Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit 1/2

Anja Müller

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2044

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, wir reden heute über ein Gesetz, das mit über die Transparenz unserer Arbeit abstimmen soll. Warum ist gerade jetzt die Einbringung so wichtig und sinnvoll?

 

Wie viele von Ihnen wissen, hat es in diesem Landtag immer schon mal den Versuch gegeben, die Arbeit der Ausschüsse öffentlich zu machen. Das fand leider bisher noch nicht die Mehrheit. Leider sind die verfassungsrechtlichen Regeln so, dass mit einigen Ausnahmen die Ausschusssitzungen grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollen. Aber die Öffentlichkeit ist wichtig, auch um bei den Menschen in Thüringen fundiertes inhaltliches Verständnis und Akzeptanz für die Arbeit des Parlaments und der Landtagsverwaltung zu erreichen. Die Menschen müssen aus klaren und umfassenden Informationen nachvollziehen können, wie Positionen und Entscheidungen im Landtag zustande kommen. Und das, sehr geehrte Damen und Herren, funktioniert am besten live.

 

Wie belebend die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen auf die Arbeit des Landtags wirkt, kann man regelmäßig bei mündlichen Anhörungen erleben. Wir sind uns sicher, dass auch das dazu beiträgt, den Populisten einen Riegel vorzuschieben, die immer wieder behaupten, die Abgeordneten wären abgehoben, würden sich nicht um die Belange der Menschen kümmern. Da kann man komplett nachvollziehen, wie in den Ausschüssen dann debattiert wird.

 

Die Frage der Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz der Arbeit des Landtags und seiner Arbeitsergebnisse ist in einer akuten Pandemielage noch wichtiger als in sogenannten normalen Zeiten. Wenn es schwieriger wird für die Menschen, haben sie zu Recht ein gesteigertes Bedürfnis an der Durchschaubarkeit der Dinge. Sie möchten und müssen verstehen können, warum bestimmte Dinge so getan werden, wie sie denn passieren.

Die grundsätzliche Öffentlichkeit von Ausschüssen ist daher umso wichtiger. In Pandemiezeiten heißt Öffentlichkeit auch: Nutzung elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten. Die Art und Weise der Öffentlichkeit ist im Detail dann aber eine Frage der Geschäftsordnung, dann, wenn hoffentlich die Zustimmung zu diesem sinnvollen Gesetzentwurf zustande gekommen ist. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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