Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD – Drucksache 5/4496
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bevor ich auf den vorgelegten Gesetzentwurf aus der CDU- und der SPD-Fraktion eingehe, noch einmal kurz ein paar Worte zu unserem Gesetzentwurf, der leider nicht an den Innenausschuss überwiesen wurde und dort daher auch nicht gemeinsam beraten wird mit dem bereits vorliegenden Gesetzentwurf zu der Thematik aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und dem heute vorgelegten Gesetzentwurf. Wir hätten diese gemeinsame Beratung gern angestrebt, aber wie an vielen anderen Stellen hier auch im Haus wird das anscheinend zunehmend Usus, sich der Debatte durch einfache Nichtüberweisung in die Fachausschüsse zu entziehen.
Sie haben Gelegenheit, mit uns kontrovers unseren Gesetzentwurf zu diskutieren, und zwar am 8. Juni. Wir werden selbst eine Sachverständigenanhörung durchführen. Wir haben dazu Experten und Expertinnen aus dem Bereich der Bürgerrechtsorganisationen, der Medien und der Zivilgesellschaft eingeladen und natürlich lade ich Sie auch ganz herzlich an, mit uns auch kritisch unsere Vorschläge zur Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz und Gründung eines Demokratiezentrums zu diskutieren.
(Beifall DIE LINKE)
Nun aber zu Ihrem Gesetzentwurf: Es ist schon einiges die letzten Tagen in den Medien gesagt worden und deshalb will ich mich kurz fassen. Auch wir sind der Meinung, dieser Gesetzentwurf ist wenigstens von seiner äußeren Form her eine Mogelpackung. Die Neufassung suggeriert, man habe ganz viel geändert. Es gibt aber lediglich zwei Bereiche, in denen die Änderungen tatsächlich durchgeführt wurden und das sind die Informationen durch das Landesamt in Zukunft an die Staatsanwaltschaften und im Bereich der parlamentarischen Kontrolle. Auf eine ausführliche Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf verzichten Sie ganz. Vielleicht, der Verdacht liegt nahe, hat man das getan, weil man ansonsten gemerkt hätte, dass es wirklich keine Neufassung ist, sondern es hier auch ein einfaches Änderungsgesetz getan hätte. So viel zur Kritik, dass es sich hierbei um eine Mogelpackung handelt.
Jetzt zu den beiden inhaltlichen Regelungen, die von Ihnen vorgeschlagen werden. Zuerst zur Informationspflicht an die Staatsanwaltschaften, die von Ihnen in § 14 Abs. 2 geregelt werden und die - das sage ich mal ganz klar - auch auf die Empfehlungen der Schäfer-Kommission zurückgehen. Hier muss ich erst einmal bemerken, dass wir beim Durchlesen etwas stutzig geworden sind, weil wir glauben, es hat sich ein Fehlerteufel eingeschlichen. Vielleicht können Sie das mit Blick in das Gesetz nachvollziehen. Die bisherige Nummer 1 in Absatz 1 wird gestrichen und in Absatz 2 neugefasst. Die alte Nummer 2 wird Nummer 1, aber der darin enthaltene Bezug auf die Nummer 1 alt, die jetzt nicht mehr da ist, bleibt erhalten und somit führt dieser Bezug jetzt ins absolute Nichts. Das kann ich erst einmal nicht verstehen, dass man bei so einem Thema - was auch im Augenblick nicht neu ist, weil es auch im Koalitionsvertrag schon angekündigt wurde, dass man einen entsprechenden Gesetzentwurf in diese Richtung auf den Weg bringen will -, an so einer Stelle, ich sage mal, einen handwerklichen Fehler macht, aber das lässt sich sicherlich durch einen Änderungsantrag in der Debatte im Innenausschuss von Ihrer Seite korrigieren.
Nun zu den inhaltlichen Regelungen: Das Amt, also das Landesamt, wird in Zukunft verpflichtet, bei Staatsschutzdelikten personenbezogene Daten, die zum Teil - das ist unsere Kritik - anlasslos und ohne richterliche Kontrolle durch nachrichtendienstliche Mittel erworben wurden, an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben, wenn dies erforderlich ist. Wir haben mit dieser Regelung zwei Probleme. Erstens: Wer übernimmt eigentlich die Erforderlichkeitsüberprüfung für diesen Schritt? Macht das das Landesamt in Zukunft selbst, also entscheidet das Landesamt darüber, wann es erforderlich ist, dass Informationen weitergegeben werden? Das wäre unsere Frage. Das zweite Problem, das wir damit haben, ist, dass damit dem Geheimdienst in Zukunft de facto eine Funktion im Strafverfolgungsverfahren zukommt und wir sehen zumindest die Gefahr, dass damit das Trennungsgebot de facto unterlaufen wird.
