Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes 1/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1755 -
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Am 12. November 2010 hat der Thüringer Landtag das Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überwiesen als federführenden Ausschuss und außerdem mitberatend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.
Inhalt des Gesetzes - ich will daran noch mal kurz erinnern - war, dass die bisherige Drittelfinanzierung für die Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten, die gegeben war durch ein Drittel vom Tierhalter, ein Drittel von der kommunalen Seite und ein Drittel vom Land, aufgehoben werden sollte dadurch, dass das Land sein Drittel nicht mehr dazu beiträgt und dieses Drittel den Tierhaltern zusätzlich mit abverlangt wird, um das Verursacherprinzip nach Begründung des Gesetzentwurfs umzusetzen. Der federführende Ausschuss hat in seiner 17. Sitzung am 3. Dezember und in seiner 19. Sitzung am 18. Februar sowie in seiner 24. Sitzung am 10. Juni darüber beraten und entsprechend ein Abstimmungsverhalten heute vorgelegt mit einer Änderung zum Gesetzentwurf, die der Ausschuss vorschlägt. Der mitberatende Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat am 15.06. zu diesem Gesetzgebungsverfahren beraten.
Ich möchte im Folgenden kurz auf einige Stellungnahmen im Rahmen der schriftlichen Anhörung eingehen. Man muss zuerst feststellen, dass es zwei Anzuhörende gab, die für den Gesetzentwurf der Landesregierung waren. Allerdings beruhte das auf einem Irrtum, der richtiggestellt wurde, nachdem diese Anzuhörenden noch mal angefragt wurden. Auch nach dieser Klarstellung war bei ihnen klar, dass sie gegen den Gesetzentwurf waren, so dass also alle Anzuhörenden klar gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung stimmten.
Der Gemeinde- und Städtebund hat z.B. dargestellt, dass im praktischen Vollzug manchmal Gelder von Tierhaltern nicht einzutreiben wären und dann nach der Neuregelung die Kommunen allein zahlen müssten. Die Tierärztekammer und die Tierseuchenkasse haben dargestellt, dass eine Seuchenprophylaxe dringend notwendig wäre und es dazu die dritte Finanzierung bräuchte. Sie stellten ebenso dar, dass sie die Befürchtung haben, dass in Zukunft bei laxerem Umgehen mit der Tierkörperbeseitigung Zoonosen drohen würden. Der Thüringer Bauernverband und die Tierzuchtverbände wiesen vor allem auf die angestrengte Finanzsituation bei den Tierhaltern hin, auf die in den letzten Jahren deutlich zurückgegangene Tierhaltung und befürchteten, dass die Tierzahlen in Thüringen weiter sinken würden. Sekanin als Entsorger bat um eine allgemeine Verbindlichkeitsregelung für Entgelte, die vom Land festgesetzt werden, weil es dort gerichtliche Streitigkeiten gab.
Die Anregungen dieser Anzuhörenden wurden nicht aufgenommen. Aufgenommen wurde dahin gehend jedoch die Kritik des Landkreistags am rückwirkenden Inkrafttreten. Deshalb gab es einen Änderungsvorschlag der Koalition, der dann vom federführenden Ausschuss angenommen wurde. Das Inkrafttreten des Gesetzentwurfs ist jetzt der 01.08.2011. Damit gibt es kein rückwirkendes Inkrafttreten mehr, sondern ein in die Zukunft gewandtes, so dass die Bedenken des Landkreistags in dieser Richtung ausgeräumt werden konnten.
Meine Damen und Herren, der federführende Ausschuss und auch der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit haben mit dieser Änderung den Gesetzentwurf der Landesregierung mehrheitlich angenommen. Es gab Gegenstimmen.
Dateien
- re505805
PDF-Datei (48 KB)
