Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

RedenMartina RennerInneresGesellschaft-Demokratie

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4336

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren, zuerst einmal möchte ich mich ganz ausdrücklich dem Kollegen Bergner und der Kollegin Rothe-Beinlich anschließen, die hier sehr eindringlich bemängelt haben, dass wir zur Einbringung unseres Gesetzentwurfs uns nicht vereinbart haben, eine Beratung in den entsprechenden Ausschüssen vorzunehmen, dieser Einschätzung will ich mich ausdrücklich anschließen und es bleibt mir jetzt nicht mehr, als hier heute den Gegenargumenten aus der ersten Beratung und des heutigen Tages zu begegnen, ohne dass wir Gelegenheit haben in den Fachausschüssen offen, kritisch und auch mit widersprüchlichen Argumenten, auch unter Einbeziehung von externem Sachverstand, uns dieser Frage zu nähern: Braucht Thüringen eine antinazistische Klausel in der Landesverfassung?


Herr Scherer, ich beginne mal bei Ihnen. Sie haben neben dem Argument, dass die CDU schon immer gegen eine entsprechende antifaschistische Klausel war, auch ausgeführt, wir würden die Taten des NSU instrumentalisieren. Ich finde diesen Vorwurf absurd und ich finde ihn auch ein Stück weit unverschämt.


(Beifall DIE LINKE)


Wir machen das, was auch Herr Schäfer macht. Wir versuchen, Konsequenzen zu formulieren und stellen diese zur Diskussion. Werfen Sie nun auch Herrn Schäfer vor, die Taten des NSU zu instrumentalisieren? Ich glaube kaum. Was ist mit dem Gesetzentwurf von CDU und SPD zur geringfügigen Änderung des Verfassungsschutzgesetzes, den wir morgen beraten werden? Ist dieser Gesetzentwurf eine Instrumentalisierung der Taten des NSU? Natürlich nicht, Herr Scherer. Alle demokratischen Parteien sind aufgerufen, gesellschaftliche, politische, aber eben auch parlamentarische Schlussfolgerungen aus den Verbrechen des NSU zu ziehen. Nicht mehr und nicht weniger versuchen wir mit diesem unserem Gesetzesvorschlag zur Abschaffung des Landesamts für Verfassungsschutz und Gründung eines Demokratiezentrums.


Warum ist es eigentlich immer ein Problem, wenn DIE LINKE Vorschläge macht, dass dann diese von Ihnen reflexartige Erwiderung kommt, wir würden den Neonazismus und die notwendige behördliche Gegenwehr nur ansprechen, um das Thema zu missbrauchen, zu instrumentalisieren. Diesen Vorwurf kennen wir. Der ist hier öfters in den letzten 20 Jahren formuliert worden in diesem Haus und er hat einzig dazu gedient, sich inhaltlich nicht mit unseren Vorschlägen, was die wichtige behördliche, staatliche, aber auch gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den Gefahren des Neonazismus angeht, beschäftigen zu müssen. Ich finde es sehr traurig, dass in ähnliche Richtung auch die Argumente des Herrn Metz weisen, der uns anscheinend auch unterstellt, wir würden nicht aus politischen, ethischen oder fachlichen Gründen die Auseinandersetzung mit dem Neonazismus suchen, sondern eben auch - ich sage mal - ein instrumentelles Verhältnis haben. Wie kann es denn anders sein, wenn Sie in der Einbringungsauseinandersetzung hier formulieren - Zitat: „Wir würden diesen Gesetzentwurf bringen auf der Jagd nach Stimmen im außerparlamentarischen Bereich, um uns dort als Antifaschisten zu gerieren. Wir würden uns verbal aufplustern.“ Nein, so ist es nicht und so ein Urteil tut weh, aber es macht mich auch wirklich ein Stück weit wütend. Was für eine Anmaßung ist es eigentlich, das ehrliche Engagement der LINKEN in der Auseinandersetzung mit Neonazismus so in Abrede zu stellen?


(Beifall DIE LINKE)


Da hat mich ein anderer Vorwurf schon mehr gefreut. Herr Scherer, Sie haben formuliert: „Wir wollten uns als Hüter der verfassungsmäßigen Ordnung und Wahrer solcher Grundsätze aufspielen.“ Danke, Herr Scherer, kann ich nur sagen, so sehe ich meine Partei und Fraktion gern, als Verteidigerin der Grund- und Bürgerrechte.

