Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Gesetz zur Stärkung demokratischer Rechte)

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Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2672 -


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn DIE LINKE heute zum dritten Mal den Versuch startet, Sie davon zu überzeugen, dass Thüringen dieses Gesetz, diese Änderung der Verfassung braucht, dann rufen wir nicht gleich zur Revolution auf, wie es manche uns hier sogar zutrauen, sondern wir wollen einfach nur mehr Demokratie auf kommunaler Ebene.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wir wollen, dass die Gemeinderäte und die Kreisräte verfassungsrechtlich auch als Volksvertreter anerkannt werden, ja, mehr wollen wir vorerst nicht. Es war ein Fehler, diesen Gesetzentwurf nicht gemeinsam mit dem Petitionsgesetz zu beraten, denn wirklich zu verstehen ist dieser Vorschlag heute ja nur im Zusammenhang mit der Änderung des Petitionswesens. Nicht nur deshalb wäre es angezeigt gewesen, den Entwurf zusammen mit der Änderung des Petitionsgesetzes im Ausschuss tiefgründiger zu diskutieren. Es ist nämlich Tatsache, dass kommunale Anliegen auch ein Schwerpunkt in der Arbeit unseres Petitionsausschusses sind. Auch vor dem Hintergrund der Debatte aus der vergangenen Legislatur sowie der Ausführungen des Gutachtens wäre eine sachliche Befassung im Ausschuss angezeigt gewesen. Ich verurteile die Verweigerungshaltung der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD auch angesichts der Tatsache, dass wir künftig Redezeiten hier in diesem Parlament verkürzen wollen, dass sie öffentliche Ausschuss-Sitzungen nicht haben wollen und sogar Ausschuss-Sitzungen und Ausschussberatungen verweigert werden. Das verurteile ich auf das Schärfste.


(Beifall DIE LINKE)


Deshalb will ich hier noch einmal im Klartext reden. Wir wollen den Artikel 14 der Verfassung des Freistaates wie folgt ändern: Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich oder mündlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen des Landes sowie der Gemeinden, der Kreisräte und an die nach der den Wahlrechtsgrundsätzen hervorgegangenen Volksvertretern zu wenden. Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist.


Genau diese Klarstellung wollen wir, dass Gemeinderäte und Kreisräte nicht nur zuständige Stelle sind, sondern auch als Volksvertretungen im Sinne des Artikels 17 Grundgesetz sowie des Artikels 14 der Thüringer Verfassung anzusehen sind. Sie meinen natürlich, auf kommunaler Ebene ist alles in bester Ordnung. Die Bürger wenden sich direkt an den Bürgermeister, der alle Angelegenheiten klärt. Dies wiederum begründen Sie damit, dass, wenn sich jemand an den Bürgermeister, also die Verwaltung, wendet, ohnehin die Antwort bekäme, die schon Inhalt der vergangenen und hinterfragten Entscheidung war. Also ich finde das nicht in Ordnung. Das Beschwerderecht ist zwar jetzt, wie Sie sagen, intensiv auf vielfältige Art und Weise gelebt, aber es ist eben nicht lebendig im Sinne einer Wirkung, wie Sie ebenfalls richtigerweise feststellen.

Anliegen unseres Gesetzentwurfs ist, dies zu ändern, ein berechtigtes Ziel - das muss man eingestehen -, das wollen wir. Das kommunale Petitionsrecht in dem Umfang, wie wir es befürworten, findet auf einer anderen Ebene, nämlich zwischen Gemeinderat, den gewählten Vertretern und der Verwaltung sowie den Bürgern statt. Das schafft Bürgernähe, die die Menschen brauchen und sie wollen ernst genommen werden. Denn der Gemeinderat hat sehr wohl ein Ermessen, auf die Verwaltung Einfluss zu nehmen; er mag Teil der Verwaltung sein, aber die Gemeinderäte haben auch das Recht als Kontrollorgan.


Die Kollegin Marx aus der SPD sagte richtigerweise, dass das Beschwerderecht ein demokratisch stumpfes Schwert ist. Das darf aber nicht zur Richtigstellung dieses Arguments dienen, das bisherige Recht zu verteidigen, sondern es ist Anlass, das Recht zu ändern. Das beabsichtigt meine Fraktion mit dem vorliegenden Gesetzentwurf.

Abschließend hinzufügen möchte ich noch, dass entgegen Ihrer Ansicht eben nicht egal ist, ob sich die Bürger über den Zustand einer Gemeindestraße oder über den geplanten Ausstieg aus der Atomenergie beschweren. Mit Blick auf unseren Gesetzentwurf, wo eindeutig drinsteht, möchten wir, dass sie allzuständig sind für alles, was Gemeindeangelegenheiten betrifft.


Liebe Abgeordneten, die Demokratie ist in der Krise. Die Bürger kämpfen für die Einführung eines Wahlrechts mit 16 in Bayern zum Beispiel, Wahlrecht für nicht deutsche EU-Bürger begehren die Bürger, wir haben laufende Volksbegehren in Thüringen, das sind doch alles Bestrebungen, die Menschen wieder mitzunehmen. Hier setzt unser kommunales Wahlrecht an. Wir haben den Vorschlag unterbreitet und sind der Meinung, dass wir mit der jetzigen Gesetzesänderung, mit der Änderung der Verfassung, die Voraussetzungen dazu schaffen. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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