Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes 2/2

RedenTilo KummerUmwelt

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1755 -


Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ein solches Gesetz hier im Thüringer Landtag durchzubringen, geht nur mit einem gewissen Zeitgeist.


(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Ohne Mehrheiten gibt es keinen Zeitgeist.)


Diesen Zeitgeist haben wir eben bei Frau Mühlbauer vernommen. Das ist eine entsprechende Sicht auf Tierhaltung in Thüringen, die dazu führt, dass man bereit ist, entsprechende Änderungen vorzunehmen. Ein anderes Paradebeispiel für diesen Zeitgeist habe ich im Landwirtschaftsausschuss, letzte Sitzung, erleben dürfen, als uns dort vom Wirtschaftsministerium gesagt wurde, die Landwirtschaft und Ernährungsbranche ist kein Trendbereich im Freistaat Thüringen. Wenn man eine solche Herangehensweise hat, dann kann man den Sanierungsfall Thüringen in der Hinsicht lösen, dass man die Haftpflichtversicherung streicht.


Nichts anderes ist dieses Gesetz. Es wird hier die Haftpflichtversicherung gestrichen, es wird der Versicherungsbeitrag in Höhe von 1,5 Mio. € gestrichen und damit unter dem Motto „Augen zu und durch, es wird schon nichts passieren“ in Kauf genommen, dass eine Tierseuche ausbrechen kann, die deutlich höhere Kosten für den Freistaat verursachen würde.


Ich sehe Kopfschütteln. Ich beziehe mich im Weiteren auf die Zuschrift an unseren Ausschuss von der Tierseuchenkasse. Frau Hitzing hatte daraus ja auch schon zitiert. Ein sehr fundiertes Papier, was sich sehr intensiv mit dieser ganzen Frage auseinandergesetzt hat. Da möchte ich noch mal bei Herrn Primas andocken und auch bei Herrn Dr. Augsten. Mit dem Motto von beiden, es ist schwer, wenn man mal betrieben eine gewisse Vergünstigung gegeben hat, die dann anschließend wieder einzukassieren. Nein, es war keine einseitige Vergünstigung, kein Wohlwollen der öffentlichen Hand, sondern das, was wir hier zu verzeichnen haben, warum es diese Drittelfinanzierung für die Tierseuchen, für die Tierkörperbeseitigung gibt, das ist doch entstanden, weil Deutschland weltweit einen separaten Weg in der Vergangenheit gegangen ist. Woran lag das? Deutsche Wissenschaftler, deutsche Mediziner haben sich vor über 100 Jahren sehr intensiv mit der Frage Seuchenentstehung beschäftigt. Da waren wir Vorreiter. Und dieses Recht, um das wir hier streiten, ist entwickelt worden um 1900, die Regelungen zur Beseitigung von Tierkörpern gehen auf das Jahr 1911 zurück. Man hat damals erkannt, welche gravierende Wirkung es haben kann, ein Weiterso wie in vielen anderen Ländern heute noch, nämlich ein weiteres Vergraben von toten Tieren durchzuführen.


(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Das wollen wir doch nicht ändern.)


Deutschland ist damit einen anderen Weg gegangen. In anderen westeuropäischen Ländern, in vielen anderen Ländern der Welt ist es heute noch üblich so zu verfahren, Tiere zu vergraben, wenn sie gestorben sind, ohne vorher zu prüfen, woran sind die denn gestorben, welche Keime tragen sie in sich. Die Tierseuchenkasse macht deutlich Sporen von Clostridien, die zunehmende Bedeutung als Krankheitserreger in der Nutztierhaltung und in der Humanmedizin haben. Tetanus, Wundbrand, ultraktive Darmerkrankungen sind im Boden über Jahrzehnte haltbar und infektiös. Fleisch- und aasfressende Wildtiere können sich infizieren. Das ist der gute Grund, warum Deutschland aus dieser Praxis ausgestiegen ist. Da sich unsere Landwirtschaft auf einem Weltmarkt behaupten muss, müssen natürlich höhere Forderungen an die Landwirte auch gerade in Fragen Tierseuchenschutz entsprechende Unterstützung finden, damit sie weiter produzieren können. Ich glaube, das ist angemessen.


