Flächendeckendes Moratorium zur Aussetzung ergangener Sanierungsanordnungen für Kleinkläranlagen in Thüringen 1/2

RedenTilo KummerUmwelt

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/4431


Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Ziel ist es, in der Abwasserbehandlung im ländlichen Raum dem Solidarprinzip wieder zur Geltung zu verhelfen.


(Beifall AfD)


Es ist ein Ziel, das die drei Koalitionsfraktionen in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben und wo das Ihnen heute vorliegende Moratorium ein kleiner Baustein dazu sein soll. Notwendig ist die Verankerung dieses Ziels geworden durch die Novelle des Thüringer Wassergesetzes im Jahr 2009. Herr Kießling, wenn wir bei dem Wettlauf sind, wer hat‘s erfunden, kann ich Ihnen nur empfehlen: Gucken Sie sich die Änderungsvorschläge der Fraktion Die Linke aus dem Jahr 2009 mal an, die es damals zum Wassergesetz gab. Da haben wir eine ähnliche Regelung vorgeschlagen, wie sie sich im heutigen Wassergesetzentwurf, der im Kabinett vorliegt, befindet.


(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Unser Vorschlag!)


Sie kamen leider damit nicht durch. – Ich wüsste nicht, dass es die AfD damals gegeben hätte.


Meine Damen und Herren, die Wassergesetznovelle aus dem Jahr 2009, die wir damals nicht aufhalten konnten, hat die Möglichkeit eröffnet, dass Zweckverbände abweichend vom Solidarprinzip sagen konnten, dass sie bestimmte Bereiche ihres Verbandsgebiets nicht mehr an die zentrale Kläranlage anschließen und die Bürger dort auf Anweisung der unteren Wasserbehörde oder des Zweckverbandes vollbiologische Kleinkläranlagen zu errichten haben und das in privater Art, sodass die Bürger mit Wartungs- und Kontrollkosten konfrontiert werden, die in der Folgezeit weitaus höhere Kosten verursachen, als sie bisher in der Thüringer Abwasserbehandlung üblich sind und die dazu führen, dass es zu einer massiven Belastung des ländlichen Raums kommt, wenn es denn eine solche Regelung gibt.


Was war der Grund für eine solche gesetzliche Regelung damals? Als der Freistaat Thüringen gegründet wurde, war der Anschlussgrad an die öffentliche Abwasserbehandlung etwa 40 Prozent. Das war ein Relikt aus DDR-Zeiten, wobei man auch sagen muss, wenn man sich mal anguckt, wo die DDR angefangen hat, nach dem Zweiten Weltkrieg, dürfte die Abwasserbehandlung bei nahe null gewesen und das, was noch da war war zerstört. Diese 40 Prozent waren damals auch in keinem allzu guten Zustand und dann hat es der Freistaat Thüringen in den nächsten 20 Jahren geschafft, von diesen 40 Prozent Anschlussgrad auf etwa 60 Prozent Anschlussgrad zu kommen, unter massivem Einsatz europäischer Mittel, da sind Milliarden ausgegeben worden, und das gerade im städtischen Bereich, sicherlich auch auf Vorgabe der EU, die gesagt hat, dass die Städte zuerst anzuschließen sind, Orte über 2.000 Einwohnergleichwerte.


Wenn man den Anschluss von Hochhäusern an eine Kläranlage sieht, hat man deutlich niedrigere Kanalkosten pro Einwohner als im ländlichen Raum, wo eine Grundstückslänge 20/30 Meter ausmacht und ich dementsprechend massive Kanalkosten habe. Es war damals klar, dass wir den städtischen Raum mit Kosten von etwa 1.000 Euro pro Einwohner anschließen, da haben wir über 60 Prozent Förderung gegeben. Es war aber auch klar, dass wir bei den letzten Einwohnern im ländlichen Raum Kosten von etwa 10.000 Euro pro Einwohner haben werden, wenn wir an zentrale Kläranlagen anschließen werden. Es gab damals Zweckverbände, die hatten Anschlussgebühren von 70.000 Euro in der Spitze für Bürger erhoben, für Grundstücke. Das war eine Situation, wo klar war, so geht es nicht weiter. Es war auch klar, die Fördermittel gehen zurück. Dementsprechend war die Frage: Wie setzt man die Verpflichtung des Wasserhaushaltsgesetzes, dass jeder sein Abwasser aufzubereiten hat, in einer angemessenen Frist um? Andere Bundesländer haben eine Frist gesetzt und diese Frist orientierte sich im Regelfall an der Wasserrahmenrichtlinie, nämlich 2015. Die Wasserrahmenrichtlinie sagt, bis zum Jahr 2015 haben alle Gewässer in einen guten Zustand zu kommen und da war auch das kommunale Abwasser herauszunehmen, wenn es denn den guten Zustand verhindert hat.


