Für ein humanitäres Bleiberecht

RedenMartina RennerAsyl-Migration

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2156 -


Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuhörer und Zuhörerinnen im Internet, als am 17. Dezember des letzten Jahres der Bundesrat über seine Empfehlung zur Änderung mehrerer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften abstimmte, wurde die Einigung der Innenminister vom 18. November 2010 für die Sicherung des Aufenthaltsrechts für integrierte Kinder und Jugendliche nach einem langjährigen Aufenthalt im Bundesgebiet in das Gesetzgebungsverfahren aufgenommen.

Diese Regelung hat sowohl Zustimmungen erfahren als auch Kritik hervorgerufen. Zustimmung wurde zumeist damit begründet, dass diese Regelung ein erster Schritt sei, ausreisepflichtigen jungen Menschen mit positiven Integrationsleistungen in Schule und Ausbildung eine gesicherte Aufenthaltsperspektive zu eröffnen.


(Unruhe im Hause)


Vizepräsidentin Dr. Klaubert:


Meine Damen und Herren, die Plenarsitzung ist noch nicht abgeschlossen. Es ist eben der Tagesordnungspunkt 19 aufgerufen worden und ich bitte darum, dass Sie die Gespräche untereinander einstellen.


(Beifall DIE LINKE)


Abgeordnete Renner, DIE LINKE:


Danke, Frau Präsidentin. Ich habe eben über die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf gesprochen. Ich muss aber kurz auch auf die Kritik eingehen, denn diese überwog. Pro Asyl bezeichnete den Gesetzesvorschlag als ein hastig geschnürtes Paket fast ohne Inhalt und für einen extrem kleinen Adressatenkreis. Abgeschoben werden soll, so Pro Asyl, „das jüngste und perspektivreichste Humankapital. Die gut integrierten Schüler sind Schachfiguren im vor einigen Monaten eröffneten Spiel ‚Ökonomisierung der Zuwanderung zur Abfederung des demographischen Wandels in Deutschland’.“ Deswegen ist der erste Punkt unseres Antrags eine deutliche Kritik an der von den Innenministern und vom Bundesrat beschlossenen Regelung als ein auf wirtschaftlichen und fiskalischen Überlegungen aufbauendes und damit untaugliches Instrument für ein notwendiges, humanitär und menschenrechtlich begründetes Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge.


Die bisherigen Bleiberechtsregelungen haben durch den nur halbherzigen Versuch der Abschaffung der sogenannten Kettenduldungen im Aufenthaltsgesetz und letztlich durch die Stichtagsregelung unverhältnismäßig hohe Hürden, Ausschlussgründe und Sippenhaft dazu geführt, dass noch immer 90.000 Menschen lediglich mit einer Duldung in Deutschland leben, 57.000 von denen mehr als über sechs Jahre. Langjährig geduldete Flüchtlinge, deren Abschiebung durch die Behörden selbst über viele Jahre ausgesetzt ist, brauchen eine Lebensperspektive. Unstrittig ist, dass nach einem maximal vierjährigen Aufenthalt ein uneinschränkbarer und gleichwertiger Anspruch auf Integration besteht, der sich in keiner Weise von den Bedürfnissen der Inländer und Inländerinnen bzw. Nichtdeutschen mit gesichertem Aufenthaltstitel unterscheidet. Dies kommt auch in anderen gesetzlichen Regelungen, beispielsweise im Asylbewerberleistungsgesetz oder in der Beschäftigungsverfahrensordnung, zum Ausdruck. Das heißt aber in der Konsequenz, dass mindestens diejenigen, die über einen vierjährigen Aufenthalt verfügen, Anspruch auf ein eigenständiges Leben ohne speziell ausländerrechtliche Sanktionsmöglichkeiten und einen vollwertigen Integrationsanspruch besitzen,


(Beifall DIE LINKE)


der sich letztlich nur durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verwirklichen lässt. Sich als Thüringer Landesregierung für eine an diesem Maßstab ausgerichtete Bleiberechtsregelung auf Bundesratsebene einzusetzen, ist Kern unseres Antrags für eine Bleiberechtsregelung, die humanitäre Überlegungen und die Bindung des Verwaltungsvollzugs an die allgemeine Erklärung der Menschenrechte zum Inhalt hat, anstelle der bislang leider dominierenden wirtschaftlichen und fiskalischen Überlegungen. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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