Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes

RedenFrank KuschelKommunales

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6071

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Minister Reinholz hat eben die Notwendigkeit dieses Ersten Gesetzes zur Änderung des UVP-Gesetzes begründet. Die von ihm angeführten Dinge teilen wir nach erster Prüfung. Ich denke, dass die Diskussion im Ausschuss das dann auch entsprechend unterstützen wird. Allerdings fallen mir bei dieser gesetzlichen Änderung noch ein paar andere Dinge ein, die ich hier ansprechen möchte und wo ich glaube, dass wir uns in den Ausschussbefassungen damit beschäftigen müssen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein Instrument, in das oft große Hoffnungen gesetzt werden. Ich will daran erinnern, dass sie eine wesentliche Rolle gespielt hat in den Forderungen der Bürgerinitiativen gegen Fracking in Thüringen, weil die UVP-Pflicht eben im Bergrecht nicht vorgesehen ist, wo man gesagt hat, wir wollen eine Umweltverträglichkeitsprüfung, um eben sicher zu gehen, dass keine nachteiligen Umweltauswirkungen stattfinden im Zusammenhang mit solchen Technologien. Wir haben diese Forderung unterstützt, trotzdem muss man, wenn man sich den Vollzug des UVP-Rechts ansieht in Thüringen, die Frage stellen, ob es wirklich immer so wirksam ist, wie die Hoffnungen der Menschen sagen.


(Beifall DIE LINKE)


Sehr oft findet man im Staatsanzeiger die Aussagen, dass eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden hat, und diese ergab - ich habe noch nichts anderes im Staatsanzeiger gefunden, wenn ich ehrlich bin - bisher im Regelfall immer, dass keine UVP notwendig war. Ich habe sogar, und das war für mich ein unfassbares Erlebnis, einmal die Ergebnisse einer freiwilligen UVP gelesen. Die Firma Kali & Salz hat im Zusammenhang mit der Salzleitung von Neuhof bei Fulda an die Werra eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht. Und diese Umweltverträglichkeitsprüfung ergab, jawohl, es ist umweltverträglich, giftige Salzlauge in ein Flora-Fauna-Habitat-Gebiet einzuleiten. Es ist umweltverträglich, Giftstoffe in die Werra einzuleiten. Es ist umweltverträglich, Giftstoffe in ein Naturschutzgebiet einzuleiten, denn diese Salze wirken sich giftig aus, die da aus Fulda kommen. Warum ist das alles umweltverträglich? Das war dann die Begründung im Ergebnis dieser UVP, es ist umweltverträglich, weil die Organismen, die sich da befinden, seit Jahrzehnten an dieses Gift gewöhnt sind und sie leben ja schließlich immer noch. Also, meine Damen und Herren, wenn das die Herangehensweise der UVP ist, dann sollten wir bei der Diskussion dieses Gesetzentwurfs auch mal überlegen, ob wir Abweichungsmöglichkeiten des Landes nutzen können, um eine bessere Durchgriffsmöglichkeit der UVP zu schaffen.


Ich möchte außerdem in dem Zusammenhang noch auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat sich in seinem Bericht 2012 auch mit UVP im Zusammenhang mit Anlagenzulassung befasst. Er kommt zu der Schlussfolgerung, dass sich das Umweltrecht zunehmend einem integrierten Ansatz nähern sollte, und schlägt eine Vereinheitlichung von Genehmigungstatbeständen und Genehmigungsverfahren vor. Voraussetzung wäre allerdings eine Zentrierung der entsprechenden zulassenden Behörde, die alle absehbaren Umweltmedien und Emissionsquellen in den Blick nehmen müsste. Folgendes Ziel wurde formuliert, ich zitiere: „Dies erfordert, umweltbeanspruchende Tätigkeiten zuvor auf ihre Umweltverträglichkeit hin zu prüfen, idealerweise im Sinne einer Gesamtbetrachtung, medienübergreifend und unter Einbeziehung möglicher Wechselwirkungen.“ Diesen Antrag, diesen Ansatz, unterstützt unsere Fraktion, aber es wird dabei deutlich, dass wir eigentlich wieder den Weg in Richtung Umweltgesetzbuch gehen müssen, um dieses Zusammenwirken der verschiedenen Genehmigungsbehörden zu ermöglichen, um Recht umfassend im Umweltbereich gelten zulassen. Der Versuch dieses Umweltgesetzbuches ist in der letzten Legislatur des Deutschen Bundestags gescheitert, er ist in dieser Legislatur nicht zustande gekommen, wird es auch nicht mehr, aber Herr Minister, vielleicht sollte dann nach der Neuwahl des Deutschen Bundestages auch vonseiten unserer Landesregierung noch mal Druck gemacht werden, dass es endlich zu einer solchen Vereinheitlichung des Umweltrechts mit der Effektivierung und Entschlackung, die notwendig ist, kommt. In der Hinsicht, denke ich, können wir uns auch in der Ausschussbefassung noch verständigen.


Ich bitte darum, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz als federführenden Ausschuss und außerdem an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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