Thüringen ist diesen Weg nicht mitgegangen. Deshalb kann man auch nicht davon sprechen, dass der ländliche Raum seit Jahrzehnten – Herr Kießling, Sie hatten die CDU-Alleinregierung aufgeführt, das war vor 2009 –, dass der ländliche Raum seitdem über die Maßen belastet worden wäre. Im Gegenteil. Der ländliche Raum ist damals entlastet worden, denn er hat damals schon das Wasserhaushaltsgesetz nicht beachten müssen, wo ihnen in anderen Bundesländern der Kläranlagenanschluss schon aufgedrängt wurde. Das hat aber auch damit zu tun, dass die Gewässerqualität im ländlichen Raum in Thüringen in weiten Teilen damals schon eine gute war und wir deshalb aus wasserwirtschaftlicher Sicht kaum Handlungserfordernisse hatten. Ich glaube, es war im Jahr 2007, also schon mitten in der Wasserrahmenrichtlinie, da hat man die Kriterien für den guten Zustand geändert. Bis dahin waren 90 Prozent der Thüringer Gewässer in einem guten Zustand, was die Belastung mit kommunalem Abwasser angeht. Dann hat man Messkriterien eingeführt für Stickstoff und für Phosphor, also an einem Gewässer zwei- bis viermal im Jahr ein Einzelmesswert. Danach maßt man sich an, die Gewässerqualität beurteilen zu wollen. Vorher hat man die Lebensgemeinschaften im Gewässer für die Beurteilung herangezogen, aus meiner Sicht die viel sinnvollere Variante. Aber diese Einzelmessungsbeurteilung führte dazu, dass plötzlich nicht mehr 90 Prozent gut, sondern 90 Prozent schlecht waren, was die kommunalen Abwassereinleitungen angeht. Das führte dazu, dass wir einen wesentlichen höheren Druck zum Handeln bekommen haben. All diese Probleme gebündelt führten zu einem höheren Handlungsbedarf und da kann man offensichtlich auf die flotte Idee, dass man gesagt hat: Wenn wir Bürger aus dem Solidarprinzip ausschließen und sagen, macht den Dreck alleine, sparen wir uns erstens jede Menge Fördermittel und zweitens kommen wir wesentlich schneller zu Ziel. Das ist das, was die unteren Wasserbehörden dann anschließend mit der Vorlage der Abwasserbeseitigungskonzepte vollstreckt haben. Durch die zweite Vorlage der Abwasserbeseitigungskonzepte ist der Handlungsbedarf jetzt noch größer geworden, wenn wir diese Ungerechtigkeit beseitigen wollen. In dem Zusammenhang haben wir gesagt, wir wollen die Novelle des Wassergesetzes so, dass der Bürger die Wahlfreiheit hat, denn wir müssen das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes umsetzen. Dazu sind wir rechtlich verpflichtet. Deshalb, Herr Kießling, ging Ihr Antrag beim letzten Mal eben nicht. Aber wir wollen dem Bürger die Wahlmöglichkeit für das Mittel in die Hand geben. Wenn ein Bürger meint, dass die vollbiologische Kleinkläranlage, die er privat betreibt, für ihn die richtige Variante ist, dann soll er das bitte schön tun können. Wenn er denn sagt, ich fühle mich damit überfordert, und da kenne ich viele, oder wenn er denn zur Feststellung kommt, dass es für ihn eine unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastung ist, dann soll er bitte den Weg des Zweckverbandes gehen dürfen. Das wollen wir mit der Novelle des Wassergesetzes erreichen. Wie gesagt, da sind wir in der ersten Kabinettsbefassung, und deshalb hier das Moratorium, was eine informatorische Erklärung des Landtags ist.


Ja, es ist eine politische Willenserklärung, aber eine politische Willenserklärung kann der Thüringer Landtag abgeben. Ich sage nur eines hier im Hohen Haus, ich bin Ihnen allen dankbar dafür, dass ich heute nicht eine Redemeldung zum Thema hatte, in der jemand gesagt hat, nein, wir wollen das nicht. Ich finde es schön, dass der gesamte Landtag der Meinung ist, wir wollen das Solidarprinzip im ländlichen Raum wieder einführen. Das war 2009 anders, da gab es hier eine andere Mehrheit.


(Beifall DIE LINKE)


Meine Damen und Herren, es liegen zu unserem Moratorium zwei Alternativanträge vor. Der Alternativantrag der Fraktion der CDU – Herr Gruhner, ich sage Ihnen, ich hätte diesem Antrag ausgesprochen glücklich zugestimmt vor fünf Jahren. Vor fünf Jahren, als die CDU-Fraktion ihr Abwasserkonzept vorgelegt hat, wo unsere Inhalte, wie wir sie uns heute wünschen, auch drinstanden, wo die CDU-Fraktion auch das Solidarprinzip im ländlichen Raum wieder einführen wollte und wo die CDU-Fraktion verzweifelt gekämpft hat, dass ihre eigene Landesregierung ein Wassergesetz vorlegt. Herr Kießling, wir hatten damals ein Vorschaltgesetz. Das war so grässlich, das haben wir im Ausschuss liegen lassen, weil wir gesagt haben, wenn wir dieses Vorschaltgesetz in Gang setzen, führt das zu einer Belastung der Bevölkerung, die wir nicht akzeptieren können und die auch noch nicht einmal benannt werden kann, sodass wir als Gesetzgeber gar nicht beurteilen konnten, welche Folgen das denn für den einzelnen Bürger im Land hat.


