Festsetzung von Überschwemmungsgebieten durch Thüringer Behörden auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes und ihre unmittelbaren Auswirkungen am Beispiel der Hohenwartetalsperre und der Plothener Teiche 2/2

RedenTilo KummerUmwelt

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4586

 

Vielen Dank. Herr Primas, Sie haben gesagt, die beiden Themen haben wenig miteinander zu tun. Eines eint sie, man hat in beiden Regionen die Hochwassergefahr neu bewertet, und dass in Plothen eben trotz 800-jähriger Erfahrung an dieser Teichkette, wo die jetzt erwarteten Ereignisse bisher nicht aufgetreten sind, und an der Hohenwartetalsperre etwas frischer. Diese Neubewertung hat stattgefunden und daraus resultieren die entsprechenden Risiken, die man dort annimmt.


Da sage ich auch ganz klar: In Plothen, das ist unabhängig davon, ob es sich um Talsperren handelt oder nicht, auch wenn es keine Talsperre dort gibt, wenn man sagt, das Gewässer ist keine Talsperre, sondern ein Teich, wird natürlich dort eine Hochwasserentlastung jetzt neu gefordert. Ich will auch gar nicht dagegensprechen. Ich will nur sagen, daraus ergibt sich ein Aufwand und da ist die Frage, wer diesen Aufwand zu tragen hat bei einer solchen Neufestsetzung und wie man die entsprechenden Eigentümer unterstützen kann. Ich gehe mal davon aus, dass die Kommunen hier nicht wie in anderen Beispielen von kleinen Talsperren in der Lage sein werden, das alles zu übernehmen und alles sicherzustellen. Deshalb geht es hier um den Erhalt von Kulturlandschaft und wir müssen uns einen Kopf machen, welche Folgen die Auswirkungen der entsprechenden Festsetzung des Landesverwaltungsamts haben. Ich sage da gar nicht, Herr Dr. Augsten, böses Landesverwaltungsamt, um Gottes Willen, die haben eine Verpflichtung, per Gesetz zu handeln, das ist überhaupt kein Thema. Die Frage ist nur: Wie handeln wir? Welche Auswirkungen hat es auf die Bevölkerung und wie können wir diese Auswirkungen abmildern? Da sage ich auch ganz eindeutig, ich habe lange um die Freihaltung von Auen gekämpft. Ich habe bei vielen Gebieten, wo gebaut werden sollte, hier auch im Landtag das Thema angesprochen und habe mein Veto eingelegt. Beim Beispiel Gewerbegebiet Schorba, was Sie vorhin angesprochen haben, um 1900 ist das dort errichtet worden. Man hat sogar die Hochwassersituation in der letzten Zeit durch Deichrückbaumaßnahmen und Ähnliches verbessert, indem man mehr Stauraum geschaffen hat.


Wir können doch aber nicht alles, was in Überschwemmungsgebieten liegt, abreißen. Es denkt doch bei der Stadt Koblenz, die regelmäßig mit Hochwässern durch die Medien geht, niemand an Abriss. Die Frage ist doch auch ein Stück weit zu stellen, wie können wir mit Hochwasser leben? Wir können wir Menschen mit Hochwasser leben lassen und Menschen auch wieder klarmachen, dass sie sich auf Hochwasserereignisse einstellen müssen? Kann man so etwas eventuell über Vereinbarungen regeln, damit die Bungalows eben bleiben können, wenn von ihnen keine Gefahr für die Talsperre ausgeht? Das, Herr Staatssekretär, wäre etwas gewesen, wo ich mir von Ihnen eine Aussage gewünscht hätte,


(Beifall DIE LINKE)


damit wir den Leuten doch noch ein bisschen Hoffnung machen können und damit es eine Chance gibt, die betroffenen Bungalows doch noch zu erhalten. Das sollte nämlich Ziel dieser heutigen Aktuellen Stunde sein. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


Dateien