Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten

RedenSabine BerningerAsyl-Migration

Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/3282


Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, die sogenannten sicheren Herkunftsländer sind einer der Bestandteile des sogenannten Asylkompromisses von 1993. Sie sind ein Konstrukt, das die Einschränkung des Grundrechts auf Asyl dadurch verfestigt, dass sorgfältige Einzelfallprüfungen in vielen Fällen nicht mehr erfolgen, da der oder die Geflüchtete schließlich aus einem sicheren Herkunftsland kommt und somit Verfolgungsgründe quasi ausgeschlossen werden. Bereits die Entscheidungen der Vorjahre, Serbien, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, später dann auch noch Albanien, Montenegro, und zuletzt die Entscheidung des Bundestages, die Maghrebstaaten zu sicheren Herkunftsländern zu deklarieren, erfolgten entgegen menschenrechtlicher Gesichtspunkte. Zahlreiche Gutachten zur menschenrechtlichen Situation und beispielsweise zu dem Umgang mit Minderheiten in diesen Ländern wurden bei dieser Einstufung bewusst außer Acht gelassen. Und Ziel dieser Einstufung sind Abschreckung und schnellere Abschiebung, meine Damen und Herren. Die Absurdität dieses Konstrukts „sicheres Herkunftsland“ erweist sich gerade im Moment einmal mehr am Beispiel Afghanistan, meine Damen und Herren. Der Bundesinnenminister traut sich nur in schusssicherer Weste, behelmt und in Panzerbegleitung dorthin. Der Bundestag beschließt, den Bundeswehreinsatz zu verlängern. Währenddessen wird einer Unterstützerin afghanischer Geflüchteter durch das auswärtige Amt eine Reise in dieses Land untersagt. Warum? Wegen der Sicherheitslage. Die UN sieht insbesondere für männliche Flüchtlinge die drohende Zwangsrekrutierung für Milizen als Fluchtgründe nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Der UNHCR spricht von einer sich 2015 verschlechterten Menschenrechtssituation und Sicherheitslage mit einer Rekordzahl konfliktbedingter ziviler Opfer. Die Bundesrepublik aber schiebt Menschen zwangsweise dorthin ab, weil es dort sichere Regionen gäbe, in die aber gar nicht abgeschoben wird. Die zynische Bemerkung des Bundesinnenministers von dieser Woche möchte ich mir ersparen zu wiederholen.


Die CDU argumentiert in ihrem Antrag, dass in Marokko, Algerien und Tunesien nicht generell systematische Verfolgung, Folter oder unmenschliche, erniedrigende Behandlung befürchtet werden müsse. Sie behaupten, aus diesen Staaten steige die Anzahl derer, die ohne Asylgrund „trotz stetig niedriger Schutzquote“ – Zitat – Asyl beantragen. Zum Beleg, Herr Herrgott, führen Sie Zahlen aus dem III. Quartal 2016 an – ohne Quellenangabe übrigens –, die jedoch nach Angabe der Bundesregierung – und zwar in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion in der Bundestagsdrucksache 18/10575 – andere, nämlich korrigiert höhere, sind. Sie haben in Ihrem Antrag von einer Schutzquote für Marokko von 3,3 Prozent gesprochen. Nach Angaben der Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache, die ich gerade zitiert habe, beträgt die Gesamtschutzquote fast doppelt so viel, nämlich 6,1 Prozent. Wenn man die bereinigte Schutzquote nimmt, die nur die inhaltlichen Entscheidungen berücksichtigt und formelle, wie etwa die Aufenthaltsstatusänderung durch Heirat oder die Dublin-Entscheidungen außer acht lässt, sind wir bei einer bereinigten Schutzquote von 9 Prozent – ungefähr dreimal mehr, als Sie in Ihrem Antrag angegeben haben.


(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Das war verschwindend gering!)


Eine Verdreifachung ist nicht verschwindend, mein lieber Herr Herrgott.

Für Algerien geben Sie 2,3 Prozent an; bereinigte Schutzquote ist aber tatsächlich 8,8 Prozent. Bei Tunesien gehen Sie von 0,9 Prozent aus; die bereinigte Schutzquote beträgt aber 3,2 Prozent – also schon ein ganzes Stück mehr. Da sind noch gar nicht die Fälle mitgerechnet, in denen sich Geflüchtete – und wir wissen, dass das häufig passiert – gegen die Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wehren und gerichtlich ihren Schutzstatus einklagen. Die Zahlen habe ich leider auch nicht, aber das sind auch einige.


Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, meine Damen und Herren, wäre ein verheerendes Zeichen. Es ist ein Signal für diese und auch andere Länder, in denen man foltert, demokratische Grundrechte missachtet und Menschenrechte verletzt. Das Signal wäre: Europäische Staaten, wie die Bundesrepublik, ignorieren dies, sie sanktionieren dies nicht, es ist ihnen gleich. Sanktionen sind nicht zu erwarten. Das ist ein verheerendes Signal aus menschenrechtlicher Sicht, meine Damen und Herren.

Dass mit dieser Entscheidung erneut Kriterien des Bundesverfassungsgerichts für die Einstufung solcher Länder verletzt werden, kann man anhand des Zynismus solcher Asyl- und Flüchtlingspolitik eigentlich fast schon als Petitesse bezeichnen. Das spielt aber wohl nach den Geschehnissen der letzten Wochen und der pauschalen Verurteilung Geflüchteter aus diesen Ländern in der Debatte kaum noch eine Rolle.

Meine Damen und Herren, der Antrag der CDU und selbstredend der sogenannte Alternativantrag sind abzulehnen. Menschenrechtsverletzende Staaten sind nicht sicher.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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