Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene 2/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/158
Liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne oder aber auch am Livestream! Eben wurde sehr intensiv über Kinder und Jugendliche gesprochen und es wurden Ängste geschürt. Wir haben nach oben geguckt und haben gedacht, oh Gott, was geht jetzt in den Köpfen der jungen Leute auf der Tribüne vor? Ich möchte mal Artikel 19 der Thüringer Verfassung, extra auch den ersten Absatz für euch vorlesen, für Sie vorlesen, Entschuldigung: „Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gesunde, geistige, körperliche und psychische Entwicklung. Sie sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt zu schützen.“ Die Kinderrechte stehen schon sehr explizit auch in der Thüringer Verfassung. Wir haben uns im Thüringer Verfassungsausschuss aber über die Weiterentwicklung der Kinderrechte in der Thüringer Verfassung verständigt, versucht auch Mehrheiten zu finden. Dabei ging es um Mitbestimmung, um eure/Ihre demokratischen Rechte weiter auszubauen, und dass Kinder und Jugendliche eben nicht als kleine Erwachsene gesehen werden, sondern als Kinder und Jugendliche, und ihre Rechte auch einsetzen könnten. Das haben wir diskutiert, ich wollte das nur ganz kurz klarstellen, damit niemand aus unserer Debatte heute mit einem angstvollen Gefühl nach Hause geht, man würde ihnen die Eltern entziehen. Ich danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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