Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes 2/2

RedenTilo KummerUmwelt

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6071


Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Umweltverträglichkeitsprüfung ist aus unserer Sicht ein kleiner Hoffnungsschimmer, dass mit Verfahren verbundene Umweltschäden bei vorheriger Prüfung rechtzeitig erkannt und verhindert werden können. Ich sage extra, ein kleiner Hoffnungsschimmer. Die Anwendung der Umweltverträglichkeitsprüfung in Thüringen hatte ich schon in der ersten Lesung kritisiert. Ich will hier bloß noch mal darauf verweisen, dass eben selbst die Einleitung von Kaliabwässern aus Fulda in die Werra als umweltverträglich gilt, also die Umweltverträglichkeitsprüfung gesagt hat, das ist umweltverträglich, weil ja die Werraorganismen Salzabwässer schon gewohnt sind. Wenn man Umweltverträglichkeitsprüfungen so durchführt, dann ist das eben, wie gesagt, nur ein kleiner Hoffnungsschimmer.


Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist aber ein Instrument, das, wenn es angewendet wird, auch teuer ist, so dass die Einführung der verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung für bestimmte Dinge auch dazu dienen kann, Projekte zu verhindern. Wenn ich Kleinwindkraftanlagen über 10 kW mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedenke, dann weiß ich ganz genau, diese Windkraftanlagen werden nicht gebaut, weil die Windkraftanlage das Geld für die Umweltverträglichkeitsprüfung nie einspielen kann.


(Beifall SPD)


Deshalb ist die UVP auch ein politisches Instrument. Meine Damen und Herren, und da habe ich eben ein Problem, dass man sagt, ein Windmast mit 30 Metern Höhe oder über 30 Metern Höhe, Nabenhöhe wohlgemerkt, da muss man schauen, ob dort Vögel oder Fledermäuse geschädigt werden, das kann ich nachvollziehen. Dass man aber sagt, ein Windmast mit 30 Metern Höhe, da ist wichtig, ob der Generator 10 kW oder 12 kW Leistung hat, das kann ich wirklich nicht nachvollziehen, denn, ich glaube, die Fledermaus macht sich aus der Leistung des Generators relativ wenig.


Meine Damen und Herren, deshalb hatten wir einen Änderungsantrag eingebracht. Die Anlagen - das wissen Sie - erreichen mit zunehmendem technischem Fortschritt immer wieder höhere Leistungen und dementsprechend ist das hier irrelevant und man hätte durchaus mit der Zeit gehen können. Das war nicht gewollt eben wegen dieses politischen Instruments, Windkraftanlagen zu verhindern. Wir wissen um die Begeisterung für Windkraft im Bereich dieses Hohen Hauses.


Wir haben diesen Antrag heute nicht noch mal gestellt, weil klar war, welchen Weg er gehen würde. Was uns aber am Herzen liegt und, Herr Weber, da will ich deutlich sagen, hier geht es nicht um Wahlkampfgetöse. Was uns am Herzen liegt, ist Fracking in diesem Land zu erschweren und sicherzustellen, dass von Fracking keine schädigenden Umweltauswirkungen


(Beifall DIE LINKE)


- zumindest nach menschlichem Ermessen - ausgehen können. Deshalb wollen wir diese Technologie auch erschweren. Jetzt ist die Äußerung getroffen worden, wir dürfen es nicht, es wäre verfassungsrechtlich falsch. Meine Damen und Herren, die Aussagen der Landesregierung betrafen die Regelung zum Bergrecht. Wenn Sie sich unseren Änderungsantrag ansehen, steht dort von Bergrecht im Antrag nichts. Das Bergrecht hat eine Regelung getroffen, eine tolle Regelung, und ich weiß nicht, ob die gegenwärtigen Koalitionsverhandlungen in Berlin zu einer besseren Regelung in der Lage sind, denn Bergbaufans haben wir in allen Parteien. 500.000 Kubikmeter pro Tag Förderung, ab dann ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich - 500.000 Kubikmeter pro Tag.


(Zwischenruf Abg. Weber, SPD: Es ist aber Bergrecht.)