Meine Damen und Herren, weiter zu der Zuschrift der Tierseuchenkasse. Sie schreiben, dass diese Gefahrenpotenziale auch in hohem Maße für Zoonosen gelten, also Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können. Beispielsweise hat eine Kuhfieberepidemie - von Rindern, Schafen oder Ziegen auf den Menschen übertragbare Infektion - im Herbst 2009 in den Niederlanden zu Erkrankungen und Todesfällen beim Menschen geführt. Tausende Ziegen mussten getötet, beseitigt und aus öffentlichen Mitteln entschädigt werden. Eine der wichtigsten Maßnahmen in der Bekämpfung und Vorbeugung von Kuhfieber ist die ordnungsgemäße Einsammlung und unschädliche Beseitigung von Nachgeburten aus Rinder-, Schaf- und Ziegenbeständen über die Tierkörperbeseitigungsanlage. Bei erheblicher Verteuerung der hygienischen Beseitigung für die Landwirte ist zu befürchten, dass die Nachgeburten zusammen mit dem Stallmist auf Felder ausgebracht werden und sich von hier nach der Trocknung mit dem Wind übertragbare sowie infektiöse Partikel verbreiten können. Das Gleiche gilt im Übrigen für Brucellose-Infektionen beim Menschen. Klare Aussagen!

Dass es eben nicht so ist, dass sich Tierhalter immer korrekt verhalten, auch das beschreibt die Tierseuchenkasse nachgewiesenermaßen bei den großen Seuchenzügen, die wir in den letzten Jahren - 2001 und 2006 - in Europa erleben mussten. Diese großen Seuchenzüge führten zu Kosten von über 1 Mrd. € innerhalb Europas. Das sind Dinge, die muss man einfach zur Kenntnis nehmen.


Ich sage hier mal ganz klar, Frau Mühlbauer: Hauptverursacher von Tierkörper und tierischen Nebenprodukten sind nicht nur die großen Betriebe, die Sie ansprechen. Ein Betrieb, der Schweine züchtet zum Zwecke des Verzehrs, hat im Regelfall sehr, sehr wenig Anfälle an toten Schweinen, denn er will die Schweine verkaufen. Da können Sie mir glauben, diese Betriebe werden alles dafür tun, dass ihnen die Schweine nicht sterben, bevor sie verkauft werden können. Was hier anfällt, das sind z.B. Nachgeburten, wie ich das eben beschrieben habe an diesem Teil. Das sind also Dinge, die entstehen nun mal bei der Entbindung von Kälbern, von Zicklein usw. und mit denen muss ein Betrieb umgehen. Tierische Nebenprodukte sind aber auch Schlachtabfälle im Schlachthof, die keiner essen will. Ich sage mal so: Ein Stück rohes Wildschweinfleisch kann zum Ausbruch von Schweinepest führen, wenn ich das einfach in den Garten schmeiße. Auch das hat es sogar in Thüringen schon gegeben, dass ein Gastronom rohes Wildschweinfleisch aus Ungarn eingeführt hat, dieses in seinen Garten geschmissen hat und dann ist es dort entsprechend von Wildschweinen gefressen worden. Dies führte dann zu einem Ausbruch. Auch solche Handlungen sollten eigentlich über diese Drittelfinanzierung vermieden werden. Wahrscheinlich ist da auch noch mehr Aufklärungsbedarf abzusichern. Aber es geht hier wirklich nicht nur um die klassischen Landwirtschaftstierhaltungsbetriebe und es ist keine Subventionierung dieser Betriebe.

