Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Umweltinformationsgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3431
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Henfling ist gerade darauf eingegangen, wie wichtig Umweltinformationen sind, die Bürgern öffentlich zur Verfügung stehen. Ich bin der EU sehr dankbar, dass sie mit dem Umweltinformationsrecht eine klare Linie vorgegeben hat, dass Bürger, die Interesse an Umweltinformationen haben, die für sie, für ihr Leben oft sehr, sehr wichtig sind, diese erlangen können, diese ohne großen Aufwand erlangen können und auch in einer sehr begrenzten Zeit, und dass das mit dem Thüringer Umweltinformationsgesetz auch umgesetzt wurde. Das, was wir heute hier zu verabschieden haben, ist sicherlich eine kleine Änderung aufgrund neuer europarechtlicher Vorgaben.
Herr Geibert ist schon darauf eingegangen, dass wir uns trotzdem sehr intensiv damit im Ausschuss befasst haben. Herr Geibert, ich bin Ihnen auch dankbar dafür, dass Sie die juristischen Fragen sehr intensiv im Ausschuss angesprochen haben, sich damit befasst haben, was die verschiedenen Gerichte in verschiedenen Fragen geäußert haben. Jetzt ist es für einen Nichtjuristen nicht immer ganz einfach nachzuvollziehen, wie die EU Deutschlands Satzungsrechte und Ähnliches bewertet – was es in anderen Mitgliedsstaaten so nicht gibt – und welche Ableitungen daraus auf deutsches, auf Thüringer Recht zu ziehen sind. Deshalb hat uns die Landesregierung, nachdem Sie Ihre Fragen berechtigt im Ausschuss gestellt haben, noch umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt. Wir haben in der letzten Ausschusssitzung, in der wir uns mit diesem Thema befasst haben, zur Kenntnis genommen, dass es diese Antworten der Landesregierung gegeben hat. Deshalb kann ich Ihren Vorwurf, dass die Landesregierung in der Hinsicht keine Aussagen getroffen hat, die hinreichend waren, heute nicht nachvollziehen. Das muss ich ehrlich sagen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist Ansichtssache!)
Freilich ist das Ansichtssache, Frau Tasch. Aber wenn es denn wirklich diesen dringenden weiteren Beratungsbedarf gegeben hätte, hätten wir das im Ausschuss klären können. Dann hätten wir halt noch einen Monat arbeiten müssen. Ich habe das in der letzten Ausschusssitzung so nicht gesehen. Von der Seite muss ich sagen, haben wir diesen Gesetzentwurf jetzt auf den Weg gebracht. Aus meiner Sicht sind die Bedenken des Gemeinde- und Städtebundes entkräftet worden, dass es zu massiven Mehrkosten im Bereich der Kommunen kommen wird, weil die Landesregierung klar und deutlich darlegen konnte, dass es keine neuen Aufgaben für die Gemeinden und für die Städte im Zuge der Umsetzung dieses Gesetzes gibt. Wenn das anders sein sollte, wenn es sich in der Umsetzung des Gesetzes anders darstellen sollte, dann brauchen wir sicherlich die Rückmeldung, dann muss man schauen, wie man das bei der Finanzierung der Kommunen künftig berücksichtigt. Wie gesagt, ich sehe die neuen Aufgaben nicht. Gibt es sie jedoch, dann werden sich sicherlich die Gemeinden und Städte an uns wenden, auch über ihre entsprechende Vertretung.
Was ich teile, Herr Geibert, das ist Ihr Bedauern, dass es keine Zusammenführung des Umweltinformationsgesetzes mit dem Transparenzgesetz gab. Allerdings hatten wir im Bereich des Umweltinformationsgesetzes Fristen zur Kenntnis zu nehmen, weshalb wir nicht länger auf das Transparenzgesetz warten konnten. Wir haben deshalb den Innenausschuss als mitberatenden Ausschuss ausgewiesen, und wir haben die Zuschrift „Offenes Thüringen“/„Offenes Jena“, die sich in weiten Teilen eben gerade an diese Verknüpfung mit dem Transparenzgesetz wendete, an den Innenausschuss überwiesen und die Bitte übermittelt, dass das bei einem Transparenzgesetz mit berücksichtigt werden soll. Das ist dokumentiert. Wir haben auch entsprechend beschlossen, dass sich „Offenes Thüringen“/„Offenes Jena“ die Ausschussunterlagen ansehen kann – darum hatten Sie gebeten –, sodass dem Wunsch dieses Anzuhörenden hier in der Hinsicht Rechnung getragen wurde. Weitere gravierende Stellungnahmen gab es nicht. Dementsprechend wurde alles berücksichtigt. Ich denke, wir können dem Gesetz heute deshalb problemlos zustimmen.
Meine Damen und Herren, eine Sache liegt mir noch am Herzen. Es ist ja ein Gesetzentwurf, der heute vorliegt, nachdem das Verfassungsgerichtsurteil zum Vorschaltgesetz ergangen ist und das hatte Konsequenzen. Die Konsequenzen finden Sie in der Vorlage 6/2724. Hier sind alle Anhörungsunterlagen des Umweltausschusses darin abgeheftet. Das hat jeder Abgeordnete bekommen. Die Landtagsverwaltung hat mit großem Aufwand auch alle Protokolle rechtzeitig fertiggestellt, sodass wir diesem Gesetz heute auch formell unbedenklich zustimmen können.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich will aber um eins bitten, der Abgeordnete Krumpe hat eine Anfrage zum Papierverbrauch im Landtag gestellt. Ich glaube, es würde reichen, wenn auf der Beschlussempfehlung des Ausschusses vermerkt ist, wo man im Abgeordneteninformationssystem die entsprechenden Dokumente findet, statt sie allen Abgeordneten noch einmal ausgedruckt zur Kenntnis zu geben.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Derjenige, der es lesen möchte, kann es dann im Abgeordneteninformationssystem lesen und wir hätten damit auch die Klarheit gegeben. Ich denke, wenn wir jetzt bei jedem Gesetz künftig so verfahren würden, wäre das Papier, was zusätzlich in unseren Postfächern liegt so viel, dass es mit Umweltinformation auch nichts mehr zu tun hat. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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