Familienfreundliche Hortgebühren

RedenDirk MöllerFamilien-Kinder

Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/5205

 

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Userinnen und User da draußen, die sich zu dieser Stunde hier eingeloggt haben, herzlich willkommen.


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Vielleicht ist da auch jemand von der Landesregierung dabei.)


Herr Prof. Merten, Stichwort Familienfreundlichkeit, was Sie angesprochen haben. Ich finde es äußerst schwierig, anzunehmen, dass zwei bis drei, vielleicht auch sogar mehr Kinder in ein und derselben Horteinrichtung untergebracht sind. Vielleicht sollte man unter diesem Stichwort Familienfreundlichkeit mal darüber nachdenken, die Kinder einer Familie einzubeziehen, die in verschiedenen Betreuungseinrichtungen untergebracht sind. Da könnte ich mir Familienfreundlichkeit plastischer und wirklicher vorstellen.


Frau Kollegin Hitzing, Hortkostenbeteiligungsverordnung, Sie wissen sicherlich, dass so eine Verordnung am Ende nur im Ausschuss ins Benehmen gesetzt wird und wir letzten Endes leider nicht unbedingt den großen Zugriff hätten. Aber es geht um den Titel des Antrags „Familienfreundliche Hortgebühren“ und Frau Hitzing, hier habe ich meine Zweifel, ob es bei Ihrem Ansinnen, wenn man sich den Punkt II ansieht, wirklich um Familienfreundlichkeit geht. Ich persönlich sehe sie nicht, denn ich sehe hier in erster Linie, einem Grundsatz von FDP-Politik treubleibend, und zwar dem Grundsatz, eine bestimmte Klientel zu betreuen.


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Genau, Familien.)


Nein, nicht Familien. Wenn Sie sich, Herr Barth, die Begründung anschauen bzw. II Ihres Antrags anschauen, dann kaprizieren Sie sich nicht nur auf Familien im Allgemeinen, sondern auf Familien ab einer bestimmten Einkommensgrenze.


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Die besonders betroffen sind.)


Sie formulieren nämlich: „Bereits Familien mit zwei durchschnittlichen Einkommen droht somit schon eine deutliche Erhöhung, obwohl gerade diese Familien aufgrund der Berufstätigkeit der beiden Eltern auf die Betreuung ihrer Kinder im Hort angewiesen sind.“ So weit Ihr Begründungstext. Aber was ist eigentlich mit anderen Haushalten, die es noch in dieser Gesellschaft gibt? An denen scheinen Sie offensichtlich kein Interesse zu haben.


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das ist dummes Zeug.)


Stichwort Alleinerziehende, die passen höchstwahrscheinlich gerade nicht in Ihr Schema, weil die wahrscheinlich von diesen bis zu 66 Prozent …


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Lesen bildet, Herr Kollege.)


Ich denke, Sie sollten mir erst mal zuhören, bevor Sie anfangen, einfach dazwischen zu reden.


(Unruhe FDP)


Oder Stichwort Geringverdiener, wo vielleicht beide Ehepartner arbeiten und sogar aufstocken müssen. Wieso kommt das nicht bei Ihnen vor bzw. warum kümmern Sie sich hier eigentlich nicht?


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Weil die regelmäßig von den Gebühren befreit sind.)


Bei Ihnen geht es letzten Endes nur darum und bei Ihnen fängt dann erst Vereinbarkeit von Familie und Beruf an, wenn wir hier über ein Einkommen reden von über 3.000 €. Das finde ich einfach zu kurz gedacht oder vielleicht auch gar nicht gedacht. Zur Klarstellung: Ich möchte niemandem seinen Lohn, den er für geleistete Arbeit erhält, allerdings bin ich der Auffassung, dass starke Schultern mehr tragen können als schwache Schultern. Ich vermisse mit Ihrem Antrag in diesem Sinne einfach Ihren Beitrag für eine solidarische Gesellschaft. Es ist natürlich nachzuvollziehen, dass nach Ihrer Logik, die typische deutsche Durchschnittsfamilie von Vater, Mutter und 1,3 Kindern, Berufstätigkeit beider Eltern vorausgesetzt, schnell noch nach einer bestimmten Einkommensgrenze nach dieser Verordnung letzen Endes zählen. Das ist noch lange nicht der Grund, andere Familienverhältnisse außer Acht zu lassen.


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das wird dadurch nicht besser.)


Meine sehr verehrten Damen und Herren, Bildung zu genießen und gebildet zu werden, ist ein Grundrecht eines jeden Kindes und eines jeden Schülers, nicht nur in Thüringen. Bildung für alle sollte die Perspektive sein, auf die wir zuarbeiten. Dabei darf das Einkommen der Eltern keine Entscheidungsgrundlage für einen Schul- und einen Hortbesuch sein. Leider ist es allerdings in Deutschland eine traurige Realität, dass immer noch das Einkommen der Eltern eine wesentliche Entscheidungsgrundlage ist. Die aktuellen IGLU- und TIMSS-Studien belegen dies. Wir haben in Thüringen - und wir sind stolz darauf - ein Erfolgsmodell der Einheit von Schule und Hort, leider in einem Teil mit Gebühren belastet und der andere gebührenfrei. Da aus meiner Sicht, aus unserer Sicht der Hort ebenfalls eine Bildungseinrichtung ist, sollte er perspektivisch von allen Gebühren befreit sein. Man könnte ja zum Beispiel die Gelder es Thüringer Erziehungsgelds und des entsprechenden Gesetzes hier einsetzen, wenn das Betreuungsgeld vom Bund kommt. Allerdings, wie wir seit kurzem wissen, soll ja hier zweispurig oder doppelspurig gefahren werden.


(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Was hat das mit Hortgebühren zu tun?)


Da wir die Gebührenfreiheit im Kopf bzw. im Ziel haben, können wir diesem Antrag als Fraktion nicht zustimmen. Danke.


(Beifall DIE LINKE)




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