Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/158
Sehr geehrter Herr Kellner, ich würde gern auf das eingehen, was Sie gerade ausgeführt haben. Denn ich finde, was man nicht tun sollte, man sollte keine neuen Mythen und Legenden auf den Weg bringen, um dann zu sagen, dass aus den Legenden und Mythen die Argumentationsmuster erkennbar wären, mit denen man dann mehr partizipative Elemente der Bevölkerung verhindern könnte. Sie haben das Volksbegehren gegen die Gebietsreform angesprochen. Ich will nur erwähnen: Ich bin Gründungsmitglied von Mehr Demokratie e. V. in Thüringen. Ich habe beim ersten Volksbegehren in Thüringen – da ging es um mehr Demokratie – die Unterschriften mit gesammelt. Wir haben damals als Mehr Demokratie e. V. – das war noch in meiner Zeit als Gewerkschaftschef – mit der Regierung Althaus darüber verhandelt, wie wir die Verfassung ändern. Es war die Regierung Althaus, die dann diesen Haushaltsvorbehalt eingeführt und in die Verfassung geschrieben hat. Dieser Haushaltsvorbehalt, lieber Herr Kellner, sagt: Immer dann, wenn ein Volksbegehren Geld kostet – Sie haben das sogar gerade in Ihren Schlussausführen noch nach vorne gestellt –, nämlich das Budgetrecht des Parlaments tangiert, immer dann ist die Verfassung tangiert, es darf kein Volksbegehren zugelassen werden, das über das Budgetrecht des Parlaments gestellt wird. Das ist der Widerspruch! Deswegen hat nicht das Parlament gegen das Volksbegehren geklagt, sondern die Landesregierung hat beim Verfassungsgericht Klage eingelegt. Das will ich schon klarstellen. Und ich will Ihnen politisch sagen, dass es für mich ein schwerer Tag war, weil ich die Entscheidung, dagegen zu klagen, falsch gefunden habe. Ich hätte gern das Volksbegehren zugelassen gesehen, weil ich es inhaltlich falsch fand, dass wir uns der Debatte mit der Bevölkerung nicht stellen. Ich darf daran erinnern, dass das Volksbegehren gar nicht das Entscheidende war, sondern ein fehlendes Protokoll im Landtag, für was wir als Regierung überhaupt nicht zuständig sind.
Sie haben beim Verfassungsgericht geklagt und das Verfassungsgericht hat gesagt, die Gebietsreform ist obsolet, weil hier im Parlament ein Protokoll gefehlt hat, obwohl alle Abgeordneten wussten, wie die Beratung gelaufen ist. Ich habe damals im Kabinett gesagt, ich finde es schwer für mich durchsetzbar, dass wir jetzt eine Entscheidung treffen müssen, die verfassungsrechtlich geboten ist. Da der Haushaltsvorbehalt in der Verfassung steht, hatten wir gar kein Ermessen. Wir standen überhaupt nicht in der Frage. Es wurde öffentlich behauptet: Da, guckt sie euch an, die rot-rot-grüne Landesregierung klagt jetzt gegen das Volk. Das war eine großartige Szene, weil Sie verschwiegen haben, dass dieser Teil der Verantwortung bei Ihnen liegt, dass er nämlich mit dem Haushaltsvorbehalt in der Verfassung geregelt wurde. Deswegen habe ich damals schon gesagt, wir müssen irgendwann dazu kommen, dass wir wenigstens bayerische Verhältnisse kriegen. Die dürften Ihnen doch gar nicht so unbekannt sein. Die müssten Ihnen doch sogar politisch näherstehen als der Ministerpräsident mit dem Parteibuch hier in Thüringen. Die CSU hat es mittlerweile bei den Volksbegehren geschafft, dass die Bürger sich im Rahmen von haushaltsrechtlichen Freiheiten, die das Parlament akzeptiert, entscheiden können, und dass damit die Bevölkerung eingeladen ist, wenn es um Geld geht, darüber entscheiden zu können. Mehr ist in dem Antrag nicht vorgesehen, nämlich die Entscheidung, dass wir verfassungsrechtlich dafür sorgen sollten, dass sich in Zukunft so etwas wie bei dem Volksentscheid Gebietsreform nie wieder wiederholt. Wenn Sie sich also ernst nehmen wollen, Herr Kellner, dann appelliere ich an Sie, dass Sie niemals mehr anschließend sagen: Aber das Budgetrecht des Parlaments darf durch die Bürger nicht berührt werden. Wenn Sie diesen Spagat überhaupt nicht im Blick haben, dann würde ich Ihren Fraktions- und Parteivorsitzenden gar nicht verstehen, der ja mit dem fakultativen Referendum gesagt hat, die Bevölkerung soll nachher auch die Möglichkeit haben, Entscheidungen noch mal zu korrigieren, die wir als Parlament getroffen haben.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Aber nur bei bestimmten Fragen!)
