Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Gesetz zur Stärkung demokratischer Rechte)
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2672 -
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Marx, Sie haben wieder versucht, hier eine Belehrung durchzuführen, aber Sie nehmen Verfassungsrealität in anderen Bundesländern, die übrigens auch SPD-regiert sind, nicht zur Kenntnis.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es wäre vielleicht hilfreich, wenn Sie sich damit auseinandersetzen, warum in anderen Bundesländern genau diese Regelung in den Verfassungen steht, die wir hier für die Thüringer Verfassung vorschlagen. Ich darf also zitieren mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, aus der Verfassung des Landes Brandenburg, Artikel 24. Dort ist formuliert: „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder gemeinschaftlich mit Anregungen, Kritiken und Beschwerden an den Landtag, die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften und jede sonstige staatliche oder kommunale Stelle zu wenden.“ Da haben wir die Allzuständigkeit. In Sachsen-Anhalt ist in Artikel 19 geregelt: „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in der Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Landtag, die Vertretung des Volkes in den Kommunen“ - Originaltext - „und an die zuständigen Stellen zu wenden.“ Also insofern schaffen wir hier kein verfassungsrechtliches Neuland, sondern wir nehmen Regelungen der anderen Bundesländer zum Anlass, um hier verfassungsrechtlich die Voraussetzung zu schaffen, dass wir dann einfachgesetzlich das Verfahren für das kommunale Petitionsrecht weiter ausgestalten können. Nicht mehr und nicht weniger machen wir.
(Beifall DIE LINKE)
Sie sollten, wenn Sie das ablehnen, ehrlich sagen, dass Sie es politisch nicht wollen. Sie wollen nicht, dass dem Bürger weitere Möglichkeiten eröffnet werden. Dann ist das eine politische Aussage, mit der können wir uns auseinandersetzen,
(Beifall DIE LINKE)
aber versuchen Sie nicht ständig, durch eine theoretische verfassungsrechtliche Darlegung hier sich vor der politischen Positionierung zu drücken, sondern dann sagt eben die SPD: Entgegen unserer Auffassung, die wir bis 2009 vertreten haben, sind wir jetzt dafür, dass die jetzigen Instrumente ausreichen.
Herr Heym, Sie haben wieder ein Bild in den Kommunen gezeichnet, das nicht mal ansatzweise etwas mit den Realitäten zu tun hat.
(Beifall DIE LINKE)
Zumindest in unseren Abgeordnetenbüros stehen die Leute zum Teil Schlange und geben Hinweise, machen Vorschläge und beschweren sich über das Agieren auch auf kommunaler Ebene.
(Unruhe CDU, SPD)
Ich will Ihnen sagen, weshalb das so ist. Unsere kommunale Verwaltung, das haben wir geregelt, ist nach wie vor sehr stark ordnungspolitisch ausgeprägt nach den Grundsätzen, die der Herr von Stein im Jahr 1806 entwickelt hat. Das heißt, das Hauptinstrument des behördlichen Handelns besteht im Erlass eines Verwaltungsakts. Das ist eine einseitige Willenserklärung. Frau Marx, § 35 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz, darüber können Sie dann wieder eine Vorlesung halten. Eine einseitige Willenserklärung! So handeln viele. Aber das Bedürfnis der Menschen ist ein anderes. Sie wollen nicht einseitig von der Verwaltung eine Entscheidung bekommen und dann können sie sich mit Rechtsmitteln dagegen wehren, sondern sie wollen in einem Dialogverfahren bevor die Entscheidung getroffen wird, bereits einbezogen werden. Das heißt, wir brauchen ein ganz anderes Herangehen an Verwaltungshandeln. Da schaffen wir eine Voraussetzung, ein weiteres Element, dass nämlich Bürgerinnen und Bürger sich schon sehr frühzeitig in kommunale Angelegenheiten eben mit Anregungen, Vorschlägen und Kritiken einbringen können. Ich sage immer allen Kommunalpolitikern: Seid froh, wenn sich Menschen noch mit Fragen, Kritiken, Anregungen an euch wenden. Es wird erst dann gefährlich, wenn sie sich überhaupt nicht mehr äußern, denn dann haben wir die Entpolitisierung in der Kommune endgültig erreicht.
