Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes 1/2

RedenTilo KummerUmwelt

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6071


Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das erste Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes wurde durch Beschluss des Landtags am 22. Mai 2013 an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überwiesen. Unser Ausschuss hat in seiner 52. Sitzung, in seiner 53., in seiner 54. und 56. sowie 57. Sitzung darüber beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Es gab eine Reihe von Stellungnahmen. Unter anderem hat die regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen die Aufnahme von Fracking in die Liste der UVP-pflichtigen Vorgaben beantragt und die Frage gestellt zur Gesamthöhe von Windkraftanlagen. Hier möchte ich die Gelegenheit nutzen und die Antwort noch einmal deutlich machen. Die Nabenhöhe ist das, was im UVP-Gesetz unter Höhe von Windkraftanlagen bezeichnet wurde. Es gab die meisten Änderungsanträge vom BUND, hier zu wasserwirtschaftlichen, land- und forstwirtschaftlichen Fragen, zu Bergbau und zum Baurecht. Außerdem gab es noch das erste Mal in der Geschichte unseres Ausschusses die Möglichkeit über das Onlinediskussionsforum des Thüringer Landtags auf die Gesetzesberatung Einfluss zu nehmen. Hier sind in der Zeit vom 25.06. bis 22.09. sieben Beiträge eingegangen, drei Forderungen, Fracking in die UVP-Liste aufzunehmen und vier Beiträge, dass die Zersplitterung des Rechts zwischen Bund und Ländern beendet werden sollte und dass es eine einheitliche deutsche Regelung zum UVP-Recht geben sollte.


Meine Damen und Herren, hier macht sich die Föderalismusreform deutlich bemerkbar und man muss dazu sagen, dass auch unser Ausschuss sich mit der Frage der Regelungskompetenzen des Thüringer Landtags intensiv beschäftigte. Es gab dazu ein Schreiben des Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz in dem festgestellt wurde, dass Bergrecht vom Bund abschließend geregelt wäre und es hier keine Regelungskompetenz des Landes gäbe und dass der Thüringer Landtag nur die Möglichkeit hat, in den anderen Rechtsbereichen die Regelungslücken zu nutzen. Das gab es als Begründung zu den Änderungsanträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten einige Vorschläge des BUND aufgegriffen. Hier ging es um die Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zweck einer Umwandlung in eine andere Nutzungsart mit 5 Hektar bis weniger als 10 Hektar um den Bau einer sonstigen Straße, um Steinbrüche und Tagebaue zur Gewinnung von nicht dem Bergrecht unterliegenden Bodenschätzen mit einer Abbaufläche von weniger als 25 Hektar und die Errichtung von Skipisten und zugehöriger Einrichtungen, soweit sie nach der Thüringer Bauordnung genehmigungspflichtig sind. Es gab außerdem noch Anträge von der Fraktion DIE LINKE um Ergänzung der Liste der UVP-pflichtigen Maßnahmen zum Fracking und zu einer Streichung, nämlich die Streichung der Begrenzung der Leistung von Windkraftanlagen von 10 kW, da man der Auffassung war, dass es sich hier nicht um umweltrechtliche Fragen handelte. Diese Änderungsanträge sind im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt worden, so dass der Gesetzentwurf der Landesregierung so, wie er hier in erster Lesung vorgestellt wurde, als Beschlussempfehlung des Ausschusses dem Landtag heute zur Endabstimmung vorliegt. Ich danke.


(Beifall DIE LINKE)

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