Für ein humanitäres Bleiberecht

RedenSabine BerningerAsyl-Migration

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2156 -

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ob nun berechtigt oder nicht, seit vergangenem Jahr hat die Integrationsdebatte neue Fahrt aufgenommen. Leider bisher ohne Ergebnisse.

Unser ehemaliger Innenminister forderte im vergangenen Jahr mehrfach den Abschluss von Integrationsvereinbarungen für Flüchtlinge bereits bei der Asylantragstellung. Die Bundesintegrationsbeauftragte hat die Einführung solcher Integrationsvereinbarungen im I. Quartal dieses Jahres angekündigt. Auch in einigen Redebeiträgen eben war davon die Rede, dass Flüchtlinge sich integrieren müssten.


Nicht ganz klar ist, meine Damen und Herren, von wem da welche Integrationsleistungen abverlangt werden sollen. Denn eines ist klar, in Thüringen leben etwa 1.500 Menschen, die sehr gerne bereit sind, sich in dem Land zu integrieren, in dem sie bereits seit vielen Jahren leben. Ich meine die abgelehnten Asylbewerberinnen, im Amtsdeutsch die „vollziehbar ausreisepflichtigen Personen“, deren Abschiebung ausgesetzt ist, weil eine Ausreise in ihr Herkunftsland aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist. Das sind genau die, um die es in unserem Antrag geht. Diese Menschen erhalten entweder eine Duldung oder eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis nach dem § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz. Genau diesen Menschen wird die Integration verwehrt. Integration wird diesen Menschen mit Hilfe rechtlicher und behördlicher Maßnahmen regelrecht verboten, meine Damen und Herren. Da hilft es auch nichts, wenn Sie sie, Frau Holbe oder Frau Kanis, hier immer wieder beschwören.


Integration wird verboten einerseits durch die eingeschränkte Bewegungsfreiheit, die Herr Bergner eben schon erwähnt hat, oder auch durch die Geltung des diskriminierenden und nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom April 2009 auch verfassungswidrigen Asylbewerberleistungsgesetzes. Die Sprache allein verrät den unwürdigen Umgang mit diesen Flüchtlingen. Menschen werden durch unsere Rechtsordnung und durch die bundesrepublikanische Gesellschaft wortwörtlich „geduldet“. Das heißt so viel wie „ertragen“, „erlitten“, „wohl oder übel hingenommen“. Darunter ist sprachlich nicht mehr viel Platz. Es mag Meinungen in diesem Haus geben - und die haben wir auch gerade gehört -, die dies für rechtlich vertretbar und möglicherweise auch nationalstaatlich gedacht für notwendig halten. Aber auch Sie, meine Damen und Herren, müssen sich fragen, wie lange darf eigentlich eine Abschiebung rechtlich und tatsächlich längstens unmöglich sein? Oder anders ausgedrückt: Gibt es eine zeitliche Grenze, ab der ein Staat, ein Staat, der in Anwendung der Menschwürdegarantie und des Sozialstaatsprinzips im Grundgesetz sich eigentlich selbst in die Pflicht genommen hat, allen Menschen, unabhängig eines möglicherweise unterschiedlichen Rechtsstatus, ein soziokulturelles Existenzminimum zu ermöglichen? Gibt es also eine Grenze, ab der ein solcher Staat die Perspektivlosigkeit eines Lebens voller Angst vor einer ungewissen Lebenszukunft beenden muss?