Unser Vorschlag wäre, auch möglicherweise auf die Replik von Ihnen hin, wir sagen, es würde keine Lücke in der Strafverfolgung dadurch entstehen, wenn es den Verfassungsschutz nicht gäbe. Auch sehen wir nicht die Gefahr, dass es eine Verlagerung geheimdienstlicher Tätigkeiten auf die Polizei geben würde, wenn wir in Zukunft auf einen demokratiefeindlichen Geheimdienst verzichten. Die Polizei hat beim Vorlegen eines konkreten und hinreichenden Verdachts die Möglichkeit, Eingriffe in Grundrechte, beispielsweise Telekommunikationsüberwachung, Peilsender, Observationen usw., bei einem Gericht zu beantragen. Es stellt sich die Frage, warum muss eigentlich der Verfassungsschutz tätig werden, wenn der Polizei entsprechend diese Möglichkeiten nicht gegeben sind, wenn diese Hürden des konkreten und hinreichenden Verdachts, also der notwendigen gesetzlichen Normierung, nicht vorliegen. Der Verfassungsschutz kennt keine Hürden für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Die Polizei kennt diese Hürden. Das ist der große Unterschied. Deswegen sehen wir auch keine Gefahr, dass mit dem Abschaffen des Geheimdienstes der Polizei geheimdienstliche Befugnisse zukämen.
Ein grundlegendes Element der Strafverfolgung im Rechtsstaat ist - da sind wir uns sicherlich einig -, dass Hürden für den Eingriff in Grundrechte erfüllt sein müssen und wenn diese erfüllt sind, dann brauche ich eben keinen Verfassungsschutz, der diese Regelung unterläuft. Die Hürden zum Grundrechtseingriff in der StPO durch Rückgriff jetzt auf Informationen aus dem Geheimdienst zu unterlaufen, ist daher aus unserer Sicht wenigstens verfassungsrechtlich bedenklich und sollte dann in einer Anhörung im Innen- und Justizausschuss, denke ich, ganz ausführlich auch mit Sachverständigen diskutiert werden.
Und dann zum zweiten Regelungsbereich der parlamentarischen Kontrolle. Da hätten wir uns sicherlich mehr erwartet, auch nach den vielen Anregungen, die im Schäfer-Bericht gegeben wurden, und nach der Anhörung im Untersuchungsausschuss von Sachverständigen und auch von Zeuginnen und Zeugen aus LKA und Verfassungsschutz stehen für uns weit mehr Themen selbst für diejenigen auf der Tagesordnung, die an der Existenz eines Inlandsgeheimdienstes festhalten wollen. Ich weiß nicht, warum man sich dann auf so wenige und zum Teil auch inkonsequente Punkte beschränkt. Wir bleiben dabei, wir fordern ein Memorandum wenigstens nachrichtendienstlicher Mittel, um über weitergehende Konsequenzen nachzudenken. Es gibt nicht Wenige, auch in den Sicherheitsbehörden selbst, insbesondere in der Polizei, die formulieren, das, was in Thüringen im Landesamt läuft, kann nur noch damit beendet werden, dass jemand die Reset-Taste drückt. Mit einer Veränderung nur auf gesetzlicher Ebene ist es für viele, die auch über Kenntnisse verfügen, was dort nicht nur in den Jahren unter Roewer passierte und passiert, nicht getan. Wir sehen eine zweite große Frage im Raum, die Ihr Gesetzentwurf nicht klärt, das ist das völlige Versagen der Rechts- und Fachaufsicht, auch im Innenministerium und, ich glaube auch, in dieser Frage bietet dieser Gesetzentwurf überhaupt keinen Anhaltspunkt, wie hier in Zukunft tatsächlich eine Kontrolle des Geheimdienstes aus dieser Ebene heraus und eine ganz klare Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen, aber auch Rechtsverordnungen wie auch Fachaufsicht organisiert sein soll.
Zu den Regelungen im Einzelnen, was jetzt die PKK angeht: Die sind schwach, Sie versuchen, sich an dem Bundesgesetz zu orientieren, aber fallen leider eben auch hinter den Regelungen im PKGR zurück und das verstehe ich nicht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In § 23 Abs. 1 formulieren SPD und CDU, die Landesregierung hat der PKK im Rahmen der Unterrichtung nach § 21 auf Verlangen Einsicht zu gewähren. Im Bundesgesetz heißt es im Unterschied aber dazu, dass Akteneinsicht und Zutrittsrechte im Rahmen der Kontrolle generell zu gewähren ist und nicht, wie hier im Gesetzentwurf formuliert, ausschließlich sich auf Dokumente und Vorgänge erstreckt, die im Rahmen der Unterrichtung der Landesregierung in den Gegenstandsbereich der PKK gelangen. Das ist ein großer Unterschied. Ich glaube, ich erwarte auch nachher ein Begründung, wieso man zu so einer sehr schwachen und passiven Formulierung in diesem Gesetzentwurf greift, wobei das Bundesgesetz einen weitaus größeren und aktiveren Rahmen für die parlamentarische Kontrolle aufweist und wir eigentlich in Thüringen, ich sage mal, auch durch den Schäfer-Bericht gerade an diesem Punkt gehalten gewesen wären, tatsächlich faktisch die Kontrollrechte der PKK zu stärken, dass sie aktiv werden kann und nicht nur passiv in dem Rahmen, dass sie tätig wird, in dem was die Landesregierung ihr vorlegt.
