Europa parlamentarisch stärken - Zwei Jahre Vereinbarung über die Unterrichtung und Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union 1/2

RedenJörg KubitzkiGesellschaft-Demokratie

Zum Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD – Drucksache 5/6006

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Antrag der Regierungskoalition wurde mit Beschluss des Landtags vom 23. Mai 2013, der Antrag, der die Evaluierung der Vereinbarung zwischen dem Thüringer Landtag und der Thüringer Landesregierung in der Zusammenarbeit zu europapolitischen Fragen enthält, in den Europaausschuss verwiesen mit der Aufgabe, dass der Europaausschuss einen Erfahrungsbericht zur Umsetzung der Vereinbarung zu erarbeiten hat. Genauso wurde die Landesregierung zur Erarbeitung eines Erfahrungsberichts beauftragt.

 

Der Ausschuss hat sich in seiner 22. Sitzung am 14. Juni 2013, auf seiner 24. Sitzung am 13. September 2013, auf der 26. Sitzung am 15. November 2013, auf seiner 29. Sitzung am 14. Februar 2014 und abschließend auf seiner 30. Sitzung am 14. März 2013 mit dem Antrag beschäftigt. Der Ausschuss hatte die Aufgabe, einen eigenen Erfahrungsbericht zu erarbeiten. Der erarbeitete Erfahrungsbericht ist Bestandteil unserer Beschlussempfehlung und er liegt Ihnen vor. Der Erfahrungsbericht wurde erarbeitet auf der Grundlage, dass jede Fraktion, die im Europaausschuss vertreten ist, eine Stellungnahme zur Vereinbarung zwischen der Landesregierung und dem Thüringer Landtag erarbeitet hat und an den Ausschuss eingereicht hat. Es gab bei allen eingereichten Stellungnahmen der Fraktionen zu den nachfolgenden Punkten, die ich hier nenne, Übereinstimmung und Deckungsgleichheit. Das kommt auch darin zum Ausdruck, dass die heutige Beschlussempfehlung, die wir Ihnen als Europaausschuss vorlegen, im Europaausschuss auch einstimmig gefasst wurde. Die Deckungsgleichheit und die Übereinstimmung in der Auswertung umfasst folgende Punkte:

 

Nach anfänglichen Schwierigkeiten ist es dem Ausschuss und damit auch dem Landtag immer besser gelungen, das Instrument der Subsidiaritätsrüge bzw. Subsidiaritätsbedenken zielgerichteter einzusetzen.

 

Beide Vertragspartner handelten buchstabengetreu entsprechend der Vereinbarung. Nach Abschluss der Vereinbarung wurden bis zum 28. Februar 2014 363 Frühwarndokumente durch die Landesregierung an den Landtag übermittelt, davon 99 im Europaausschuss beraten und 89 wurden in den Fachausschüssen mitberaten. In sieben Fällen hat der Ladtag die Landesregierung aufgefordert, im Bundesrat eine Subsidiaritätsrüge auszusprechen. In diesen sieben Fällen hat sich der Bundesrat ebenfalls dieser Auffassung angeschlossen und eine Subsidiaritätsrüge ausgesprochen. In 23 Fällen hat der Landtag Subsidiaritätsbedenken ausgesprochen und der Landesregierung empfohlen, diese im Bundesrat kundzutun.

 

Alle Fraktionen brachten den Vorschlag in den Erfahrungsbericht ein, dass die Landesregierung den Landtag stärker als bisher über prälegislative Vorschläge der Kommission und der EU informieren sollte - gemeint sind hier insbesondere Weißbücher, Grünbücher und Mitteilungen der Kommission -, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass meistens aus solchen Dokumenten wie den Weiß- oder Grünbüchern Richtlinien entstanden sind, die für uns dann Gesetzescharakter haben. Wir sind als Ausschuss der Auffassung, je rechtzeitiger wir uns mit diesen Dokumenten wie den Weißbüchern oder den Grünbüchern befassen, kann schon stärker politischer Einfluss auf den Erarbeitungsprozess von Richtlinien genommen werden.

 

Kam der Ausschuss übereinstimmend überein, dass er nicht die Notwendigkeit sieht, dass die Vereinbarung in eine gesetzliche Regelung geändert werden soll. Wir schlagen deshalb vor, eine Neufassung der Vereinbarung vorzunehmen und schlagen das dem Landtag vor, weil gerade wir sagen, dass mit dieser Neufassung die wenigen Punkte die wir kritisch angesprochen haben, wie eben schon die Befassung mit prälegislativen Vorschlägen, dass wir das in die Neufassung mit aufnehmen. Wir empfehlen, dass diese Neufassung durch die Landesregierung und die Präsidentin des Thüringer Landtags unterzeichnet wird. Wir sind der Auffassung, dass mit dieser Neufassung eine gute Grundlage für die Zusammenarbeit eines neu gewählten Landtags und einer neuen Landesregierung auch in der Zukunft gelegt wird, dass die Zusammenarbeit zwischen Landtag und Landesregierung in europapolitischen Angelegenheiten damit auf eine gute Grundlage gestellt wird. Als Ausschussvorsitzender gestatten Sie mir jetzt noch, dass ich mich angesichts dieses langen Erarbeitungsprozesses, auch was die Evaluierung betroffen hat, bei allen Ausschussmitgliedern für die konstruktive Zuarbeit und Zusammenarbeit recht herzlich bedanken möchte. Und ich möchte mich an dieser Stelle auch bei der Landesregierung, namentlich bei den bisherigen Europaministern, auch für die gute Zusammenarbeit bei der Realisierung der Vereinbarung bedanken. Danke.

 

(Beifall im Hause)

 

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