Es wird Sie sicher nicht verwundern, wenn ich im Folgenden noch mal darstelle, warum die Fraktion DIE LINKE bei ihrer Auffassung bleibt, dass ein solches Staatsziel mit einem klaren Bekenntnis gegen den Neonazismus notwendig ist. Wir möchten in der Landesverfassung einen klaren Handlungsauftrag zur dauerhaften Auseinandersetzung mit neonazistischen Einstellungen, Kommunikationen und Handlungen verankern, einen Handlungsauftrag für Gesellschaft, Politik und Behörden. Staatsziele wirken in alle Richtungen. Eine Verfassung hat immer die Funktion, einen möglichst klaren und eindeutigen Selbstverständigungsprozess zu organisieren und Selbstauskunft einer Gesellschaft zu geben und eines Staates. Was die Formulierung eines Staatsziels mit Etatismus zu tun hat, bleibt auch ein Rätsel, Herr Metz. Ich finde es schon ein bisschen putzig, von einem Vertreter der Regierungsfraktion so ein Urteil zu hören, wo Sie an anderer Stelle Koalitionsverträge über Überzeugung stellen - ich erinnere hier an die Residenzpflichtdebatte - und uns dann Etatismus vorwerfen.


Was die heute auch wiederholten Belehrungen zum Faschismusbegriff und zur NS-Herrschaft als Unterdrückungs- aber auch Vernichtungssystem unter Wohlwollen und Beteiligung der Bevölkerung angeht, so können Sie sicherlich diese Belehrung in Richtung meiner Fraktion, aber auch ganz explizit gegenüber meiner Person wirklich in Zukunft vermeiden. Ich kenne die Literatur von Reinhard Kühnl bis Götz Aly und ich habe mich intensiv mit den verschiedenen Theorien auseinandergesetzt, da brauche ich nicht diese oberprimanerhaften Belehrungen Ihrerseits.


(Beifall DIE LINKE)


Nun haben die Redner im Rahmen der ersten Lesung behauptet, ein solches Staatsziel sei nicht notwendig, weil es durch andere Vorschriften in der Verfassung in unterschiedlichen Aspekten abgebildet und abgedeckt sei. Vom Zirkelschluss war gar die Rede. Nein, wenn wir davon sprachen, dass die Verfassung einen antifaschistischen Grundgehalt hat, dann meinten wir ausdrücklich, und das haben wir hier auch ganz klar gesagt, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in seiner Genese. Das Bundesverfassungsgericht schreibt in seinem Wunsiedel-Beschluss vom 04.11.2009 zur inhaltlichen Ausrichtung des Grundgesetzes, ich zitiere, Herr Präsident: „Das bewusste Absetzen von der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus war historisch zentrales Anliegen aller an der Entstehung und Inkraftsetzung des Grundgesetzes beteiligter Kräfte und bildet ein inneres Gerüst der grundgesetzlichen Ordnung. Das Grundgesetz kann weiterhin geradezu als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes gedeutet werden.“


Unsere Landesverfassung, und um die geht es bei unserem Gesetzesvorschlag, hingegen formuliert einen aus unserer Sicht historisch inadäquaten und politisch aussageschwachen antitotalitären Tenor, wenn in dieser Verfassung von den sogenannten überstandenen Diktaturen die Rede ist. Mal abgesehen davon, dass das Verb „überstanden“ eher nach einem Krankheitsverlauf und der Genesung klingt. Also, für uns bleibt es Aufgabe, eben genau diese klare Auseinandersetzung mit dem historischen Nationalsozialismus, aber auch dem erstarkenden Neonazismus als Staatsziel in die Landesverfassung zu formulieren, um dort auch eine Stelle zu finden, die adäquat abgebildet ist zu den eindeutigen Vorschriften und Bestimmungen im Grundgesetz. Von allen Rednern - und das ist positiv zu vermerken - ist die Singularität des Nationalsozialismus und die heutigen Gefahren durch ideologische wie organisatorische Wiederbelebungsversuche betont worden.