Im Jahr 1999 hat diese Fragestellung zu einer einmaligen Altfallregelung geführt, die im Ergebnis für die allergrößte Zahl der betroffenen Flüchtlinge nicht in Anspruch genommen werden konnte. Während der Beratung zum Zuwanderungsgesetz, wo auch hier die Sprache wieder vieles verrät, das Zuwanderungsgesetz heißt ja eigentlich mit vollem Namen und damit auch schon sehr viel ehrlicher „Gesetz zur Begrenzung und Steuerung von Zuwanderung“, also während der Beratung zu diesem Gesetz wurde wiederum im Jahr 2005 darüber debattiert, die Duldungspraxis und hier insbesondere die langjährige immer wiederkehrende Neuerteilung von Duldungen, die sogenannten Kettenduldungen, abzuschaffen, Duldungen, die keinen Aufenthaltstitel im eigentlichen Sinne darstellen. Diese wurden und werden, manchmal wochenweise, manchmal für einen Monat, manchmal monateweise erteilt. Diese Duldungen prägen die Lebenssituation der betroffenen Menschen als eine unsichere Lebenssituation und eine rechtlose Lebenssituation. Der damalige Innenminister Otto Schily sagte kurze Zeit nach dem Inkrafttreten des neuen, das Ausländergesetz ablösenden Aufenthaltsgesetzes, er wurde in der ZEIT am 18.01.2005 zitiert: „Diese Menschen bekommen einen ordentlichen Aufenthaltsstatus; Kettenduldungen schaffen wir ab.“ Der innenpolitische Sprecher der SPD im Bundestag Dieter Wiefelspütz sprach vom § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz von „der Schlüsselnorm für die Lösung des Problems der Kettenduldungen“. Die Anwendung des § 25 Abs. 5 solle sicherstellen, dass die Praxis der Kettenduldungen beendet werde, so ließ es die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren verlauten. Nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz soll also geduldeten Flüchtlingen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, „wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist“, so steht es im Satz 2, aber allerdings nur - das steht dann im Satz 3 -, „wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist“. Das bedeutet im Prinzip, meine Damen und Herren, dass alle, die aus Gründen, für die man sie nicht persönlich verantwortlich machen kann, dass also alle, die seit mehr als 18 Monaten unverschuldet eine Duldung haben, nun eigentlich eine sicherere und mit mehr sozialen Rechten verbundene Aufenthaltserlaubnis bekommen sollten. Das aber war blanke Theorie. Die Praxis offenbarte etwas völlig anderes, so dass sich die Innenminister der Länder - das ist schon genannt worden - im November 2006, also keine zwei Jahre nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage für die Abschaffung der Kettenduldungen, auf eine sogenannte Bleiberechtsregelung einigten. Damals lebten rund 200.000 Flüchtlinge mit einer sogenannten Duldung in der Bundesrepublik, darunter etwa 120.000 seit mehr als fünf Jahren Geduldete. Frau Renner hat vorhin aktuelle Zahlen genannt.


Nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom November 2006 sollten „wirtschaftlich und sozial integrierte ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige“ eine zunächst auf zwei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten können und sie mussten dazu eine ganze Reihe von Bedingungen erfüllen:


Ein Bleiberecht konnte erstens erhalten, wer zum Stichtag, dem 17. November 2006, seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebte. Für Familien mit minderjährigen Kindern verkürzte sich der Zeitraum auf sechs Jahre. Die zweite Bedingung war ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis, mit dem der Lebensunterhalt der Personen bzw. der Familie gedeckt werden kann, ohne dass auf ergänzende Sozialleistungen zurückgegriffen werden muss. Ferner musste die Familie - drittens - ausreichenden Wohnraum nachweisen, müssten die Kinder - viertens - den Kindergarten oder die Schule besuchen und - fünftens - alle betroffenen Personen ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen.

Der Beschluss der Innenministerkonferenz beinhaltete 2006 auch eine Reihe von Ausschlussgründen für ein Bleiberecht. Diese sind schon angeklungen. Kein Bleiberecht erhalten demnach Personen, die die Ausländerbehörden vorsätzlich getäuscht haben, Personen, die Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Kreisen haben oder in einem gewissen Umfang straffällig geworden sind. Bei diesem Ausschlussgrund führten die Innenminister gleich auch noch die Sippenhaft ein, nämlich wenn ein Familienmitglied aufgrund von Straftaten vom Bleiberecht ausgeschlossen ist, so gilt dies für seine gesamte Familie.

Bereits damals wurde eine solche Bleiberechtsregelung als völlig unzureichend und unsozial kritisiert und es wurde prognostiziert, dass sich angesichts dieser Kriterien, insbesondere der Pflicht zur Lebensunterhaltssicherung, an der Lebenssituation der über 100.000 langjährig geduldeten Menschen nichts wesentlich verändern werde. Dennoch führte der IMK-Beschluss mit Ausnahme der Stichtage, die angepasst wurden, nahezu identisch zur Aufnahme in die neu geschaffenen §§ 104 a und 104 b des Aufenthaltsgesetzes, deren Wirkung bis zum 31.12.2009 festgesetzt wurde.