Ich habe Herrn Mohring dabei öffentlich immer unterstützt, weil ich immer gesagt habe, ich finde das einen spannenden Vorschlag, den Herr Mohring zur Modernisierung unserer staatsrechtlichen Betrachtung gemacht hat, wie wir den Wähler, also den Souverän, dazu befähigen, sich auch innerhalb der Amtsperiode von fünf Jahren aktiv am politischen Geschehen des Parlaments zu beteiligen. Deswegen sehe ich beides in einem inneren Zusammenhang. Wenn Herr Mohring vorschlägt, nach einer Entscheidung des Parlaments soll der Souverän korrigieren können, dann sagen wir: Bitte, vorher soll er es auch können. Also wenn wir schon die Verfahren öffnen, müssen wir beides in einer Balance haben. Deswegen wollte ich das noch mal deutlich machen.
Für mich war der Tag der Klage der Landesregierung gegen das Volksbegehren politisch kein schöner Tag, weil ich gegen meine innere Entscheidung, gegen meine innere Auffassung das erfüllt habe, was die Verfassung uns vorgibt. Was nicht geht, Herr Kellner, ist, dass die CDU das damals durchgesetzt hat, dass wir den Kompromiss – ich habe an den Verhandlungen persönlich teilgenommen und Herr Althaus hat damals persönlich verlangt, dass dieses in die Verfassung aufgenommen wird, weil wir gesagt haben, lasst es uns in ein einfaches Gesetz hineinnehmen, weil es dann mit einer einfachen Mehrheit hier auch korrigiert werden kann. Dann probieren wir mehr direkte Demokratie Stück für Stück aus und dann werden wir Erfahrungen sammeln, wie es geht. Sie erinnern sich vielleicht, Herr Kellner, da ging es noch um Unterschriftensammlung in der Amtsstube, Unterschriftensammlung auf der Straße, wie es am besten ist. All diese Fragen waren damals Neuland für uns und ich finde, dieses Neuland war sogar großartig, weil es ein Verständnis eröffnet, bei dem die Bevölkerung, das Wahlvolk, also der Souverän, der uns beauftragt, hier im Parlament überhaupt zu handeln, die Möglichkeit hat, innerhalb der fünf Jahre aktiv mitzuwirken. Deswegen wollte ich das noch mal ganz deutlich herausarbeiten.
Ich finde, Ihr Argument ist ein gutes Argument, um es im Ausschuss zu behandeln und Sie werden sich als CDU auch daran messen lassen, ob wir wenigstens beim Haushaltsvorbehalt aus der Verfassung zu einem Verfahren kommen, wie es in Bayern eine normale Selbstverständlichkeit ist, nämlich dem Souveränen, dem Wähler die Möglichkeit zu geben, über bestimmte Entscheidungen des Landes oder in seiner Region auch zu entscheiden, wenn es Geld kostet. Die Bayern haben gute Erfahrungen damit gesammelt. Der eine oder andere wird sich erinnern, als unsere Kommunen keinen Spaß mit Spaßbädern hatten, haben die Bayern geschafft, darüber Volksbegehren jeweils auf den Weg zu bringen, die zu besseren Ergebnissen geführt haben. Am Ende hat die Region sogar Geld gespart. Man hat intensiver über die Geldausgabe geredet. Wenn man sich anguckt, wie selbst in der Schweiz darüber entschieden wird, wie Steuer, Regionalsteuer erhoben wird, was die Bevölkerung selber entscheidet, da hätten wir noch eine ganze Menge an Bewegung.
Ich bleibe dabei, in der neuen Amtszeit – so es denn am Mittwoch ein Votum dieses Hohen Hauses gibt – ist mein Credo: Mehr Demokratie und weniger Parteibuch wagen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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