Dementsprechend ist jetzt die Frage: Ist der Antrag der CDU-Fraktion zum aktuellen Zeitpunkt noch einer, der trägt? Da kann ich Ihnen nur sagen, Herr Gruhner, das ist er leider nicht. Er ist es aus dem einfachen Grund nicht – und das wissen Sie –, weil es eine Kabinettsbefassung zum Wassergesetz gibt und das Kabinett eine Geschäftsordnung hat. Es gab die Zuleitung des Wassergesetzes an das Kabinett, endlich, und das Kabinett musste eine Anhörung dazu machen. Es hat die Verpflichtung zu entsprechenden Abläufen, das wissen Sie selbst. An diese Verpflichtung hat sich das Kabinett zu halten. Das ist dieselbe Geschäftsordnung, wie sie auch zu CDU-Zeiten gegolten hat.


(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: ... Wie kommen Sie jetzt dazu? Das geht unverzüglich!)


Unverzüglich? Wie soll denn das gehen, unverzüglich?


(Unruhe CDU)


Gut, dann ist das vielleicht Ihre Interpretation von „unverzüglich“. Ich sage, das Kabinett hat gehandelt, die Geschichte geht ihren Gang und dann wird anschließend das Wassergesetz vorliegen. Wie gesagt, für mich ist unverzüglich mit sofort vorlegen. Es gibt einen klaren Geschäftsgang. Dementsprechend sage ich, der Geschäftsgang wird eingehalten und ich hoffe, dass wir zeitnah das Wassergesetz vorliegen haben.

Zum AfD-Alternativantrag, Herr Kießling, wenn wir Ihren Punkt III annehmen würden, bis zum Inkrafttreten des Thüringer Wassergesetzes zukünftig nur noch bei tatsächlich überschrittenen Grenzwerten in Kleinkläranlagen einen sofortigen Sanierungszwang zuzulassen: Die Kleinkläranlagen der Grundstückseigentümer müssten Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik sein. So sieht es das Bundesrecht vor. Die Grenzwerte dafür halten die im überwiegenden Teil noch aus DDR-Zeiten stammenden, noch nicht mal normierten Zwei-bis-drei-Kammergruben, wie sie die Leute haben, beim besten Willen nicht ein. Das heißt, Ihr Punkt III würde die sofortige Sanierungsanordnung für nahezu alle Kleinkläranlagen, wie sie im Moment im ländlichen Raum in Thüringen noch betrieben werden, mit sich bringen. Das wäre die Konterkarierung dessen, was Sie wollen. Und deshalb, sage ich, geht es auch nicht. Ich bitte einfach darum: Unterstützen Sie das Moratorium, was wir heute vorgelegt haben. Ich hätte mir gewünscht, es wäre alles schneller gegangen, und ich hätte mir gewünscht, es wäre verbindlicher gelaufen. Ich habe auch in den Koalitionsgesprächen darauf gedrängt, dass wir mit einem parlamentarischen Gesetzentwurf eine erste Regelung zum Wassergesetz im Jahr 2015 schon auf den Weg bringen, um gerade diese Geschichte zu regeln. Das Ministerium hat darum gebeten, das Wassergesetz aus einem Guss zu machen, um eben alle Aspekte der ganzen Geschichte dazu zu betrachten. Das musste ich akzeptieren. Dass so was lange dauert, das hat Herr Kobelt vorhin schon angesprochen. Deshalb stehen wir heute vor der Situation, dass viele Bescheide erlassen sind, dass Bürger die Aufforderung haben, bis zum Jahresende zu bauen, was wir hoffentlich mit dieser Willensbekundung des Thüringer Landtags stoppen können, weil es in der Hand der unteren Wasserbehörden liegt, die Sanierungsanordnungen zu stoppen, auszusetzen, die können das tun, weil das Wasserhaushaltsgesetz eben keine Frist setzt. Und dann hoffe ich, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung zeitnah den Thüringer Landtag erreicht.


Und ich sage auch: Wenn wir es dann in den Ausschüssen hier beraten werden, wird es auch wieder eine Zeit dauern, bis das Wassergesetz durch ist, weil das keine Geschichte ist, die man auf die leichte Schulter nehmen kann. Auch hier wird eine Beteiligung erforderlich sein, die umfangreich ist.


In dem Zusammenhang bitte ich Sie alle um intensive Mitarbeit. Und wie gesagt, ich freue mich, dass wir uns im Hohen Haus zumindest einig sind, dass das Solidarprinzip im ländlichen Raum wieder eingeführt werden soll. Danke.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien