Flächendeckende Verletzungen von Patientenrechten in der DDR - Medikamententests aufklären, aufarbeiten und Opfer entschädigen

RedenJörg KubitzkiGesundheit

Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/6079

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, den Standpunkt meiner Fraktion zu diesem Thema habe ich schon gestern hier in der Aktuellen Stunde dargelegt und möchte noch mal auch aus der jetzigen Diskussion heraus sagen, wir haben bestimmt alle Interesse daran, dass dieses Ereignis und diese Tatsachen, die bekannt geworden sind, ermittelt, aufgeklärt werden, das ist ungelogen. Ich möchte aber das noch mal wiederholen, was ich gestern gesagt habe. Es ist ein Thema, was nicht geeignet ist, hier wirklich einen politischen Wettkampf zu führen, wer ist der oberste Aufklärer. Das sage ich noch mal an dieser Stelle, weil hier viele Menschen ihren Ruf verlieren können. Ich glaube, am meisten Interesse an der Darlegung der Tatsachen, wie es wirklich abgelaufen ist, haben nämlich die Ärzte und die Krankenhäuser hier in Thüringen. Davon bin ich zutiefst überzeugt, weil nämlich deren Ruf auf dem Spiel steht.


(Beifall DIE LINKE, SPD)


Deshalb brauchen wir diese wissenschaftliche Aufklärung. Ich möchte noch einmal sagen, das soll wirklich eine unabhängige Kommission machen, die mit Historikern, Medizinern besetzt ist und keine Behörde. Das will ich an dieser Stelle noch mal ausdrücklich unterstreichen. Es darf keine Vorverurteilung geben. Dazu haben wir gestern auch schon gesprochen. Einerseits muss die Rolle der DDR-Regierung bei diesen Tests genauso untersucht werden wie die Rolle der westdeutschen Pharmaindustrie. Das hat nichts damit zu tun, die Pharmaindustrie hier auf die Anklagebank zu stellen, aber auf die Finger schauen möchte man schon diesen Konzernen.


Fakt ist, es gab sowohl in der DDR genauso wie in der Bundesrepublik klare gesetzliche Regelungen, wie solche Tests durchgeführt werden. Ich möchte - und das kann ich jedem empfehlen - das Interview mit Prof. Dr. Ingeborg Aßmann, was in der TA vom 22.05. dieses Jahres im Regionalteil Erfurt veröffentlicht wurde, erwähnen. Prof. Aßmann war eine Ärztin, die diese Tests mit durchgeführt hat. Ich glaube, wir sollten uns auch bei der Termini, die wir anwenden, so verhalten, dass wir auch nicht mit unserer Termini schon Anklagen machen: beteiligt, verwickelt und dergleichen mehr. Das ist falsch. Sie hat die Tests durchgeführt, wie auch in dem Interview zu lesen war, mit Genehmigung des Gesundheitsministeriums der DDR. Dort gibt sie noch mal ausdrücklich kund, dass die Patienten über diese Tatsache und über diese Tests aufgeklärt wurden. Ich gebe all den Rednern natürlich recht, die auch sagen - und das habe ich gestern gesagt -, viele Patienten hatten auch in diese Tests, die unheilbar krank waren oder eine schlimme Krankheit hatten, Hoffnung gesetzt, nicht weil es diese Medikamente nicht in der DDR gab - die Medikamente gab es offiziell überhaupt noch nicht, weil die ja getestet wurden -, aber jeder, der krank ist, klammert sich an jeden Strohhalm, weil er Hoffnung hat, dass er damit geheilt werden kann. Das waren letzten Endes auch diese Tests.


Nun hatte ich eingangs auch - wir wissen, diese Tests finden ja statt, Patienten bekommen dieses Medikament, manche Patienten bekommen nur Placebo - gedacht, die, die das Placebo bekommen haben, haben dann überhaupt keine Medikamente mehr gegen ihre Krankheit, gegen ihr Leiden bekommen, aber auch das bestätigt Prof. Aßmann, dass das nicht so war, dass die neben diesen Tests weiterhin ihre Medikamente bekommen haben. Sehr sensibel sollten wir mit dem Thema umgehen, keine Vorverurteilung dort treffen.