Warum, wenn wir zu dieser gemeinsamen Einschätzung kommen, dann keine Konkretisierung des Menschenwürdegebotes genau in diese Richtung, Auseinandersetzung mit Vorstellungen der Ungleichheit des Menschen, Auseinandersetzung mit Rassismus, Antisemitismus und Neonazismus in der Verfassung. Der Schutz und die Verwirklichung der Menschenwürdegarantie, der Verfassung als positive Werteordnung, humanistischer Werte, die Verwirklichung einer weltoffenen pluralistischen Zivilgesellschaft als deutliche Absage und Abkehr von neonazistischen intoleranten Inhalten, Konzepten und Gesellschaftsmodellen ist Aufgabe eben dieser Zivilgesellschaft. Da sind wir uns einig. Sie ist damit Aufgabe aller, sie ist eben aber auch Aufgabe des Staates, den sich diese Zivilgesellschaft als Organisationsstruktur schafft. Eine Trennung von Zivilgesellschaft und Staat in den Aufgabensphären sehen wir, was die Auseinandersetzung mit Neonazismus angeht, nicht. Daher geht der in der ersten Lesung geäußerte Vorwurf an die Einreicher des Gesetzentwurfs fehl, der da sinngemäß lautete: Die Verantwortung eines solchen Staatszieles sei eine Form des Staatsfetischismus und vernachlässige die Bedeutung der Zivilgesellschaft. Ich finde es auch komisch, wenn genau dieser Vorwurf aus einer Richtung kommt, die selbst in einem Papier aus dem Frühjahr dieses Jahres mit dem Titel, was zu tun ist nach dem NSU-Terror, unter Punkt 2 formuliert, Überschrift: Der Staat nimmt seine Verantwortung wahr. Ist das Staatsfetischismus, muss hier gefragt werden? Offensichtlich nicht. Wenn die einen von staatlicher Verantwortung sprechen, ist es gut. Wenn die anderen von staatlicher Verantwortung sprechen, ist es schlecht. So geht es nicht. Ich glaube, da brauchen wir doch ein bisschen offenere und ehrliche Debatte.


(Beifall DIE LINKE)


Außerdem sei an dieser Stelle darauf verwiesen, es gibt in der Thüringer Verfassung zahlreiche Staatszielbestimmungen von der Sicherung von menschenwürdigem Wohnraum im notwendigen Umfang, Artikel 15, über die Verpflichtung zu Förderung von Kindertagesstätten, Artikel 19 Abs. 3, dem Staatsziel Umweltschutz, Artikel 31 und die Pflicht zu Maßnahmen der Arbeitsförderung, Artikel 36, bis zum Staatsziel Kulturförderung, Artikel 30 Abs. 1. Sie sind rechtlich bindend und müssen verwirklicht werden. Wenn Sie feststellen - und das ist auch in der Beratung zuletzt Anfang Mai hier formuliert worden -, dass Verfassungen keine Autorität hätten, dann doch nicht, weil DIE LINKE hier eine antinazistische Klausel zur Diskussion stellt, sondern weil herrschende Politik Grundrechte abschafft, einschränkt und missachtet. Das ist der Grund, warum Verfassungen an Autorität verlieren und nicht, weil wir hier notwendigerweise über ein Staatsziel diskutieren.


(Beifall DIE LINKE)


Das Argument, was ich eben gehört habe, das muss ich auch als absurd zurückweisen. Es kann und soll nie Aufgabe eines Staatszieles sein und will es auch nicht, Menschen einzusperren. Was ist das für eine, ich finde, wirklich haltlose und auch infame Unterstellung, dass das Ziel einer Staatszielbestimmung in einer Landesverfassung sei. Sie können es selbst nachlesen, Sie haben es hier vorn gesagt, Herr Metz.


(Zwischenruf Abg. von der Krone, CDU: Das hatten wir schon einmal gehabt.)


Dass Staatszielbestimmungen offensichtlich als eine sinnvolle und wirksame Antwort auf gesellschaftliche Fragen und Probleme betrachtet werden, zeigen für uns auch entsprechende Änderungen des Grundgesetzes, an denen diverse Fraktionen, die hier im Haus vertreten sind, mitgewirkt haben. So wurden in Artikel 20 a im Jahre 1994 der Umweltschutz und 2002 der Tierschutz als Staatsziele im Grundgesetz verankert. Der vorliegende Gesetzentwurf über die Aufnahme eines Staatsziels mit klarer, eindeutiger Handlungsorientierung zur Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus, aber auch mit dem Neonazismus sollte daher - und da schließe ich mich ausdrücklich auch hier den Vorschlägen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an - im Innenausschuss und vor allem federführend im Justiz- und Verfassungsausschuss beraten werden, und zwar mit einer Anhörung. Dies würde, so finde ich, den durchaus differenzierten, durchaus auch ablehnenden, aber diskursiven Überlegungen aus diesen Fraktionen Rechnung tragen. Ich glaube, dafür sind wir hier, auch miteinander zu diskutieren und nicht nur unsere unverrückliche Meinung zu formulieren.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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