Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1755 -


Vielen Dank. Noch ein paar kurze Bemerkungen zur Debatte. Herr Augsten, dass sich die Sache anders darstellt, wenn Tiermehl wieder verfüttert werden darf, da stimme ich mit Ihnen überein. Aber im Moment ist es noch nicht soweit. Der Gesetzentwurf soll jetzt greifen. Wir können noch einmal darüber reden, wenn es soweit ist.

Ich will auf ein paar Dinge aufmerksam machen: Wenn ich früher ein Ziegenlamm geschlachtet habe, dann konnte ich die Reste in einem landwirtschaftlichen Betrieb verwerten. Heute ist die Milz eines acht Wochen alten Ziegenlamms Risikomaterial. Das ist nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz entsprechend zu entsorgen. Das muss ich abholen lassen.


Wir haben infolge der BSE-Krise eine ganze Reihe Regelungen getroffen, die massiv zu Belastungen des landwirtschaftlichen Berufsstands führen, aus dem Vorsorgeprinzip heraus. Diese Kosten stülpen wir jetzt allein dem Landwirt drüber, wenn dieser Gesetzentwurf kommt. Das ist eine Geschichte, auf die ich hier noch einmal hinweisen möchte in dem Zusammenhang.


Frau Mühlbauer, was die Frage Tiermehlverfütterung angeht. Wir waren in einem Rinderbetrieb. Rinder dürfen mit Tiermehl nicht gefüttert werden. Ich hoffe, dass da die BSE-Krise eine eindeutige Lehre war. Aber in der Schweinezucht und in der Hühnerzucht brauchen wir essentielle Aminosäuren, also Aminosäuren, die weder Schweine noch Hühner selbst in ihrem Körper produzieren können. Diese essentiellen Aminosäuren müssen zugeführt werden. Weil im Moment kein Tiermehl mehr zur Verfügung steht, sind die Betriebe in diesem Bereich hauptsächlich auf Fischmehl ausgewichen. Wenn wir die Überfischung der Weltmeere weiter so betreiben wollen, dann müssen wir verhindern, dass Tiermehl wieder in die Nahrungskette kommen darf. Das wäre nämlich die logische Konsequenz. Wenn Sie ansprechen, dass in Alkersleben, wir müssten das wissen, täglich fünf Tonnen tote Tiere anfallen,


(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Jährlich.)


jährlich, wenn Herr Primas Betriebe anspricht, wo die Tierhaltung nicht artgerecht ist, sage ich, haben wir dafür klare Instrumentarien. Auf der einen Seite dürfte nämlich keine landwirtschaftliche Förderung in diese Betriebe mehr fließen und wenn die Haltung nicht tierartgerecht ist, dann muss das auch ein Fall für die Staatsanwaltschaft sein. Wir müssen doch hier die Instrumente nicht miteinander verwechseln. Dieses Gesetz trifft alle Halter. Egal, ob ich eine Kuh 20 Jahre lang, ich übertreibe jetzt einmal, im Stall stehen hatte und dann einfach sagen kann, weil die ihre 17 gesunden Kälber bekommen hat, lasse ich die jetzt einmal sterben. Die kann man nicht mehr verwerten. Diese Kuh wird nach diesem Gesetz entsorgt. Ich kann doch jetzt nicht allen Bauern per se unterstellen, dass sie nicht ordentlich mit ihren Tieren umgehen. Sie nehmen hier alle in die Haftung und begründen das mit ein paar Einzelfällen, die nach anderen Regelungen reglementiert werden müssten.


Und nun noch zu Ihnen, Herr Minister Reinholz; es ist eine Woche her, dass ein großer Milchviehbetrieb mich angesprochen und mir seine Situation geschildert hat. Der hatte im März seinen Antrag gestellt und hatte die Aussage bekommen, er bekommt in diesem Jahr kein Geld mehr. Sie sind bei der TLL-Tagung auf der Messe auch angesprochen worden von einem Betrieb. Es gibt eine ganze Reihe weiterer Betriebe. Ihre Aussage, die Sie heute getroffen haben, die werde ich dem Bauernverband mitteilen und dann werden wir ja sehen, was bei Ihnen dann an entsprechenden Schreiben eingeht. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


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