Europa parlamentarisch stärken – Evaluierung der Vereinbarung über die Unterrichtung und Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union 1/2
Zum Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/5579
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dieser Antrag ist aus sich heraus ein formeller Antrag mit folgendem Inhalt: Am 19. Mai 2011 wurde von der damaligen Präsidentin des Thüringer Landtags und der Ministerpräsidentin des Freistaats Thüringen, damals Frau Lieberknecht, eine Vereinbarung unterzeichnet, in der sich die Landesregierung verpflichtet, den Landtag umfassend über Angelegenheiten, die die Europäische Union betreffen und Einfluss auf die Landespolitik haben, den Landtag zu unterrichten. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Landesregierung – und die hat sich verpflichtet – bei Entscheidungen besonders im Rahmen des Frühwarnsystems, also der Subsidiaritätskontrolle, zu verpflichten, die Beschlüsse des Landtags bei ihrem Stimmverhalten im Bundesrat zu respektieren. Daraufhin wurde auch die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags geändert und es wurde der eigenständige Europaausschuss geschaffen, der dann diese Aufgabe als einzig beschließender Ausschuss in diesem Haus übernommen hat.
Die Vereinbarung wurde evaluiert und am 16. April 2014 mit einigen Änderungen wieder neu unterzeichnet. Diese Vereinbarung und der Beschluss des damaligen Landtags sieht vor, dass alle vier Jahre diese Vereinbarung evaluiert werden muss, überprüft werden muss und bei Bedarf Änderungen durch den Landtag beschlossen werden können bzw. natürlich mit der Landesregierung vereinbart werden. Diese vier Jahre sind um, deshalb müssen wir diesen Punkt der Evaluierung jetzt angehen.
Dieser Antrag heute hat das Ziel, sowohl die Landesregierung als auch den Europaausschuss zu beauftragen, diese Evaluierung durchzuführen. Aus diesem Grunde – weil das ein Arbeitsauftrag ist – bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung zu diesem Antrag. Es geht heute nicht um inhaltliche Fragen. Die inhaltliche Diskussion zu dieser Verordnung können wir dann – und so ist das auch Tradition in diesem Hohen Haus – führen, wenn sowohl der Evaluierungsbericht des Thüringer Landtags als auch der Evaluierungsbericht mit der dazugehörigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien erarbeitet ist. Dann haben wir die Gelegenheit zur inhaltlichen Diskussion über diese Vereinbarung.
Damit dieser Arbeitsauftrag sowohl an die Regierung als auch an den Ausschuss auch ausgelöst werden kann, bitte ich heute um Zustimmung zu diesem Antrag.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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