Festsetzung von Überschwemmungsgebieten durch Thüringer Behörden auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes und ihre unmittelbaren Auswirkungen am Beispiel der Hohenwartetalsperre und der Plothener Teiche 1/2
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4586
Vielen Dank, Frau Präsidentin, nach dem langen Titel dieser Aktuellen Stunde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, viele Hundert Thüringer haben seit Generationen ihren Urlaub, ihre Freizeit an der Hohenwartetalsperre verbracht in Bungalows, auf Grundstücken, in der Nähe des Ufers und sie haben die Zeit sehr genossen und es hat ihnen viel bedeutet. Für viele Bungalows an der Hohenwartetalsperre soll zum 30.06. Schluss sein, soll zum 30.06. der Abriss erfolgen, und das, weil das Thüringer Landesverwaltungsamt das Überschwemmungsgebiet rund um diese Talsperre neu festgelegt hat und daraufhin die Firma Vattenfall, der dieses Gebiet gehört, die Kündigung vorgenommen hat gegenüber der Gemeinde Unterwellenborn, die diese Flächen von Vattenfall gepachtet hat. Die Gemeinde Unterwellenborn hat dann wiederum den Bungalowbesitzern gekündigt und die Abrissverfügung zum 30.06. ausgesprochen. Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags hat sich mit der Problematik befasst, er ist noch zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen. Aber dieses abschließende Ergebnis wird es wohl erst geben, wenn die Abrissverfügung durchgesetzt ist, es sei denn, es geschieht noch ein Wunder und ein Stück weit auf dieses Wunder wollen wir mit unserer heutigen Aktuellen Stunde hoffen.
Meine Damen und Herren, die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Talsperre Hohenwarte bedeutet, dass man davon ausgeht, im Gegensatz zu früheren Berechnungen, bei einem Starkregenereignis könnte der Wasserstand an der Talsperre einen halben Meter höher sein als bisher. Dieser halbe Meter höher hat seine entsprechende Wirkung. Ich möchte aus einem Schreiben von Betroffenen an das Thüringer Landesverwaltungsamt zitieren: „Die neue Grenze des Überschwemmungsgebiets, die sogenannte 306-Meter-Linie, hat vor allem nachhaltige Auswirkungen auf das Gesicht der Talsperre sowie auf die touristischen Aktivitäten und bringt viel Leid für die derzeitigen Nutzer im Uferbereich. Dies findet im oben genannten Entwurf der Verordnung überhaupt keine Berücksichtigung und wird nicht einmal erwähnt, ganz im Gegenteil, denn wenn man den Entwurf der Verordnung liest könnte man sogar annehmen, der Uferbereich der Talsperre würde ausschließlich landwirtschaftlich genutzt.“ Etwas später schreiben sie: „Den Besitzern der Bungalows, die diese meist über mehrere Generationen nutzen und diese in den letzten Jahren mit viel Aufwand, Liebe und persönlichem Engagement renoviert und verschönert haben, werden ihrer touristischen und freizeitlichen Entfaltungsmöglichkeiten beraubt.“
Meine Damen und Herren, die Frage ist, ob das alles notwendig ist und ob hier angemessen gehandelt wird.
Ein weiteres Beispiel sind die Plothener Teiche. Sie sind im 11. bis 12. Jahrhundert von Mönchen errichtet worden als sogenannte Himmelsteiche und man hat heute festgestellt, 800 Jahre später, dass diese Stauanlagen alle keine ausreichende Hochwasserentlastung besitzen. Sie liegen in sogenannten Einzugsgebieten, wie man plötzlich festgestellt hat, und wären deshalb keine Himmelsteiche mehr, so dass also all diese Stauanlagen überarbeitet werden müssen und wie wir an anderen Beispielen lernen musste, besteht hier die Gefahr, dass einige dieser Stauanlagen sicherlich nicht saniert werden können, weil das einfach zu teuer sein wird. Probleme, die es seit 800 Jahren nicht gegeben hat, soll es an diesen Talsperren geben. Die Frage wird sein: Wie gehen wir damit um?
Wenn wir von diesem Beispiel zurückkommen zur Hohenwartetalsperre, ist die Frage zu stellen: Gelingt es uns vielleicht bei aller notwendigen Betrachtung von Hochwasserschutz, ein Stück weit zu klären, wie wir damit leben können? Bis 2013, wo Vattenfall gekündigt hat, gibt es aus meiner Sicht noch eine Chance, hier über entsprechende Auflagen an die Bungalowbesitzer zu reden, ob man also mit Auflagen den Interessen des Hochwasserschutzes Genüge tun kann, statt mit Abriss. Denn viele andere Städte in Deutschland, die in Flussauen leben, leben auch mit den Gefahren des Hochwasserschutzes und auch hier hat man Wege gefunden.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Und mit den Folgen.)
Und mit den Folgen, richtig. Wenn man sich aber dessen bewusst ist, dann kann man Wege finden, Menschen nicht zu vertreiben, sondern mit dem Problem zu leben und dazu möchte ich hier einfach aufrufen.
(Beifall DIE LINKE)
Lassen Sie uns etwas tun, um die Schönheit unserer Welt zu erhalten, um Menschen ihre Nutzungsmöglichkeiten zu sichern am Beispiel der Plothener Teiche, um sinnvolle Lösungen zu finden und auch einfach mit den Problemen des Hochwasserschutzes zu leben. Es wäre dringend erforderlich. Wenn es Entschädigungen geben muss bei Abriss, dann sollten wir den Bund mit ins Boot holen. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE)
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