Freiwillige Gemeindeneugliederungen nicht blockieren!
Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/5091
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Hey hat ein paar Fragen aufgeworfen und Erwartungen formuliert. Eine Frage, die Sie gestellt haben, Herr Hey, Sie haben gesagt, an Sie wird die Frage herangetragen, was machen Sie hier im Landtag, weil mal ist im Gesetz was drin, mal nicht. Das ist ja klar, was zumindest Sie machen, Sie wollen die Koalition retten, und das zulasten von Gebietsstrukturen und zulasten von Maßnahmen Verwaltung- und Funktionalreform. Das hat natürlich seine Auswirkungen, über die werden wir des Öfteren in der nächsten Zukunft diskutieren, zum Beispiel im Finanzausgleich, da werden die strukturellen Probleme mehr als deutlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die FDP hat mit dem Thema dieser Aktuellen Stunde insofern durchaus ein wichtiges Problem aufgegriffen, wenn sie das Verfahren hier kritisieren, dass nämlich de facto das Land den Gemeinden Neugliederungsmaßnahmen selbst überlasst, also sie einlädt, solche auf den Weg zu bringen, ohne dass es Rahmenbedingungen gibt und dann immer im Einzelfall entscheidet, ob eine Neugliederungsmaßnahme dann auch durch den Gesetzgeber umgesetzt wird oder nicht.
Wo die FDP aus meiner Überzeugung und aus Überzeugung meiner Fraktion irrt, ist, dass sie ausschließlich auf Freiwilligkeit setzt und bisher die FDP sich auch nicht geäußert hat, was sie denn jetzt für ein Modell favorisiert. Meine Fraktion und meine Partei hat bereits 2005 auf einem Landesparteitag ein Diskussionspapier verabschiedet. Das wird heftigst diskutiert, aber es wird darüber diskutiert. Es ist die Einladung an alle anderen, sich selbst einzubringen.
Die beiden Parteien, die in der Hauptverantwortung stehen, in der Regierungsverantwortung in diesem Lande, die haben auch ihre Position. Da gibt es nicht eine Schnittstelle, weil die CDU im Wesentlichen sagt, es soll alles so bleiben auf gemeindlicher Ebene, auch auf Kreisebene. Die SPD sieht Reformbedarf, aber kann sich offenbar in dieser Frage nicht durchsetzen. Da hilft auch nicht der Entschließungsantrag des Landtags vom 15.12.2011, der eine Erwartungshaltung erzeugt hat, die jetzt in der Realität ganz unterschiedlich wahrgenommen wird. Wie wird sie wahrgenommen? Einerseits - wir haben diesen Entschließungsantrag, daran darf ich erinnern, mitgetragen - stehen in diesem Entschließungsantrag durchaus vernünftige Grundzüge für eine künftige Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsstruktur. Eines dieser Kriterien ist zum Beispiel, die städtischen Zentren nicht weiter zu schwächen. Wenn ich mir aber den vorliegenden Gesetzentwurf anschaue, da sind zumindest in zwei Artikeln erhebliche Schwächungen städtischer Zentren zu befürchten, das ist der Fall Bad Salzungen im Zusammenhang mit Immelborn und Barchfeld und das ist Arnstadt im Zusammenhang mit Wachsenburggemeinde und Ichtershausen. Wir tragen auch die Position mit, dass die Verwaltungsgemeinschaften kein Zukunftsmodell mehr darstellen, sondern ein Auslaufmodell, weil wir der Überzeugung sind, dass über die Verwaltungsgemeinschaften die entsprechende Leistungsfähigkeit nicht mehr dauerhaft gesichert werden kann. Da darf ich noch mal unsere Position erneuern, dass wir nie formuliert haben, dass durch Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform es zu einer Einsparung von Finanzmitteln kommt, denn das kann man rechnerisch nie nachweisen. Aber es erhöht sich die Leistungskraft der kommunalen Strukturen und das brauchen wir.
Leistungskraft der kommunalen Strukturen, das will ich an zwei Beispielen - die habe ich schon öfter thematisiert - noch mal verdeutlichen. Ein Kriterium für Leistungsfähigkeit ist die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen. Das geht erst ab einer gewissen Größe. Ab 10.000 Einwohnern etwa können kommunale Unternehmen tatsächlich dann im Wettbewerb bestehen und zum Beispiel nicht nur Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen, sondern auch Erträge für den Haushalt erwirtschaften. Wir haben 600 Gemeinden unter 1.000 Einwohner; mit zwei Gemeindearbeitern kann ich keine wirtschaftliche Betätigung realisieren. Das Zweite ist das Personal in den Verwaltungen. Aufgrund der erhöhten Anforderungen an die Verwaltungstätigkeit brauche ich hochspezialisiertes Personal. Das bekomme ich aber erst in einer Verwaltung hin mit 20 Beschäftigten plus. Wir haben aber die meisten kommunalen Verwaltungen mit weniger als 20 Beschäftigten. Das das Allroundkönner, die können in jedem Gebiet etwas machen, können aber die hoch komplizierten Aufgaben im Einzelfall nicht bewältigen. Und wenn man Politik aus Sicht des Bürgers heraus macht, hat der Bürger einen Anspruch auf eine leistungsfähige Verwaltung. Deshalb müssen wir also auch darüber nachdenken.
Herr Hey, abschließend: Was machen Sie denn nun, wenn die Landesregierung nicht Ihrem Ansinnen entspricht und einen Gesetzentwurf einbringt? Ist das dann das Ende der Koalition oder retten Sie sich durch?
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.
Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:
Ich vermute Zweiteres. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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