Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1506 -
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielen Dank nochmals für den Hinweis, in welchem Tagesordnungspunkt wir uns befinden. Bei allem Verständnis, dass wir eine umfangreiche Tagesordnung haben machen sich aus Sicht unserer Fraktion doch einige wenige Anmerkungen auch zum Verwaltungskostengesetz erforderlich. Der Berichterstatter hat schon darauf verwiesen, dass wir als Fraktion DIE LINKE im Ausschuss mehrere Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht haben, weil wir der Auffassung sind, dass das Verwaltungskostengesetz an einigen Stellen nicht mehr zeitgemäß ist und sich insbesondere in der praktischen Anwendung doch einige Probleme gezeigt haben. Wir haben als Erstes vorgeschlagen - und dieser Vorschlag ist insbesondere vom Verein „Mehr Demokratie Thüringen“ stark unterstützt worden -, dass wir im Verwaltungskostengesetz eineindeutig regeln, dass nicht nur Volksbegehren, Volksentscheide kostenfrei sind, sondern auch die Elemente auf kommunaler Ebene, nämlich Bürgerbegehren, Bürgerentscheid und der Einwohnerantrag. Die Landesregierung hat zwar umfangreich dargelegt, dass es doch eine rechtskausale Kette gibt, die letztlich auch zur Gebührenfreiheit bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden führt. Selbst diese komplizierte rechtskausale Kette war für uns noch einmal Anlass zu sagen, wir können das viel einfacher und eineindeutig im Gesetz regeln und brauchen nicht über das Verwaltungskostengesetz und den § 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes letztlich erst zu dieser Gebührenfreiheit zu kommen.
Es ist unstrittig, jedes demokratische Mitwirkungsinstrument, das mit irgendeiner Verwaltungskostengebühr auch nur bedroht ist, wird eingeschränkt. Bedauerlicherweise hat sich gerade in der kommunalen Praxis gezeigt, dass einige Bürgermeister mit Vehemenz Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden festgesetzt haben und dass natürlich zu Verunsicherungen bei den Bürgern führt und oftmals die Bürger sagen, wir nehmen dieses Mitwirkungsinstrument nicht mehr in Anspruch, weil wir befürchten müssen, mit horrenden Verwaltungskostengebühren belastet zu werden. Insofern nehmen wir die Auffassung der Landesregierung hier zur Kenntnis und haben auch heute nicht noch mal diesen Änderungsantrag in die Plenarsitzung eingebracht, denn wir haben im Ausschuss ausführlich darüber diskutiert. Aber es war uns wichtig, auch hier in der Öffentlichkeit zu dokumentieren und den Bürgern deutlich zu sagen: Nutzt die Instrumente des Einwohnerantrags, des Bürgerbegehrens, Bürgerentscheids aus inhaltlichen Gründen; eine Belastung mit Verwaltungskosten ist nicht mehr zu befürchten - so zumindest die Aussage der Landesregierung. Wir werden hier die Landesregierung immer beim Wort nehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in einem zweiten Antrag haben wir thematisiert, dass wir es für nicht mehr für zeitgemäß halten, dass Kirchen, Religionsgemeinschaften und weltanschauliche Gemeinschaften unter die persönliche Kostenbefreiung fallen, aber Parteien und Fraktionen nicht. Wir sind der Überzeugung, dass Parteien und Fraktionen, auch kommunale Wählervereinigungen entscheidend zur Willensbildung beitragen, und das auch außerhalb von Wahlkampfzeiten. Die Wahlkampfformen sind da vielfältig. Es geht oftmals um Sondernutzungen und Plakatierungsgenehmigungen und die dann letztlich mit einer Gebühr zu belasten, das halten wir für sehr kritisch. Wir wissen, dass durch die allgemeine Regelung im Verwaltungskostengesetz dieses Problem nicht endgültig gelöst wird. Dazu müssen wir eine Veränderung im Thüringer Straßengesetz vornehmen. Ich darf schon für unsere Fraktion ankündigen, dass wir im nächsten Jahr das genau tun werden. Wir werden im Landtag hier eine Veränderung im Straßengesetz vorschlagen und wir wollen damit erreichen, dass auch Parteien, deren Fraktionen und kommunale Wählergruppen unter die Gebührenfreiheit fallen.
Einen dritten Komplex, den wir thematisiert haben, sind pauschalierte Verwaltungskosten, insbesondere dort, wo Bürger Massenwidersprüche machen. Da bedauern wir, dass der Thüringische Landkreistag da doch eine sehr umstrittene Auffassung zum Verhältnis Verwaltung und Bürger vertritt, indem dort formuliert wird - und die beiden regierungstragenden Fraktionen haben sich das ja zu eigen gemacht -, dass die Bürger als eine Art Volkssport Widersprüche massenhaft einlegen. Wenn es dort zu einer pauschalierten Verwaltungsgebühr kommen würde, würde dieser Volkssport noch weiter aktiviert. Wir haben da ganz andere Erfahrungen. Der Bürger möchte in Entscheidungen frühzeitig einbezogen werden und dort, wo das geschieht, hält sich die Anzahl der Widersprüche aber in erheblichen Grenzen. Deshalb können wir immer nur appellieren, insbesondere auch an die Landkreise, die ja als Rechtsaufsichtsbehörde in diesen Prozessen fungieren, dafür Sorge zu tragen, dass Bürger frühzeitig in Entscheidungen einbezogen werden. Oftmals sind Informationsdefizite die Ursache dafür, dass Bürger Widerspruch gegen Verwaltungsentscheidungen einlegen. Dort, wo umfassend und frühzeitig Bürger informiert werden, halten sich Widersprüche von der Anzahl her in Grenzen. Insofern unsere Aufforderung an die Landräte: Keine Angst vor den Bürgern, die Verwaltung ist für die Bürger da und nicht umgekehrt. Wer diesen Grundsatz beherzigt, braucht auch keine Bedenken zu haben, dass die Bürger das Instrument Widerspruch in irgendeiner Art und Weise missbrauchen. Wir halten eine pauschalierte Verwaltungskostenregelung in diesem Bereich auch deshalb für sachgerecht, weil sich der Bearbeitungsaufwand bei all diesen Widersprüchen nur einmal darstellt und insofern nicht zu begründen ist, warum bei jedem einzelnen Widerspruch eine separate Verwaltungskostengebühr festgesetzt wird.
Insgesamt, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir nicht gegen dieses Gesetz stimmen, halten aber die von mir benannten Punkte nach wie vor für diskussionswürdig und werden im Bereich, insbesondere was das Thüringer Straßengesetz betrifft, in den nächsten Monaten hier weiter parlamentarisch tätig werden. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
Dateien
- re504003
PDF-Datei (57 KB)