Ich möchte noch etwas klarstellen, was die Ministerin gestern an meiner Rede kritisiert hat. Natürlich muss auch ermittelt werden, gab es Opfer. Wenn es während des Tests Tote gab, dann ist ja noch lange nicht erwiesen, ob das was mit den Tests zu tun hat. Aber wenn es Opfer gab, und wenn das ermittelt werden sollte oder festgestellt werden sollte, dann natürlich auch Entschädigung. Dafür gibt es gesetzliche Grundlagen in der Bundesrepublik. Und da habe ich gesagt, wenn Entschädigungen gezahlt werden müssen, dann sollte ein Fonds geschaffen werden. Nicht gleich jetzt einen Fonds, sondern wenn es notwendig ist. An diesem Entschädigungsfonds sollte sich schon die Pharmaindustrie beteiligen, die an diesen Tests beteiligt war und die tut sich schwer damit.


Der Contergan-Skandal wurde heute schon, Kollege Gumprecht war es, glaube ich, genannt. Der Konzern Grünenthal hat sich sehr lange Zeit gelassen, bis er sich an der Entschädigung der von ihm verursachten Opfer beteiligt hat. So etwas darf nicht passieren, wenn das notwendig wäre in diesem Fall.


Wir werden diesem Alternativantrag zustimmen. Ich muss auch hier sagen, er unterscheidet sich sehr wesentlich von dem erst gestellten Antrag. Wir wären auch gern mit daraufgegangen. Es gab Kommunikationsprobleme. Darum geht es jetzt aber gar nicht. Diesen Antrag gibt es, der Antrag, hoffe ich, wird heute beschlossen.


Ich möchte aber noch auf den Punkt 5 - Kollege Gumprecht hat da schon was gesagt - des Antrags noch mal eingehen, nämlich auf diese Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über klinische Prüfungen mit humanen Arzneimitteln. Ich habe mich mit unserer Europaabgeordneten Gabi Zimmer in Verbindung gesetzt, mit ihrem Büro. Jawohl, diese Verordnung wird im Europäischen Parlament diskutiert. Die ist nicht - jedenfalls das, was ich bisher recherchieren konnte - dem Landtag als Frühwarndokument zugegangen. Wir konnten zu dieser Tatsache hier nicht im Landtag darüber behandeln. Fakt ist, dass die Europäische Kommission versucht, die Bestimmungen bezüglich medizinischer Tests zu liberalisieren. Das heißt, die Bedingungen für medizinische Tests innerhalb der EU aufzuweichen. Sie begründet das mit der Erkenntnis, dass immer mehr Pharmakonzerne diese Tests wegen hoher ethischer Standards und Patientenschutzrechten in der EU in Schwellenländer verlagern. In der Tat entwickeln sich solche Länder wie z.B. Indien zu wahren Paradiesen für diese Pharmakonzerne, wenn sie solche Tests durchführen. Diese Konzerne nutzen dann auch das Leid dieser Menschen aus, weil das auch für diese Menschen die einzige Möglichkeit ist, an solche Medikamente oder überhaupt an eine medizinische Behandlung heranzukommen.


Deshalb hatte ich gestern auch unsere Forderung noch mal aufgemacht. Wenn Medikamente entwickelt werden, dann haben alle Menschen, egal, wo sie wohnen, Anspruch auf solche Medikamente, wenn sie sie benötigen. Das gehört zur medizinischen Notwendigkeit und das müsste Standard sein.


(Beifall DIE LINKE)


Laut einer Studie des indischen Gesundheitsministeriums sollen zwischen 2007 und 2010 1.725 Inder an den Folgen von Arzneimitteltests gestorben sein. Ich habe gesagt „sollen“. Aber wenn das Ministerium das veröffentlicht, dann wird auch schon etwas dran sein an dieser Sache. Und diese Zahlen unterstreichen auch das, was Herr Gumprecht noch einmal gesagt hat. Das kann nicht sein, dass man in der EU darüber nachdenkt, diese Standards aufzuweichen, nur damit die Konzerne diese Tests hier durchführen können, nicht in Indien. Da soll das in der EU aufgeweicht werden. Im Gegenteil, die müssen Auflagen kriegen, diese Konzerne, egal wo sie diese Medizintests durchführen. Zu den gleichen Standards wie sie in der EU gegenwärtig gültig sind, haben sie diese Tests auch im Ausland durchzuführen. Das muss eine Forderung sein und das muss eine Schlussfolgerung sein, die hier aus diesem Haus auch herausgeht bei diesen Sachen.