Sie formulieren in § 21 die umfassende Unterrichtungspflicht der Landesregierung, ob - und das muss dann die Praxis der PKK klären in Zukunft - tatsächlich die Mitglieder, ja ich sage mal, umfassend informiert werden, das ist eine andere Frage. Da hat man auch schon in der Vergangenheit an vielen Stellen es unterlassen, die Mitglieder der PKK über Vorgänge zu informieren, ob das sich durch diese gesetzliche Normierung ändert, wissen wir nicht, weil - und das ist unser Problem - natürlich in § 22 auch Verweigerungsrechte formuliert werden und die könnten dann immer wieder dafür herhalten, dass man eben entsprechende Informationen auch der PKK vorenthält.
Eine Frage, die für uns auch immer eine Diskussion war, ist die, inwieweit wir auch Oppositionsfraktionen stärken in der parlamentarischen Kontrolle. Sie bleiben dabei, dass diese Kommission weiterhin aus fünf Mitgliedern besetzt wird und nach d’Hondt dann die Mitglieder ermittelt werden. Wir hatten erwartet, dass auch angesichts dieser Situation, die wir zu Beginn der Legislatur hatten, dass wir den kleineren Fraktionen nur über eine Hilfe von anderen Fraktionen einen Sitz verschaffen konnten, hier eine Regelung gefunden wird, die da auch den kleineren Fraktionen weitere Oppositionsrechte ermöglicht. Auch ein Problem für uns, bei Ihnen bleiben die Haushaltsberatungen weiterhin in vertraulicher Sitzung. Ich glaube, das wäre der Bereich Mittelverwendung des VS, die endlich mal einer öffentlichen Kontrolle und einer öffentlichen Diskussion unterliegen müssen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich habe schon gesagt, wir haben doch genug Anlässe, über vieles weiteres zu reden und ich kann nicht verstehen, warum da diese kleinen und dann noch halbherzigen Änderungen hier formuliert werden. Ich habe gesagt, wir hatten die Anhörungen im Untersuchungsausschuss, wir haben die Zeugen gehört, die berichtet haben über Vorgänge im Landesamt für Verfassungsschutz. Wir wissen aus dem Schäfer-Bericht, dass nichts auf einen Herrn Roewer oder auf wenige Jahre zu reduzieren ist, sondern es eben auch unter dem jetzigen Präsidenten schon in den Anfangsjahren seiner Amtszeit zu schwerwiegenden Fehlern und Versäumnissen in diesem Landesamt gekommen ist. Sie wissen auch, was im Bundesuntersuchungsausschuss derzeit diskutiert wird. Dort hat der bayrische Verfassungsschutz eine ganz schlechte Figur gemacht in seiner Zeugenvernehmung. Man kann es als Totalausfall bezeichnen, was dort vonseiten des bayrischen Verfassungsschutzes gekommen ist. Das macht für uns noch einmal deutlich, das ist kein Problem, was aus irgendwelchen Anfangsjahren nun resultiert oder auf eine Person zu reduzieren ist, sondern das ist ein systematisches Problem, dass wir hier eine Behörde haben, die demokratiegefährdend ist und die nicht kontrolliert werden kann und
(Beifall DIE LINKE)
auch die Kontrolle und Aufsicht durch das Innenministerium und das Parlament komplett in den Jahren versagte. Das ist etwas, was wir breiter und auch konsequenter diskutieren müssen als nur durch Ihren Gesetzentwurf. Deswegen bleibe ich dabei, wir haben es in den Haushaltsberatungen getan und wir fordern es weiterhin, lassen Sie uns ein Memorandum der nachrichtendienstlichen Mittel zusammen verabreden, nehmen wir uns Zeit, über die Zukunft des Landesamtes zu reden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Unser Vorschlag ist auf dem Tisch, ich erwarte weitere Vorschläge. Ein Reförmchen wird es da nicht tun, das ist auch nicht das, was die Öffentlichkeit im Augenblick erwartet. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss, aber eben auch vor allem in den Diskussionsrunden, die im Augenblick außerparlamentarisch durchgeführt werden, tatsächlich zu einer offenen und kontroversen Diskussion über die Zukunft oder Nichtzukunft des Landesamtes kommen werden. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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