Fortführung des Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge über das Jahr 2013 hinaus 2/2

RedenSabine BerningerAsyl-MigrationWirtschaft

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/6200


Danke schön, Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, nach den vielen lobenden Worten zur Wirksamkeit des Programms, die ja von allen außer der FDP gekommen sind, will ich noch mal den Blick auf einen anderen Schwerpunkt des Programms lenken. Schwerpunkt des Programms war nämlich nicht nur die individuelle Handlungsfähigkeit der Zielgruppe im Hinblick auf ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, sondern gleichzeitig war den Projekten auch auferlegt worden, erstens die Einstellungsbereitschaft von Unternehmen zu erhöhen und zweitens relevante Akteurinnen und Akteure des Arbeitsmarktes und des öffentlichen Lebens für die Zielgruppe und ihre Probleme zu sensibilisieren.


Damit hat dieses Programm abgedeckt, was in der leidigen Integrationsdebatte der vergangenen Jahre sträflich vernachlässigt worden ist, nämlich die Aufnahmegesellschaft in den Blick zu nehmen. Das wird ja verbal derzeit öfter gemacht, das Stichwort Willkommenskultur ist ja ein sehr beliebtes. Aber es wurde eben tatsächlich in den letzten Jahren vernachlässigt. Denn Integration verwirklicht sich nicht nur mit dem Erlernen der deutschen Sprache oder mit der Aneignung der deutschen Alltagskultur, sondern Integration verwirklicht sich mit den gleichen Zugangsmöglichkeiten zu ökonomischen, sozialen und auch – das hatten wir gestern – politischen Rechten. Doch die Barrieren auf dem Arbeitsmarkt waren und sind es zum Teil immer noch für Flüchtlinge immanent zunächst struktureller Art durch die Regelungen im Aufenthaltsgesetz, in der Beschäftigungsverfahrensverordnung, im Arbeitsförderungsgesetz, aber eben auch institutioneller Art im Sinne fehlender Bereitschaft zur Einstellung von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen oder gar expliziter Ablehnung ihnen gegenüber. Da haben die Netzwerke hier gerade auch in Thüringen erheblich viel geleistet und gleichzeitig den einen oder anderen Unternehmerinnen Hilfestellung geboten, strukturelle Barrieren zu überwinden. Mit der arbeitsmarktlichen Integration und der damit vorhandenen sozioökonomischen Integration wird nicht nur die Voraussetzung für eine soziokulturelle Integration geschaffen, sie bekämpft auch in der Aufnahmegesellschaft vorhandene Vorurteile und verfestigte rassistische Einstellungen. Sie fördert eine gesellschaftliche Debatte zur Überwindung nationaler und kultureller Homogenität, die schon längst nicht mehr zur Realität gehört, aber in den Wunschvorstellungen Einzelner immer noch vorhanden ist.


Mit Blick auf das, was der Abgeordnete Kemmerich hier zum Thema Evaluation vorgetragen hat, kann ich nur noch einmal betonen, das ist ja auch schon mehrfach gesagt worden, Evaluation passiert, das hat auch der Innenminister noch einmal deutlich gesagt, im Programm selbst ist Evaluation vorgesehen. Es gibt ein umfangreiches Berichtswesen, was die einzelnen Netzwerke zu erfüllen haben, und zwar nicht erst am Ende des Förderzeitraums, sondern immer wieder auch zwischendurch. Es wäre doppelte Arbeit, wenn die Landesregierung jetzt selbst noch eigene Evaluationen anstrengen müsste, das wäre doppelt.


(Unruhe FDP)


(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das ist auch nicht gefordert.)


Das wäre unnötig, weil Evaluation bereits passiert. Das Ergebnis der Integrationsministerkonferenz im März in Dresden ist schon häufig angesprochen worden, da kann ich dem Thüringer Integrationsminister einfach einmal danke sagen, dass er eben zu diesem einstimmigen Beschluss beigetragen hat, danke auch für diesen schönen Rechenschaftsbericht, den Herr Innenminister Geibert hier zu dem Programm und den Projekten in Thüringen gegeben hat. Das Problem ist aber, der einstimmige Beschluss der Integrationsminister ist im März verabschiedet worden und - Frau Astrid Rothe-Beinlich hat es schon gesagt - gerade noch im Juni hat die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der LINKS-Fraktion im Bundestag erneut bestätigt, dass auf jeden Fall dieses Programm enden und nicht neu aufgelegt werden wird, sondern die Bundesländer dann selbst die tolle Möglichkeit haben - sie hat das ja zitiert -, eigene Programme aufzulegen. Mit anderen Worten, die Integrationsminister kommen zu einer qualitativ gleichartigen Einschätzung wie die schon angeführte Zwischenbilanz, die im März 2013 vorgelegt wurde, und die Integrationsminister ebenso wie die Vorrednerinnen leiten eigentlich die Notwendigkeit einer weiteren Gewährleistung des Bundesprogramms ab. Ähnliche Überlegungen hat auch der Niedersächsische Landtag angestellt, der am 29. Mai auf Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen hat, die Landesregierung aufzufordern, sich insbesondere im Bundesratsverfahren zur Erhaltung und Weiterführung des Bleiberechtsprogramms zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Bleibeberechtigten einzusetzen.


Für die CDU-Fraktion hat eine Abgeordnete die Zustimmung ihrer Fraktion wie folgt begründet - das möchte ich zitieren: „Die Vernetzung diverser sozialer Dienste, Flüchtlingsräte, Arbeitsagenturen, vor allem aber auch Arbeitgeber hat dazu geführt, dass bundesweit immerhin fast die Hälfte aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt entweder eine Arbeit oder eine Ausbildung gefunden hat. Das XENOS-Programm ist also ein gelungenes Beispiel für Maßnahmen zur wirtschaftlichen Integration.“


Frau Holbe, Frau Kanis, Thüringen sollte zu keiner anderen Einschätzung gelangen und es wäre wünschenswert, wenn das, was der niedersächsische Innenminister sagte, auch in Thüringen von Herrn Geibert vernommen werden könnte. Ich will den niedersächsischen Innenminister ebenfalls zitieren, der hat gesagt: „Die Landesregierung versteht im Übrigen die ablehnende Haltung der Bundesregierung zu dieser Frage nach wie vor nicht, wo doch über 2013 hinaus auch dem Bund ESF-Mittel zur Verfügung stehen. Die Landesregierung wird sich daher noch einmal direkt an Frau Bundesministerin von der Leyen wenden und für die Fortführung dieses guten Programms verwenden.“ Und genau so etwas möchten wir gerne heute mit Ihnen gemeinsam im Landtag beschließen. Eigentlich, wenn man es logisch nimmt, bleibt den Vorrednerinnen, nach allem, was gesagt wurde, außer dem von der FDP, nur die Zustimmung zu dem Antrag. Ansonsten muss man Ihnen Unehrlichkeit vorwerfen. Sie können nicht alle die Erfolge des Projekts loben, sich damit schmücken, dann zur Kenntnis nehmen, dass die Forderungen der Integrationsminister von der Bundesregierung ignoriert worden sind bzw. abgelehnt wurden, dann aber sich hier mit einem Schulterzucken hinstellen und einen Antrag, der vernünftig ist, der notwendig ist, ankündigen, abzulehnen, bloß weil es ein Antrag aus der Opposition ist. Ich bitte Sie sehr herzlich, überlegen Sie das noch mal. Sie haben jetzt vielleicht noch eine Minute Zeit. Stimmen Sie dem Antrag zu, damit die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung initiativ werden kann.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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