Für eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen in Thüringen
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2379 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, „ABOLISH - Flüchtlinge diskriminierende Gesetze abschaffen“, so heißt eine bundesweite Kampagne, die vorgestern von Flüchtlingsorganisationen gestartet wurde und unter anderem die Abschaffung des verfassungswidrigen Asylbewerberleistungsgesetzes zum Ziel hat. Was soll dieses Thema hier im Thüringer Landtag? Dabei geht es doch um ein Bundesgesetz. Beim AsylbLG ja. Aber das Thema der Flüchtlinge diskriminierenden Gesetze und Regelungen hat gerade auch Relevanz für Thüringen. Noch immer hält die Thüringer Landesregierung und mit ihr die Fraktionen von SPD und CDU an der Residenzpflicht fest, die Flüchtlingen nachgewiesenermaßen unnötigerweise, einzig mit dem Ziel der Einschränkung der Bewegungsfreiheit, das Menschenrecht auf Freizügigkeit nach Artikel 13 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vorenthält. Noch immer hält Thüringen am Sachleistungsprinzip und den unsäglichen sogenannten Wertgutscheinen fest. Gutscheine, mit denen Flüchtlinge, denen ohnehin durch das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz erheblich weniger Leistungen als das verfassungswidrige Existenzminimum nach Hartz IV zugestanden werden, Gutscheine, mit denen Flüchtlinge ihre Lebensmittel, Kleidung, etc. nur in bestimmten und oft nicht den preiswertesten Geschäften einkaufen dürfen und damit die Leistungen noch weniger, nämlich in der Summe bis zu 50 Prozent weniger wert sind.
Noch immer verpflichtet das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz als eines der wenigen Landesaufnahmegesetze die Kommunen, Gemeinschaftsunterkünfte einzurichten. Es findet sich in diesem Gesetz explizit die Sollbestimmung des Asylverfahrensgesetzes wieder, nach der Flüchtlinge grundsätzlich in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen. Vergeblich aber sucht man den Wortlaut des § 53 Abs. 1 Satz 2 Asylverfahrensgesetz in dem steht: „Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen.“, was dazu führt, dass in vielen Kommunen über die bundesgesetzlich geregelte Ermessensentscheidung überhaupt nicht erst nachgedacht wird. All das führt dazu, dass Thüringen im bundesweiten Vergleich am Ende der Statistik zu finden ist. Insgesamt waren zum 31.12.2009 59 Prozent der Flüchtlinge in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, darunter fast 40 Prozent der Kinder bis 14 Jahre. 627 Kinder mussten in Lagern leben, meine Damen und Herren. Im bundesweiten Vergleich lebten zu demselben Zeitraum nur ca. 34 Prozent der Flüchtlinge in Lagern. Die Unterbringungspolitik in Thüringen bleibt leider auch mit der SPD in der Landesregierung restriktiv, und das, obwohl bereits 1999 das Verwaltungsgericht Meiningen in einem Urteil zu der Auffassung kam - ich zitiere -, dass nach dem Ausländerrecht keine gesetzliche Pflicht des Ausländers besteht, in einer bestimmten Unterkunft zu wohnen. Der Landrat des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zeigte sich kürzlich im MDR-Fernsehen entrüstet darüber, dass er vom Betreiber des Lagers Zella-Mehlis bei seinen Besuchen immer nur ein besonders hergerichtetes Zimmer präsentiert bekommen hätte. Sein Fazit aber: Weiter so!
Auch die Landesregierung agiert nach diesem Motto. Obwohl im vergangenen Sommer sogenannte Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte in Kraft traten, obwohl der Betreibervertrag in Zella-Mehlis am 31. März ausläuft, hält der Landkreis an diesem maroden Gebäude, an mit Schwarzschimmel befallenen Wänden,
(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Falsch!)
an kalten und feuchten Räumen im Winter, fest. Trotz des katastrophalen Zustands bleibt das Lager in Zella-Mehlis bestehen und die Landesregierung sieht tatenlos zu. Es geht uns aber nicht nur um die „ganz schlimmen Unterkünfte“, auch Flüchtlingslager, deren Wohnungen saniert sind und wo vor der Eingangstür Blumenrabatten angelegt oder ein Spielplatz errichtet wurden, sind und bleiben Lager, Lager die die Menschen isolieren, Integration und Teilhabe am sozialen Leben verhindern und die Flüchtlinge abstempeln als Menschen, die nicht dazugehören.
„Menschenunwürdige Unerbringungssituation von Flüchtlingen in Thüringen beenden“, so sollte diese Aktuelle Stunde eigentlich heißen. Das wurde von der Landtagsverwaltung wegen des negativ bewertenden Duktus bemängelt. Natürlich aber wollte meine Fraktion schon mit dem Titel der Aktuellen Stunde eine Bewertung ausdrücken. Die Unterbringung der Flüchtlinge in Lagern, egal ob frisch saniert oder marode, ist nicht anders als negativ zu bewerten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deshalb wird die LINKE gemeinsam mit den Flüchtlingsorganisationen an diese Bewertung auch weiterhin und nicht nur zum Internationalen Tag gegen Rassismus, der diese Woche war, die Forderung knüpfen und immer wieder thematisieren und auch morgen bei der Demo in Meiningen thematisieren: Menschenunwürdige Unterbringungssituationen von Flüchtlingen in Thüringen beenden, diskriminierende Gesetze abschaffen und Menschen endlich wie Menschen behandeln. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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