Flächendeckendes Moratorium zur Aussetzung ergangener Sanierungsanordnungen für Kleinkläranlagen in Thüringen 2/2

RedenTilo KummerUmwelt

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/4431


Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Dr. Voigt


(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Professor!)


– Prof. Voigt –, ich habe mal vom Verfassungsgericht gelernt, dass auch ein Landtagsbeschluss nur eine Willenserklärung des Thüringer Landtags ist. Wann sich eine Regierung daran hält, ob sich eine Regierung daran hält – sie muss sich nicht daran halten, weil sich eine Regierung nur an ein Gesetz zu halten hat. Von der Warte her, wenn wir heute das Moratorium verabschieden, wo der Landtag etwas feststellt, ist das unsere Sache, gilt sofort – Punkt. Die Landesregierung kann Maßnahmen veranlassen, wie sie gerne möchte, völlig unabhängig davon.


(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Reden Sie jetzt zu unserem Antrag?)


Nein, ich rede für das Moratorium, was vorliegt.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Können Sie ja machen!)


Zu Ihnen, Herr Fiedler, will ich sagen, was die Frage der Finanzierung angeht: Ich gehe davon aus, dass wenige Grundstückseigentümer das Angebot annehmen und sagen werden, Zweckverband mach du die Kleinkläranlage auf meinem Grundstück, weil ich in meinem eigenen Dorf die Erfahrung gemacht habe, dass die Anschlussbeiträge, die dann fällig werden, die im Regelfall die Kosten für die Anschaffung der vollbiologischen Kleinkläranlage übersteigen, von den Bürgern gescheut werden, weil man eben nicht rechnet, was einen das kostet, dann über die nächsten 40 Jahre die 300 Euro Wartung und Kontrolle der Anlage zu bezahlen. Deshalb wird es bei wenigen Fällen bleiben.

Ich befürchte, wenn es mehr Fälle gibt, dass die Zweckverbände sagen, für die Kleinkläranlagen, die wir auf Grundstücken betreiben, die nicht unsere sind, erheben wir eine eigene Abgabe, weil es nämlich einen anderen Einrichtungsbegriff gibt. Da gibt es entsprechende Rechtsgutachten, die schon angefertigt worden sind, sodass wir also dann nur diese Kläranlagen insgesamt in der Finanzierung betrachten würden und es keine Auswirkungen auf die sonstigen Gebühren im Verbandsgebiet hätte – ist meine Befürchtung. Wie gesagt, die Diskussion gibt es. Da erwarte ich mir ein bisschen Klarheit in der Debatte des Wassergesetzes.


Aber auch wenn es so sein sollte, dass es nach dieser Regelung zu einer Gebührenerhöhung im Zweckverband kommen muss, wäre diese Gebührenerhöhung gerecht, weil nämlich die Bürger, die jetzt so eine Kleinkläranlage verbeschieden bekommen haben, die letzten 27 Jahre Abwasserabgabe bezahlt haben. Und diese Abwasserabgabe wurde dafür verwendet, dass ihre Verbände im städtischen Raum die Investitionen stemmen konnten, weil das Geld nämlich direkt für die Investitionen verwendet wurde.


Und, Herr Kießling – das hatte ich vorhin noch vergessen –, es ist nie die Abwasserabgabe in die allgemeine Rücklage gesteckt worden, auch zu CDU-Zeiten nicht. Die Abwasserabgabe ist nämlich zweckentsprechend zu verwenden, gesetzlich festgelegt. Das hat eine CDU-Landesregierung mal eine Zeit lang ein Stück weit umgangen, indem sie das Geld in ein Sondervermögen gesteckt hat. Da hat ihr aber jemand klar gesagt, dass das nicht geht, woraufhin dieser Umstand dann auch wieder beendet wurde.

Von der Seite her: Die Abwasserabgabe, die die letzten 27 Jahre im ländlichen Raum gezahlt wurde von denjenigen, die jetzt eine Kläranlage bauen sollen, die diente unmittelbar für Investitionen in den begünstigten Bereichen im Zweckverband. Das muss man den Leuten auch mal wiedergeben. Ich glaube, das gehört zur Solidarität dazu.


Danke.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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