Tatsächlich haben auch diese beiden Bleiberechtsreglungen ihr eigentliches Ziel verfehlt. Die hohen Zugangsschwellen, insbesondere die vollständige Sicherung des Lebensunterhalts durch ein eigenes Einkommen führten dazu, dass nur ein ganz geringer Teil der Betroffenen nach der vorläufigen Aufenthaltserlaubnis auch eine richtige Aufenthaltserlaubnis erhalten hat. Die Konsequenz dieser praktischen Auswirkungen der rechtlichen Regelung wäre gewesen, dass mehrere Tausend Flüchtlinge in die Duldung zurückgefallen und somit erneut vollziehbar ausreisepflichtig geworden wären.

Auch zwischenzeitlich eingeführte Regelungen zur Erleichterung von Arbeitsmigration hatten für Flüchtlinge faktisch keine Relevanz. Dies veranlasste dann die Innenministerkonferenz ein zweites Mal, eine in der Praxis erneut gescheiterte Bleiberechtsregelung zu korrigieren. Die gesetzliche Bleiberechtsregelung wurde zunächst um zwei Jahre verlängert und es wurde angekündigt, eine neue gesetzliche Regelung bis zum 31.12.2011 zu schaffen.


Seit dem 19. November 2010 liegt nunmehr der Vorschlag auf dem Tisch, den der Bundesrat am 17. Dezember letzten Jahres auf den gesetzgebenden Weg gebracht hat. Gut integrierten jungen Ausländerinnen und Ausländern soll danach ein eigenes Bleiberecht ermöglicht werden. Voraussetzung soll sein, dass die Jugendlichen die deutsche Sprache beherrschen und gute Schulleistungen vorweisen. Dies wird aber nicht oder nur in besonderen Ausnahmefällen für die Eltern dieser Jugendlichen gelten.

Dieser Beschluss der Innenminister orientiert sich vor dem Hintergrund des demographischen Wandels in erster Linie an inländischen, an wirtschaftlichen Interessen. Ziel ist, den bereits zu verzeichnenden und für die Zukunft sich verstärkenden Fachkräftemangel in der Bundesrepublik Deutschland einzudämmen. Meine Kollegin Renner hat darauf bereits verwiesen.


Der Präsident des Caritasverbandes Herr Peter Neher kritisierte die Kopplung des Bleiberechts für Jugendliche an - ich zitiere - „Nützlichkeitserwägungen“ und sagte, die IMK-Entscheidung sei keine Lösung im Interesse der Menschen, die seit langer Zeit nur geduldet in Deutschland leben. Andere Kritikerinnen und Kritiker bezeichnen den Beschluss als unmenschlich, weil er darauf hinausläuft, dass Familien auseinandergerissen werden. Ich finde es schon äußerst perfide, wenn Frau Kanis sich hier vorne hinstellt für die SPD und diese Regelung lobt, weil damit die Jugendlichen endlich von der Sippenhaft entbunden würden. Das darf einfach nicht wahr sein, dass man so etwas so umdreht.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es gibt natürlich auch Menschen, die dieses Vorhaben der neuen Bleiberechtsregelung für integrierte Jugendliche als zwar nur eine Minimallösung, aber einen ersten Schritt in die richtige Richtung bezeichnen. Das will ich gar nicht verschweigen.


Meine Damen und Herren, angesichts der tatsächlichen Lebenssituation, einem Leben ohne Perspektive über viele Jahre, einem Leben mit weniger Rechten, einem Leben in Isolation, in zum Teil maroden Lagern - einige von Ihnen kennen selbst die Lager, in denen die Flüchtlinge hier in Thüringen leben müssen -, Leben in Lagern ohne eine Privatsphäre, Leben in ständiger Angst vor der Abschiebung in ein Land, aus dem die Eltern vor Jahren geflohen sind und das die Kinder meistens nicht mal kennen, angesichts dieser Lebenssituation braucht es keine Minimallösungen für einen kleinen Teil der betroffenen Menschen. Es braucht auch keine kleinen ersten Schritte, die zudem noch - wie höhnisch - Integration abverlangen, die aber überhaupt nicht ermöglicht wird und die die Trennung von Familien meint. Was ist das überhaupt für ein Land, das von jungen Menschen abverlangt, sich für eine Integration in die deutsche Gesellschaft von ihren Eltern zu trennen? Das ist ein unmenschliches und egoistisches Land. Ein Land, das offenbart, es geht mir nicht um die Menschen, es geht mir um Potenziale, es geht um wirtschaftliche Interessen, letztlich geht es mir um das Geld. Wer uns nützt darf bleiben, wer nichts nützt, uns sogar noch etwas kostet, muss gehen. Das ist die Quintessenz aus solchen Überlegungen. Eine solche Klassifizierung von Menschen ist in der Tat ein erster Schritt, aber kein richtiger. Es ist ein Schritt zur Aufgabe des Prinzips der Menschenwürde.

Langjährig geduldete Flüchtlinge, deren Abschiebung durch die Behörden selbst über viele Jahre ausgesetzt wurde, brauchen eine echte Lebensperspektive. Und deshalb liegt Ihnen heute der Antrag als auch der Entschließungsantrag vor.


Im Oktober 2006 diskutierte der Thüringer Landtag schon einmal einen Antrag für ein humanitäres Bleiberecht. Damals war das ein gemeinsamer Antrag mit einer anderen Fraktion, nämlich es war ein Antrag der Fraktionen der SPD und der Linkspartei.PDS. Damals hat Frau Pelke für die SPD ausgeführt, und ich möchte Frau Pelke zitieren. Sie sagte am 20. Oktober 2006: „Worum geht es uns? Um das Aufenthaltsrecht für langjährig geduldete Flüchtlinge. Es geht uns darum aus menschlichen Gründen. Ich glaube, dass jeder, der sich für Humanität in dieser Welt stark macht, einem solchen Antrag eigentlich zustimmen muss.“ Und Frau Pelke sagte weiter: „Hier geht es nicht um politische Ideologien oder sonst irgendetwas, hier geht es um menschliches Handeln.“


Der damalige Antrag beinhaltete nahezu gleichlautende Kriterien für ein humanitär begründetes Bleiberecht, so dass das, was Frau Pelke damals - vor etwas mehr als vier Jahren - hier ausführte, wohl auch heute noch gilt. Und ich hoffe, dass ebenfalls noch gilt, was Frau Pelke damals von der CDU im Erfurter Stadtrat berichtet hatte, nämlich dass die CDU-Stadträtinnen „sehr deutlich gemacht haben, sie stimmen der Erklärung aus formalen Gründen nicht zu, weil sie der Meinung sind, dass dieses nicht in den Stadtrat gehört, aber dass sie sich voll und ganz hinter den Inhalt dieser gemeinsamen Erklärung stellen.“ Damals hatten die Linkspartei.PDS, die GRÜNEN und die SPD eine Erklärung zu einem humanitären Bleiberecht im Stadtrat eingebracht. Frau Pelke hat weiter gesagt, dass diese CDU-Stadträtinnen diese Erklärung auch nicht abgelehnt hätten, sie hätten sich enthalten, bis auf zwei der CDU-Stadträte. Frau Pelke hat dann zum Schluss gesagt: „In dem Fall kann man sagen, der Stadtrat hat sich einstimmig aus humanitären Gründen für ein solches Aufenthaltsrecht entschieden.“


Sehr geehrte Damen und Herren, einen wesentlichen Unterschied gibt es allerdings zu unserem damaligen gemeinsamen Antrag, die Voraufenthaltszeiten sind geringfügig verringert und das hat natürlich seine Gründe. Denn nach einem maximal vierjährigen Aufenthalt besteht nach europäischer und nationalstaatlicher Rechtsprechung ein uneinschränkbarer und gleichwertiger Anspruch auf Integration, der sich in keiner Weise von den Bedürfnissen von Inländerinnen bzw. Nichtdeutschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus unterscheiden darf. Dies kommt auch in den seither veränderten und angepassten gesetzlichen Regelungen in § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes und in § 10 der Beschäftigungsverfahrensordnung zum Ausdruck. Daraus folgt, dass mindestens diejenigen, die über einen vierjährigen nachgewiesenen Aufenthalt verfügen, Anspruch auf ein eigenständiges Leben ohne speziell ausländerrechtliche Sanktionsmöglichkeiten und mit einem vollwertigen Integrationsanspruch besitzen. Ein solcher Anspruch lässt sich letztlich und auch tatsächlich nur durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verwirklichen.


Und wenn, Frau Holbe, Sie dann davon sprechen, dass in unserem Antrag, weil da stichtagsfrei steht, das Bleiberecht unabhängig von einer Aufenthaltsdauer gewährt werden soll, dann hätten Sie einfach wirklich selber mal unseren Antrag lesen sollen. Wir haben nämlich Voraufenthaltszeiten festgeschrieben in Punkt 2 unseres Antrags unter a, b, c und d; lediglich für die Opfer kriegerischer, bürgerkriegsähnlicher bzw. nichtstaatlicher Auseinandersetzungen oder für Traumatisierte und auch für in der Bundesrepublik Opfer rechtsextremer und rassistisch motivierter Gewalttaten haben wir keine Voraufenthaltsdauer geschrieben.


Aus dem, was ich gesagt habe, folgt, dass mindestens diejenigen, die über einen vierjährigen nachgewiesenen Aufenthalt verfügen, Anspruch auf ein eigenständiges Leben haben müssen. Davon natürlich bleibt aber ganz unbeschadet die Regelung in § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz, die ich schon zitiert habe, dass nämlich keine Duldung länger als 18 Monate andauern soll, wenn die Unmöglichkeit der Abschiebung nicht durch den Flüchtling selbst verursacht wurde. Und das muss tatsächlich in der ausländerrechtlichen Praxis Umsetzung finden und da will ich einfach ganz scharf den Herrn Rieder anschauen, dass er das in seinen Ausländerbehörden auch durchsetzt.


Darüber hinaus ist es aber notwendig, eben - ich erwähnte es schon - für besondere Gruppen von Flüchtlingen andere Kriterien anzusetzen bzw. auf Voraufenthaltszeiten zu verzichten. Das sind aufgrund der besonders gravierenden Einschnitte in die persönliche Lebensführung durch einen langjährigen ungesicherten Aufenthalt die minderjährigen Kinder, die schwer erkrankten Menschen oder Menschen mit Behinderungen und die Opfer von rechtsextremen und rassistischen Gewalttaten. In jedem Fall gehen wir aber davon aus, dass eine Bindung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an die Sicherung des Lebensunterhalts unverhältnismäßig ist und - dem humanitären Grundgedanken nach - der gleichwertigen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben diametral entgegensteht. Mit einer solchen Bindung würden humanitäre Überlegungen und die Bindung des Verwaltungsvollzugs an die allgemeine Erklärung der Menschenrechte faktisch hinter fiskalische Überlegungen zurücktreten. Mit den vorgeschlagenen Kriterien für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis würden wir eine stichtagsfreie Bleiberechtsregelung auf den Weg bringen, die sich an den grundlegenden Rechtsansprüchen und an den Zielen für ein humanitär begründetes Bleiberecht orientiert und die ein jahrelanges entwürdigendes Leben ohne Sicherheit und mit weniger Rechten beendet. Mit den vorgeschlagenen Kriterien für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis würden wir endlich auch einen Satz aus Ihrer Koalitionsvereinbarung zumindest teilweise umsetzen, nämlich den: Die Landesregierung sorgt für eine gelingende Integration aller Menschen, die dauerhaft hier leben wollen. Dafür bitten wir um Ihre Zustimmung oder, um mit den Worten von Frau Pelke zu sprechen: Ich glaube, dass jeder, der sich für Humanität in dieser Welt stark macht, einem solchen Antrag eigentlich zustimmen muss. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)

 

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