört. Landwirtschaft ist Wirtschaft und muss entsprechend auch gewürdigt werden.
Zum Antrag der GRÜNEN: Unter Punkt 2 steht, dass Fördermittel für landwirtschaftliche Betriebe nur für Güter und Dienstleistungen im öffentlichen Interesse ausgereicht werden sollen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bei der CDU auch.)
So explizit habe ich es dort nicht gesehen. Wenn es bei der CDU auch steht, dann habe ich es vielleicht überlesen.
(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Bei der SPD auch.)
Bei der SPD auch. Gut. Ich will nur eines sagen: Landwirtschaft ist Wirtschaft. Ich finde, von diesem Ansatz her sollte Landwirtschaft auch nicht anders behandelt werden bei der betrieblichen Förderung als normale Wirtschaftsbetriebe. Deshalb müssen hier nur die Messlatten gleich sein. Das heißt, wenn ich sage, nur Landwirtschaft bekommt Geld für Dinge, die sie im öffentlichen Interesse tut, müsste ich das im Umkehrschluss dann für die Wirtschaft auch sagen. Das sollte als Klarstellung hier deutlich gemacht werden.
Zu dem Punkt 3 a: Womit ich ein Problem habe, dass wir keine Fruchtfolgen in kleinen Betrieben bis 20 Hektar brauchen. Vielleicht können Sie da klarstellend noch etwas sagen, Herr Dr. Augsten. Sicherlich, diese Frage 50 Prozent der Fläche nur für das eine, 20 Prozent Leguminosen, diese Aufteilung, da gebe ich Ihnen recht, macht bei solch kleinen Betrieben keinen Sinn. Aber die Fruchtfolgeverpflichtung, die muss doch auch für 20-Hektar-Betriebe gegeben sein oder soll es dort möglich sein, eine Biogasanlage zu bauen und für 20 Hektar jedes Jahr nur Mais. Ich kenne Regionen in Deutschland, wo man sich so etwas wünschen würde. Ich glaube, in Thüringen ist das unakzeptabel.
(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganz kleine Biogasanlagen.)
Sicherlich, aber wir wollen ja auch ganz kleine Biogasanlagen fördern. Das war ja auch immer Intention der GRÜNEN. Ich habe genauso ein Problem damit, dass Betriebe - das ist 3. f) im Alternativantrag der GRÜNEN - nach EU-Bioverordnung keine ökologischen Vorrangflächen vorzuhalten haben. Ich habe mir die EU-Bioverordnung extra noch einmal angeschaut. Herr Dr. Augsten, was dort an wachsweichen Formulierungen drin ist, das kann man sich in die Haare schmieren, aber es ist nicht brauchbar, um klare Vorgaben für Betriebe zu machen. Pflanzenbau und Tiererzeugung sind flächengebunden, das steht darin.
(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Immerhin!)
Ja, immerhin, aber da steht nichts von zwei Großvieheinheiten pro Hektar. Überweidung und Erosion sollen möglichst gering gehalten werden. Na, wenn das in Zukunft der Anspruch ist, wo landen wir denn dann? Ich glaube, auch für Ökobetriebe muss es klare Verpflichtungen geben, dass Erosion und Überweidung nicht stattzufinden haben und deshalb denke ich, müssen sich auch Ökobetriebe, sollten sich auch Ökobetriebe vor allem auch an klaren Kriterien dort messen lassen. Dann steht in der EU-Ökoverordnung, mehrjährige Fruchtfolgen sind vorgeschrieben, die Leguminosen und andere Gründüngungspflanzen einschließen.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Was für Dinger?)
Leguminosen sind Hülsenfrüchte. Die haben den Vorteil, dass sie über ihre Knöllchenbakterien auch noch Stickstoff in den Boden bringen und deshalb gleich noch ein bisschen zur Düngung beitragen. Aber diese weiche Formulierung, die keinerlei Anteil an der Fläche vorgibt, die kann doch nicht Maßstab sein. Herr Dr. Augsten, vielleicht können Sie mich dort verbessern, aber ich habe wirklich die Verordnung von vorne bis hinten durchgelesen, was ich nicht gefunden habe, ist die Sicherung von Strukturelementen und wenigstens das müsste in einem Ökobetrieb ja auch sichergestellt werden. Dass die Anbaukriterien der deutschen Ökolandbauverbände andere sind, das ist klar, aber Sie haben das hier mit der EU-Bio-Verordnung reingeschrieben und ich sage, das ist mir zu weich. Da müssen die gleichen Kriterien gelten, wie für die konventionellen Betriebe auch, ansonsten haben wir ein Billig-Öko, was wir nicht verantworten können.
Meine Damen und Herren, zum letzten Punkt zum Antrag der GRÜNEN, die Degression unter Punkt 4, die ja die größten Effekte, die es bei großen Betrieben gibt, relativieren soll. Ich finde diesen Ansatz ganz schwierig. Warum möchten Sie jemandem erklären, „wenn du Maßnahmen zur Effizienzsteigerung durchführst, dann kassieren wir das hinterher gleich wieder ein“? Warum möchten Sie das jemandem erklären? Und wir gleichen das aus mit Staatsgeldern. Wollen wir das in Zukunft bei der Wirtschaft auch machen, dass ein Produkt aus einem Betrieb mit 1.000 Beschäftigen und 10 Mio. € Umsatz 5 Prozent Mehrwertsteuer mehr kostet als das bei einem Betrieb mit 5 Beschäftigten und 5.000 € Umsatz?
(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gute Idee.)
Also, wenn das ein logisches Herangehen sein soll, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Wir haben natürlich zur Kenntnis zu nehmen, dass sich die gemeinsame Agrarpolitik auf einem Weltmarkt bewegt und dass die EU diesen Weltmarktkriterien unterworfen ist. Wir können Anforderungen an unsere Betriebe stellen, wie sie ökologisch wirtschaften sollen, wie sie tierartengerecht wirtschaften sollen, damit das den gesellschaftlichen Anforderungen Rechnung trägt. Aber zu sagen, bitte werdet nicht zu effizient, große Strukturen per se sind etwas Schlechtes, das halte ich für ein Unding.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn das irgendeine Logik hätte, müsste das auf alle anderen Bereiche auch runtergebrochen werden. Dann müssten wir ja auch sagen, Thüringer Kommunen sollen nicht größer als 100 Einwohner sein. Ich halte das für Frevel. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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