Fortführung des Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge über das Jahr 2013 hinaus 1/2
Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/6200
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag in der Drucksache 5/6266 ist kein Antrag, der Unterschiede zwischen Opposition und Koalition verdeutlichen soll. Er ist auch keiner, der einen Koalitionspartner an das eigene Wahlprogramm erinnern soll, und er ist auch kein Antrag, der das Ziel verfolgt, die Regierung im Laufe der Argumentation von dessen Richtigkeit zu überzeugen. Es ist ein Antrag, der - davon gingen wir aus - einmütig im Thüringer Landtag durch alle Fraktionen getragen wird, aber dennoch notwendig ist.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: 6266 ist der FDP-Antrag.)
Entschuldigung, dann habe ich die Nummern verwechselt. Danke schön, Herr Mohring, für diesen Hinweis. Ich bringe natürlich den Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein. Machen Sie sich keine Sorgen um mein Verbleiben in der Linkspartei, Herr Mohring. Da gibt es keinen Grund dazu.
Beauftragt durch das Parlament soll die Landesregierung werden, sich an die Bundesregierung zu wenden und die Forderung zu erheben, das nach bisherigem Stand zum Jahresende auslaufende Bundesprogramm „Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge“ fortzuführen. Thüringen soll damit die gegenwärtigen Gespräche auf den verschiedensten Ebenen begleiten und diejenigen wirksam unterstützen, die die Verhandlungen mit dem Bundesministerium zur Fortführung dieses wichtigen Programms führen.
Umso wünschenswerter, meine Damen und Herren, wäre es gewesen, wenn bereits bei der Einreichung die fraktionsübergreifende Unterstützung sichtbar geworden wäre. Aber leider gab es eine solche Zustimmung zu einer gemeinsamen Parlamentsinitiative, wie sie Bodo Ramelow allen anderen Fraktionen vorgeschlagen hatte, nicht. Im Gegenteil gibt es nun gar von der FDP diesen Antrag, der vorsieht, das Programm erst auslaufen zu lassen und die Strukturen wegbrechen zu lassen, ehe die Landesregierung tätig werden soll.
Warum sind wir so sicher von einer fraktionsübergreifenden Zustimmung ausgegangen? Aus vier Gründen, meine Damen und Herren, erstens dem Gewichtigsten: Das Bundesprogramm hat ein notwendiges Beratungsnetzwerk geschaffen, das mittlerweile ausgesprochen erfolgreich arbeitet. Der Wegfall dieser Struktur dieses Beratungsnetzwerkes wird für die unmittelbar und mittelbar Begünstigten ganz erhebliche Nachteile bringen.
(Beifall DIE LINKE)
Der zweite Grund ist der gesellschaftspolitische Aspekt, nämlich dass das Bundesprogramm zur Öffnung der Aufnahmegesellschaft und damit zum Abbau von Vorurteilen und Stereotypen beiträgt. Der dritte Grund ist ein eher formaler, nämlich der, dass die Thüringer Exekutive bereits eine ähnliche Initiative unterstützt hat und die Legislative dem nicht nachstehen sollte. Der vierte ist auch ein eher formaler Grund, dass in Kenntnis der einstimmigen Entscheidung vom 29. Mai 2013 im Niedersächsischen Landtag dem Anliegen keinerlei inhaltliche Differenz zwischen den Parteien entnommen werden kann.
Seit dem 13.06.2008 wurden im Rahmen dieses ESF-Programms - des Europäischen Sozialfonds - Netzwerke auf lokaler und regionaler Ebene unter Einbezug der ARGEn und der zugelassenen kommunalen Träger gefördert. Ziel war es, langjährig geduldete Flüchtlinge, die von einer der seit 2007 in Kraft getretenen Bleiberechtsregelungen profitieren, als auch Flüchtlinge ohne gesicherten Aufenthaltsstatus mit einem mindestens nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt, zu einer auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit zu verhelfen. Um es gleich vorwegzunehmen, nahezu die Hälfte der Menschen, die Beratung, Qualifizierung, Begleitung in Anspruch genommen haben, konnten in den ersten Arbeitsmarkt beziehungsweise in Ausbildung integriert werden. Das ist eine Vermittlungsquote, die allein schon für den Erfolg des Programms spricht. Bis Ende 2011 hatten einer ersten Evaluierung zufolge 10.926 Personen sich an dem Programm beteiligt. Und davon sind in den ersten Arbeitsmarkt beziehungsweise in Ausbildung 48,9 Prozent vermittelt worden. Fast ein Drittel der Teilnehmenden sind Personen unter 25 Jahre gewesen, das nur nebenbei zur Information. Bundesweit wurden zuletzt in 28 Netzwerken 250 Projekte gefördert, davon in Thüringen das Projekt „to arrange – pro job“ mit zehn Teilprojekten. Arbeitsgegenstand dieser Projektnetzwerke war, in Zusammenarbeit mit Unternehmen durch berufsbegleitende Qualifizierung den Beschäftigungserhalt der Zielgruppe und deren Verbleibsaussichten auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und letztlich auch die Inanspruchnahme von Sozialleistungen als Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben zu vermeiden. Die Erfolge dieser Projekte sind unwidersprochen und drohen konterkariert zu werden, wenn nunmehr, wie angekündigt, das Bundesprogramm zum 31. Dezember 2013 auslaufen wird und die Projekte ihre Arbeit einstellen müssen.
Frau Berninger, die Redezeit zur Begründung beträgt fünf Minuten.
Abgeordnete Berninger, DIE LINKE:
Ich bin sofort fertig. Es erscheint widersinnig, einerseits als Voraussetzung für eine Aufenthaltsverfestigung von Flüchtlingen nachhaltige Integration abzuverlangen und dann solche Strukturen, die die nachhaltige Integration befördern, abzuschaffen. Deswegen bin ich optimistisch, dass wir hier in dem Hohen Hause darüber Einigkeit erzielen werden und Sie dem Antrag zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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