Nur allein, dass es das Instrument gibt, wird es das Verwaltungshandeln positiv beeinflussen, weil die Bürger sich viel stärker eingeladen fühlen, sich in kommunalen Prozessen zu beteiligen. Die Vielzahl von Widerspruchsverfahren nach Veraltungsentscheidungen ist übrigens ein Indiz dafür, dass dieses alte, einseitige Verwaltungsdenken und -herangehen, dass der Bürger nur als Adressat von Verwaltungshandeln ist, nicht mehr zeitgemäß ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben gegenwärtig in den Kommunen die größten Probleme, die Rechte der Mandatsträger zu sichern. Deswegen beschäftigt sich meine Fraktion mit einem Projekt mit dem Arbeitstitel „Demokratisierung der Kommunalpolitik“. Jeder kommunale Vertreter weiß, wie schwer es für den einzelnen Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistagsmitglied ist, an Informationen heranzukommen und das Informationsmonopol der Verwaltung zu durchbrechen. Wir müssen bedauerlicherweise Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zur Kenntnis nehmen, die diese Blockadehaltung in Bezug auf die Informationen auch noch bestätigen mit Verweis auf verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Vorgaben.
An zwei Beispielen, die aktuell bei mir auf dem Tisch liegen, will ich Ihnen das belegen. Die Stadtwerke in Arnstadt erhöhen die Gaspreise. Jetzt haben die Kunden, das sind 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger - ein kommunales Unternehmen - einfach das Bedürfnis, die Kalkulation der Gaspreise einzusehen. Das wird verweigert mit dem Hinweis, dann könnte auch die Konkurrenz einen Blick darauf nehmen und da man im Wettbewerb steht, verweigert man das, obwohl es Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gibt, was die Transparenz bei Monopolbetrieben oder bei Betrieben der Energie- und Gasversorgung angeht. Wir kommen nicht weiter und wir kommen deshalb nicht weiter, nicht einmal wir als Stadtrat haben die Möglichkeit, in die Kalkulation Einsicht zu nehmen. Wir kommen nicht weiter, weil wir als Landtag nicht ausreichend Öffnungsmöglichkeiten für Transparenz und Mitgestaltung geschaffen haben.
Ein weiteres Beispiel, das ist dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs zu entnehmen, im Wasser- und Abwasserzweckverband wird die Werkleitung seit 2001 übertariflich bezahlt. Es gelingt uns nicht, es transparent zu machen. Es gelingt uns nicht, dass die Bürger ein Anrecht haben, obwohl sie das über ihre Gebühr bezahlen müssen …
Herr Kuschel, wir sprechen zur Änderung der Verfassung und nicht zur Abwasser …
Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:
Ja, aber das sind doch Beispiele, Frau Präsidentin, die belegen die Notwendigkeit dieser Verfassungsänderung. Denn wir müssen den verfassungsrechtlichen Rahmen dafür schaffen,
(Unruhe DIE LINKE)
dass dieser Umgang mit den Bürgern endlich der Geschichte angehört. Ich gestehe Ihnen zu, Herr Heym, überall dort, wo vernünftige Kommunalpolitiker, Bürgermeister agieren, haben wir die Probleme nicht. Sehen Sie nach Großbreitenbach, da funktioniert das wunderbar.
(Beifall DIE LINKE)
Übrigens ein gutes Verfahren, da verlässt kein Straßenausbaubeitragbescheid die Verwaltung ohne vorher mit dem Bürger gesprochen zu haben. In anderen Gemeinden ist das eben anders. Also es geht, aber wir schaffen Gesetze immer für die Fälle, wo wir etwas uneinsichtige Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker haben, die den Bürger eher als ein störendes Element in der Kommunalpolitik betrachten. Dafür schaffen wir ja die Gesetze. Wenn Sie tatsächlich ein anderes Verwaltungshandeln wollen, wenn Sie ein anderes Verhältnis zwischen Bürger und Verwaltung wollen, dann müssen Sie unserem Vorschlag zur Verfassungsänderung zustimmen. Dafür werbe ich noch einmal. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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