Da können Sie sich vorstellen, dass das eigentlich eine Nullnummer ist, eine solche Regelung aufzunehmen.


Aber, meine Damen und Herren, uns geht es gar nicht nur um die unkonventionelle Erdgasförderung, uns geht es generell um den Frackvorgang, also mit massivem Druck Gestein aufzuspalten, um damit irgendwelche Effekte zu erzielen. Diesen Frackvorgang haben wir sicherlich - das ist heftig diskutiert worden - bei der unkonventionellen Erdgasförderung, er ist aber auch üblich bei geothermischen Vorgängen und deshalb ist hier aus unserer Sicht, allgemein, was das Fracking angeht, Umwelt und Wasserrecht der Gesetzesrahmen, in dem wir uns mit der Umweltverträglichkeitsprüfung bewegen, nämlich genau das, wo die Länder eine Regelungskompetenz dort haben, wo der Bund sie nicht wahrgenommen hat. Auch auf diese Passage hat das Schreiben des Umweltministeriums hingewiesen.


Meine Damen und Herren, ich will ein Beispiel bringen. Am 20. Juli dieses Jahres hat es bei einer geothermischen Bohrung in Sankt Gallen in Vorbereitung von Pumptests einen Gaseinbruch gegeben. Wasser und schwere Bohrflüssigkeit wurden in das Loch gepumpt, um eine Explosion zu verhindern, die den Mitarbeitern auf der Anlage wahrscheinlich das Leben gekostet hätte. Das Ergebnis war, dass es in der Folge dieses Hereinpumpens von Materialien in die Bohrung zu einem Erdbeben in Sankt Gallen in der Stärke von 3,6 kam.

Das sind Dinge, hier geht es wirklich nicht um Bergrecht. Tiefengeothermie ist in Thüringen ins Auge gefasst worden. Wir müssen bedenken, dass solche Fälle auch bei uns auftreten können. Und was Gasausbrüche bedeuten, haben wir schmerzhaft am Standort Unterbreizbach erkennen müssen, meine Damen und Herren. Deshalb wollen wir diese Regelungslücke in der mit Umweltrecht verbundenen UVP schließen und deutlich machen, dass hier im Vorfeld eine Prüfung erfolgen muss, inwieweit sind denn Gasausbrüche möglich, inwieweit kann es hier Schwermetalle im Untergrund geben, inwieweit kann es hier radioaktive Belastung im Untergrund geben, die freigesetzt wird durch Frackvorgänge. Das aus meiner Sicht ist keine bergrechtliche Geschichte, das ist eine Geschichte des Umweltrechts.


Meine Damen und Herren, ich fordere Sie auf, Mut zur Regelung zu haben, ich will in dem Zusammenhang auch daran erinnern, dass wir schon einmal hier die Diskussion geführt haben, um Abweichungskompetenzen des Thüringer Landtags, da ging es um eine Eingriffsregelung im Naturschutzgesetz, da ist gesagt worden, wir hätten kein Recht eigene Änderungen bei den Eingriffsregelungen vorzunehmen, andere Bundesländer haben es inzwischen getan, erfolgreich, der Thüringer Landtag nicht. Deshalb sage ich noch mal ganz klar, es ist schlimm, dass die Föderalismusreform so viel Unklarheiten geschaffen hat, es ist schlimm, dass wir heutzutage Juristen brauchen, die klären müssen, ob wir denn bestimmte Regelungen treffen können oder nicht. Ich finde, dass es dringend notwendig ist, dass in dieser Legislatur des Bundes ein Umweltgesetzbuch kommt. Aber solange wir das noch nicht haben, gilt für mich, dass wir sehen sollten, Regelungen zu treffen, die den gemeinsamen Willen hier im Thüringer Landtag auch in der Gesetzgebung widerspiegeln.


Ich möchte in dem Zusammenhang nur feststellen, dass das Europäische Parlament am 09.10. einen Bericht zur Änderungsrichtlinie zur Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten angenommen hat. Darin wird geregelt, dass für jedes Fracking-Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Wir würden damit auch nur auf der Basis des europäischen Rechts stehen, wenn wir diese Umsetzung heute hier beschließen.

Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


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