Meine Damen und Herren, zum Entschließungsantrag: Ich gebe zu, und das sage ich auch als Ausschussvorsitzender, ich bin enttäuscht, dass dieses Papier uns heute vorgelegt wurde.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wir haben den Gesetzentwurf mehrere Monate geparkt im Ausschuss, weil von der Koalition noch Beratungsbedarf signalisiert wurde. Dann wird uns signalisiert, wir können es jetzt verabschieden und ein solch komplizierter Entschließungsantrag wird uns am Tag der Plenarsitzung - gut, Ausfertigungsdatum ist ein Tag früher - präsentiert und wir müssen uns dann hier schlagartig dazu verhalten. Ich finde diese Vorgehensweise nicht gut. Ich möchte auch sagen, dass er natürlich widersprüchlich ist. Also wenn denn der Spargedanke Grund für diesen Gesetzentwurf sein sollte, dann kann ich doch den Punkt 1 nicht machen, dass ich sage, okay, bisher viel eine Umsatzsteuer an - ich habe mich dazu noch einmal kundig gemacht. Es ist eben so, dass der Entsorgungsbetrieb, der die Tierkörper entsorgt, entweder als Tiermehl in Zementfabriken verbrennt oder Biogas daraus macht, was auch immer. Der Entsorgungsbetrieb, der diese Tierkörper entsorgt, schreibt auf seine Rechnung an den Zweckverband die Umsatzsteuer mit drauf. Der Zweckverband ist eine Körperschaft, kein Unternehmen. Dieser kann dementsprechend selber keine Umsatzsteuer geltend machen. Er zahlt die Umsatzsteuer als Endverbraucher und bringt sie dann aber in seine Gebührenkalkulation für den Landwirt oder den Tierhalter mit ein. Diese Umsatzsteuer, die, wenn wir denn aus dem Zweckverband ein Unternehmen machen würden - und da, Frau Mühlbauer, wäre es schön, wenn Sie zuhören würden, denn das ist die Antwort auf die Frage von Herrn Kuschel. Nur ein Unternehmen ist vorsteuerabzugsberechtigt, und nur ein Unternehmen kann Umsatzsteuer auch erheben. Also nur wenn der Zweckverband ein Unternehmen würde, dass ich beleihen kann, nur dann kann die Umsatzsteuer weitergegeben werden an den Landwirt und der Landwirt kann sie infolge seiner Betriebskosten, weil er kein Endprodukt dort verkonsumiert, wieder abziehen. Nur das würde die 20 Prozent, die hier beschrieben sind in Ihrem Entschließungsantrag, für den Landwirt sparen. Das Problem ist doch aber, wenn Sie denn wirklich mit diesem Gesetzentwurf sparen wollen, warum sparen Sie dann gleichzeitig mit dem Entschließungsantrag das Geld, was Sie mit dem Gesetzentwurf gespart haben, für den Landwirt wieder ein, weil nämlich dann der Staat diese Umsatzsteuer nicht erheben kann. Das erschließt sich mir nicht. Wenn wir die 20 Prozent den Landwirten wiedergeben durch den Entschließungsantrag, wenn das wirklich positiv geprüft würde, dann würde ja der Finanzminister diese Umsatzsteuer nicht mehr einnehmen können. Dann können wir es doch auch wirklich so lassen, wie es ist, und hätten wesentlich weniger Diskussionen.


(Zwischenruf Abg. Krauße, CDU: Genau.)


Zu Punkt 3 des Entschließungsantrags möchte ich auch noch kurz sagen, da sind wir uns in der Diskussion einig. Da kommen wir eben auch wieder zu dem Punkt, warum wir, solange der Punkt 3 noch nicht geregelt ist, diesen Gesetzentwurf auf keinen Fall verabschieden dürfen. Auch hier gibt es wieder Einzelregelungen von Deutschland und von der Europäischen Union, was den Umgang mit Tiermehl angeht. Tiermehl ist ein sehr, sehr wichtiger Eiweißträger und wird zurzeit entsorgt zum Beispiel in Zementwerken. Da bezahlt der Landwirt dem Zementwerk dafür Geld, dass er sein Tiermehl dort hinfahren muss, und das Zementwerk hat auch noch gleichzeitig eine kostenlose Energiequelle. Damit werden wichtige Eiweißstoffe, die wir dringend in der Ernährung bräuchten, vernichtet. Das muss ein Ende haben. Das führt auch zu zusätzlichen Kosten für unsere Produzenten, weil sie nämlich statt dem tierischen Eiweiß aus Schweinen, aus Rindern in der Haltung von Schweinen und Hühnern inzwischen Fischmehl einsetzen. Die Überfischung der Meere ist ja auch ein wichtiges Thema, das hier nicht einfach vom Tisch zu wischen ist. Deshalb bräuchten wir hier dringend eine Änderung. Solange wir die Änderung aber nicht haben, sind unsere Landwirte in besonderem Maße betroffen. Sie müssen sich immer auf dem Weltmarkt mit ihren Konkurrenten auseinandersetzen. Es ist doch nicht so, dass ein Stück Rind, was in Thüringen nicht erzeugt wird, für den Thüringer Bedarf dann nicht gegessen würde. Viele diskutieren ja, wir müssen weniger Schweinefleisch essen und weniger Rindfleisch essen. Aber Sie ändern doch die Verzehrsgewohnheiten der Menschen nicht, die kaufen es in Argentinien. Und die Argentinier haben unsere Bestimmungen zum Tierseuchenschutz nicht. Das ist der Punkt, weshalb ich auch eine Wettbewerbsverzerrung in diesem Gesetzentwurf sehe.

Meine Damen und Herren, wegen dieser Wettbewerbsverzerrung und wegen des hohen Seuchenrisikos, was sich aus der Umsetzung dieses Gesetzes ergibt, wird unsere Fraktion den Gesetzentwurf ablehnen.


Zum Entschließungsantrag von CDU und SPD wünschen wir uns eine Beratung im Ausschuss, damit wir das etwas näher untersetzen können und vernünftig Nägel mit Köpfen machen können. Ich danke Ihnen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



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