(Beifall DIE LINKE)


Deshalb ist diese Logik, auch der Kommission, nicht zu verstehen. Deshalb brauchen wir diese wissenschaftliche Aufarbeitung. Wir wollen ja auch, ich glaube, da sind wir uns auch einig, die wissenschaftliche Aufarbeitung nicht nur machen zum Selbstzweck, oder wieder mal zu sagen, da ist etwas passiert, sondern wichtig ist ja für diese wissenschaftliche Aufarbeitung, dass in der Zukunft solche Tests auf Grundlage gesetzlicher Regelungen, auf Grundlage von Transparenz durchgeführt werden und nicht zum Schaden von Menschen. Medizinische Tests wird es immer geben und wird es geben müssen, aber auf Grundlagen und nicht zum Schaden von Patienten. Das sollte das Fazit sein. Diese Tests haben den Patienten zu dienen und nicht den Konzernen. Danke.



Vizepräsidentin Hitzing:


Herr Abgeordneter Kubitzki, es gibt noch den Wunsch auf eine Zwischenfrage. Lassen Sie die zu?



Abgeordneter Kubitzki, DIE LINKE:


Ja.



Vizepräsidentin Hitzing:


Bitte, Herr Abgeordneter Gumprecht.



Abgeordneter Gumprecht, CDU:

 

Herr Kubitzki, das Thema Frühwarnsystem möchte ich ansprechen und vielleicht können Sie mit einem klaren Ja oder Nein antworten. Es gibt eine Vorlage 5/2712 des Landtags an die Mitglieder des Europaausschusses vom 23. Juli 2012. Das ist genau in der Sommerpause gewesen. Dieser Antrag, der das beinhaltet, ist leider nie behandelt worden. Könnten Sie da bitte mal aufklären, woran das lag, dass das sozusagen auch uns durch die Lappen gegangen ist, denn es wäre möglich gewesen, am 14.09. oder am 12. Oktober das zu behandeln. Der Sozialausschuss war gar nicht beteiligt. Insofern ist es hier bedauerlich, dass wir an vielen Dokumenten beteiligt sind, hier aber nicht. Also die Frage: Wären Sie bereit, das zu prüfen?



Abgeordneter Kubitzki, DIE LINKE:


Klar. Wir haben im Europaausschuss, da bin ich überzeugt, selbst Interesse daran, warum wir das nicht gemacht haben, warum das an uns vorbei gegangen ist. Und ich werde auch über den Europaausschuss, das werden wir dort auf die Tagesordnung setzen, wir werden das beantworten und diese Antwort geht bestimmt auch dem Sozialausschuss zu. Mehr kann ich jetzt dazu nicht sagen, ich kann es nicht beantworten, warum nicht.



Vizepräsidentin Hitzing:


Vielen Dank, Herr Kubitzki. Jetzt gibt es noch den Wunsch auf eine Zwischenfrage. Lassen Sie auch die zu?



Abgeordneter Kubitzki, DIE LINKE:


Gut.



Vizepräsidentin Hitzing:


Bitte, Herr Abgeordneter Koppe.



Abgeordneter Koppe, FDP:


Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Kollege Kubitzki. Würden Sie denn mit mir übereinstimmen, dass, wenn ein Parlamentarier Kenntnis von so einem Dokument hat, dass dann vielleicht auch kollegial damit umgegangen wird und vielleicht dem Vorsitzenden des Europaausschusses oder seinen eigenen Kollegen in der CDU mitgeteilt wird, damit es uns möglich gewesen wäre als Europaausschuss, uns damit zu befassen?



Abgeordneter Kubitzki, DIE LINKE:


Also wenn das Europaausschuss-Mitglieder gewesen wären, so will ich das beantworten, die hätten das bestimmt getan.


(Beifall DIE LINKE)


Also so eine Kollegialität erwarte ich ganz einfach, weil, es gibt so ein Sprichwort: „Manche dürfen arbeiten, manche kritisieren.“ Ein zweites Sprichwort: „Dort, wo gearbeitet wird, werden auch Fehler gemacht.“


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