Fortschreibung der „Thüringer Verordnung über Ausnahmen von den Verboten des § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes und zur Übertragung einer Ermächtigung“ 1/2
Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/5956
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, unter dem Motto „Schwarze Vögel kreisen über den Thüringer Landtag“ haben wir uns in der Vergangenheit schon sehr, sehr intensiv mit der Problematik des Kormorans in Thüringen beschäftigt. Ja, es ist ein bisschen schwierig formuliert, aber die FDP möchte mit ihrem Antrag, dass die Kormoranverordnung, die als Ausnahmeregelung in Thüringen den Abschuss von Kormoranen ermöglicht, wenn denn fischereiwirtschaftliche Gründe dazu führen, dass man zum Schluss kommt, dass das notwendig ist, dass also dieser Abschuss weiterhin möglich ist.
Meine Damen und Herren, die Kormoranproblematik ist ein Problem, das zeigt, dass Naturschutz eben nicht in Schwarz-Weiß-Kategorien zu betrachten ist. Der Kormoran war über viele Jahrzehnte vom Aussterben bedroht, es hat intensive Schutzmaßnahmen gegeben, die dann dazu führten, dass sich die auf ein Minimum zusammengeschrumpften Bestände wieder ausgeweitet haben, zum Teil explosionsartig vermehrten und dann dazu führten, dass es in den Gewässern, gerade auch in den Gewässern Deutschlands, die sich ja nun nicht gerade durch einen naturnahen Zustand auszeichnen, die oft kanalisiert sind, wenig Strukturen haben, wo Fische Schutz vor dem jagenden Kormoran finden und die zum Teil auch nur einen sehr geringen Fischbestand haben, dass es also in diesen Gewässern zu einer massiven Beeinträchtigung der Fischbestände gekommen ist.
Wenn man sich ansieht, wie sich zum Beispiel die Äschenpopulation, die ja eine Leitfischart in den Vorgebirgsregionen ist, in den letzten Jahren gerade durch den Einfluss des Kormorans entwickelt haben, dann muss man feststellen, dass wissenschaftlich belegte Ergebnisse zum Teil sind, dass es nur noch wenige Äschen auf einen Kilometer Flusslauf gibt.
(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Was ist denn ein Leitfisch?)
Und das ist, Frau Dr. Klaubert fragt, was ein Leitfisch ist. Also es ist die Fischart, die aufgrund der Häufigkeit ihres Vorkommens in einer bestimmten Gewässerregion dieser Region den Namen gegeben hat. Also man spricht dann von einer Äschenregion, im direkten Gebirge spricht man von einer Forellenregion, weil eben dort die Forellen diejenigen sind, die die typische Art sind.
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Und keine für den Silberkarpfen.)
Nein, die Silberkarpfenregion gibt es noch nicht, weil der Silberkarpfen sich hier nicht vermehrt und deshalb die Einteilung in Regionen nimmt man auch bei Fließgewässern vor.
(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Vielen Dank, Herr Abgeordneter.)
Bitte schön, gern geschehen. Ja, wie gesagt, die Kormorane jagen vor allem im Winter an Fließgewässern, wenn die stehenden Gewässer mit einer dauerhaften Eisdecke überdeckt sind und sie dort keine Möglichkeiten mehr zum Jagen finden. Durch die fehlenden Strukturen in unseren Fließgewässern führt es eben oft dazu, dass die Gewässer fast vollständig von Fisch ausgeräumt werden. Da ist es schon erstaunlich, welche Größen von Kormoranen auch bewältigt werden können, es sind zum Teil Fische, die hier gefressen werden, die so bis zu einem Kilo gehen und wenn sie denn schnabelgerecht sind, wie beim Aal, dann können das schon ganz schön große Exemplare sein. Wenn man dann auch noch sieht, dass der Aal inzwischen europaweit geschützt ist, weil seine Bestände drastisch zurückgegangen sind, kommt man naturschutzfachlich auch in das Problem, dass man abwägen muss, welcher Schutz ist uns denn jetzt wichtiger. Wir leben nun einmal in einer von Menschen geprägten Kulturlandschaft, wo auch zu berücksichtigen ist, dass die Feinde des Kormorans, die es ja gibt, kaum noch vorhanden sind. Zu den Feinden des Kormorans zählt der Uhu, der dort nachts über die Horste fliegt und die auch mal leerräumt, dazu zählt der Seeadler. Aber Uhus und Seeadler gehören nun in Thüringen nicht gerade zu den massenhaft vorhandenen Vögeln. Wenn man vergleicht, dass die Kormoranbestände gegenwärtig im Winter immer noch bei über 1.000 Tieren liegen, dann ist klar, dass die nicht die Haupternährungsgrundlage der wenigen Uhus sein werden.
Meine Damen und Herren, der Naturschutzbeirat des Landes hat sich mit der Frage auch beschäftigt und ist wohl mehrheitlich zu dem Schluss gekommen, dass die Kormoranverordnung verlängert werden soll. Es hat hier in der Vergangenheit ein sehr gutes Zusammenwirken zwischen Umweltverbänden und Angelverbänden gegeben, gemeinsame Projekte der Kormoranzählung, man hat sich auch mit den Auswirkungen des Kormorans sehr intensiv befasst, so dass ich eigentlich davon ausgehe, dass es unstrittig ist, dass die Kormoranverordnung verlängert wird. Deshalb verwundert mich ein Stück weit der Antrag der Fraktion der FDP, so explizit auf diese Verlängerung hinzuweisen. Wir halten die Verlängerung für notwendig, deshalb sehe ich jetzt keinen Grund, Ihren Antrag abzulehnen. Aber vielleicht können Sie uns ja noch erhellen, warum dieser Antrag gestellt wurde, warum diese Notwendigkeit gesehen wurde. Ich hoffe nicht, dass es nur damit zu tun hat, dass Frau Dr. Happach-Kasan jetzt Präsidentin des neuen deutschen Fischereiverbandes geworden ist und das jetzt in allen deutschen Parlamenten rundherum gestellt wird.
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Ach so, dann hättest du aber auch kürzer reden können.)
Ja. Aber das wird uns sicherlich noch erklärt werden. Wie gesagt, ich hoffe, dass es in Thüringen weiterhin eine gute Zusammenarbeit zum Thema Kormoran zwischen allen Umweltverbänden gibt, weil es ein ganz, ganz wichtiges Thema ist und man hier genau abwägen muss, welche Maßnahmen ergriffen werden. Wir werden in Bezug auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie noch massive Probleme bekommen, was die Zusammensetzung der Fischbestände in Thüringer Fließgewässern angeht. In dem Zusammenhang ist der Kormoran eben auch mit zu betrachten. Die EU will von uns eigentlich im Jahr 2015, dass die Fließgewässer die typischen Bestände aufweisen und das auch in einer typischen Altersklassenzusammensetzung. Wenn in einem Winter der Kormoran drin war, habe ich eben ganze Eschenjahrgänge nicht mehr da und damit das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie nicht erfüllt. Deshalb sind Maßnahmen vonnöten und ein entsprechendes Management
(Beifall SPD)
für den Kormoran eigentlich europaweit, was aber leider auf europäischer Ebene immer noch nicht umsetzbar war. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
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