Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Gesetz zur Stärkung der Personalvertretung im öffentlichen Dienst)
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/5827
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Personalvertretungsrecht für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Thüringen ist ein Dauerbrenner unter den parlamentarischen Vorlagen, zumindest empfinde ich das so. Das hat seine Ursache in verfassungsrechtlichen Entscheidungen und dem politischen bzw. rechtlichen Umgang der Landesregierung mit diesen verfassungsrechtlichen Entscheidungen. Vor allem aber ist entscheidend, Thüringen ist nach wie vor zu weit entfernt von einem Personalvertretungsgesetz, das den Anforderungen an eine moderne Verwaltung entspricht und
(Beifall DIE LINKE)
vor allem auch alle Möglichkeiten der Beschäftigtenmitbestimmung nutzt. Die verantwortungsvolle, aber dennoch selbstbewusste Mitbestimmung der Beschäftigten in allen sie betreffenden Belangen ist ein notwendiges Instrument bei der Entwicklung des öffentlichen Dienstes und ein Baustein für das Gelingen einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform, wie sie Thüringen notwendigerweise bevorsteht.
(Beifall DIE LINKE)
Für dieses Projekt sind die Erfahrungen und die Mitgestaltung der Beschäftigten unverzichtbar, meine Damen und Herren. Vorstellungen, Strukturen und Organisationsabläufe im Sinne eines obrigkeitsstaatlich verstandenen und verfassten öffentlichen Dienstes müssen unseres Erachtens der Vergangenheit angehören. Die Beschäftigten müssen als fachlich kompetente und engagierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verfassungsrechtlich so weit wie möglich gehende Mitgestaltungsrechte bekommen. Denn die Zeiten, in denen sie lediglich Ausführende der Anweisungen und Entscheidungen ihrer Dienststellen und deren Leiter oder Leiterinnen sein sollten, sind in der modernen Gesellschaft vorbei. In der Thüringer Verfassung gibt es, anders als in anderen Bundesländern oder im Grundgesetz, jetzt schon eine Bestimmung zum Bereich Personalvertretung, den Artikel 37 Abs. 3. Er ist aber nach den Maßstäben moderner emanzipatorischer Mitbestimmungsmodelle äußerst nachbesserungsbedürftig, meine Damen und Herren, und deshalb liegt Ihnen nun ein entsprechender Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Änderung der Thüringer Verfassung vor.
Ein modernes Personalvertretungsrecht bedeutet aus unserer Sicht ein verfassungsrechtlich weitestgehender Mitbestimmungskatalog mit Initiativrechten für die Personalräte. Ein modernes Personalvertretungsrecht bedeutet Arbeitsmöglichkeiten für die Personalvertretung auf dem Niveau des Betriebsverfassungsgesetzes. Es bedeutet Mitbestimmungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen, die Beteiligung und das Initiativrecht der Personalräte bei künftigen Vorhaben zur Verwaltungs- und Funktionalreform und ein modernes Personalvertretungsrecht bedeutet für uns eine frühzeitig einsetzende Mitbestimmung der demokratisch legitimierten Vertretungen der Beschäftigten auch im Diskussions- und Planungsprozess.
Die Linksfraktion legt heute zur Erreichung dieser eben beschriebenen Ziele eines modernen Personalvertretungsrechts einen Gesetzentwurf vor, den ich noch mal in zwei Sätzen zusammenfassen möchte. Mit einer Änderung des Artikels 37 Abs. 3 geht es uns in erster Linie um die Stärkung der Mitbestimmung durch die Ausweitung des Handlungs- und Gestaltungsspielraums der Personalräte. Demokratisierung und Transparenz sind gerade mit Blick auf die anstehenden Reformen in Verwaltungen und Strukturen Thüringens aus Sicht der Beschäftigten und Betroffenen unverzichtbar. Wir beantragen daher für uns die Überweisung des Gesetzentwurfs zur Diskussion an den Innenausschuss, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE)
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