Familien entlasten – KITA-Beiträge und Gebühren vor Ort transparent und gerecht gestalten

Frank Kuschel
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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU muss ja völlig verzweifelt sein, wenn sie hier Frau Rosin ins Rennen schickt

 

(Heiterkeit DIE LINKE)

 

und völlig an der Realität vorbei Dinge behauptet, die bisher nur weiter rechts zum politischen Tagesgeschäft gehörten. Nur drei Richtigstellungen, damit in der Öffentlichkeit nicht diese falschen Darstellungen stehen bleiben: Noch nie hatten die Thüringer Kommunen so viel Geld zur Verfügung wie unter Rot-Rot-Grün.

 

(Unruhe CDU)

 

Das betrifft sowohl die eigenen Steuereinnahmen als auch die Landeszuweisung. Ich verweise auf die Veröffentlichung des Landesamts für Statistik. Im Vergleich zu 2014 hatten die Thüringer Kommunen 2017 400 Millionen Euro mehr Landeszuweisung und 300 Millionen Euro mehr Steuereinnahmen zur Verfügung. Das sind die Fakten! Geld ist nie genug da. Aber die Behauptung von Frau Rosin, dass angeblich weniger Geld da ist, ist falsch.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Zweitens: Noch nie waren so wenig Kommunen in der Haushaltssicherung wie bei Rot-Rot-Grün. Als wir angefangen haben – bei Ihnen – waren es etwa 140 Kommunen, jetzt sind es noch rund 100. Nur noch 61 Kommunen hatten im vergangenen Jahr keinen Haushalt – das ist ein Spitzenwert. Bei Ihnen waren die Zahlen alle dreistellig. Das heißt, offenbar deutet sich auch da eine Gesundung an. Also auch da ist die Aussage falsch.

 

(Unruhe CDU)

 

Nächste Aussage: Die Kindertagesstättengebühren sind nicht Bestandteil der Richtlinie zur Ausreichung von Bedarfszuweisungen nach § 24 Finanzausgleichsgesetz. Da irren Sie. Dort gibt es die Richtlinie – ich nenne das immer den sogenannten „Peinlichkeitskatalog“ –, da müssen die Gemeinden ihre Einnahmeoptionen ausschöpfen. Die Kindertagesstättengebühren sind seit 2015 aus dieser Liste rausgenommen, nicht in Bezug auf den einzelnen Bereich, sondern weil das Land bisher nicht in der Lage war, aufgrund der Gebührenvielfalt einen Landesdurchschnitt zu ermitteln,

 

Vizepräsidentin Marx:

 

Herr Kollege Kuschel, ich bitte, zum Schluss zu kommen. Die zwei Minütchen sind um.

 

Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:

 

weil im Gesetz 110 Prozent des Landesdurchschnitts steht. Insofern ist auch das verkehrt. Die Stichtagsregelung ist mit der kommunalen Seite abgestimmt.

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