Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Pflegehelfergesetzes

RedenJörg KubitzkiGesundheit

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/3480

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als 2007 dieses Gesetz beschlossen wurde, hatten wir uns als Fraktion enthalten, weil wir damals schon gesagt haben, dass dieses Gesetz das Fachkräfteproblem in der Pflege nicht löst. Wenn wir Pflegehelfer vermehrt in der Pflege einsetzen, so lindert das zwar das Problem, was wir haben an mangelnden Kräften in der Pflege, es löst aber dieses Problem nicht, weil vor allem in der Zukunft, meine Damen und Herren, in der Pflege Fachkräfte fehlen werden. Diese fehlen jetzt schon, obwohl sie in Thüringen ausgebildet werden. Aber wir wissen, wir haben das oft genug diskutiert, das Problem ist, hier werden sie ausgebildet, aber die jungen Leute arbeiten in der Regel dann nicht in Thüringen, sondern gehen in andere Bundesländer, weil dort auch die Bezahlung für diesen schwierigen Beruf besser ist. Deshalb ist es wirklich wichtig, dass wir uns mit dem zukünftigen Fachkräftemangel auch hier im Landtag befassen müssen. Wir hatten ja einen Antrag eingebracht, den wir wieder zurückgezogen haben aufgrund der Bearbeitungsflut, die in diesem Hause ist. Aber ich kann an dieser Stelle schon sagen, wir werden im Sozialausschuss im Dezember dieses Problem auf die Tagesordnung rufen. Vor allem müssen wir uns Gedanken machen, wie wir gerade auch Pflegehelfer, die schon ein Zertifikat haben, wie wir es schaffen, dass diese Leute in Form von Umschulung und Ausbildung, berufsbegleitende Ausbildung zu Pflegefachkräften entwickelt werden können. Und es muss geklärt werden, wer bei Umschulung das dritte Jahr, was bisher ja vom Bund, also von der Bundesagentur bezahlt wurde und jetzt nicht mehr bezahlt wird, wer dieses dritte Jahr finanziert. Das wären erste Lösungen, um zu mehr Pflegefachkräften zu kommen. Ich weiß ja, das Ministerium führt gegenwärtig bei Pflegediensten im stationären und ambulanten Bereich eine Online-Befragung durch, was die Problematik zukünftige Fachkräfteentwicklung betrifft. Aber ich sage auch, wir haben keine Zeit mehr, um an dieses Problem heranzugehen.


Wir werden hier diesem Gesetzentwurf, es ist ja heute hier die erste Beratung, insgesamt als Fraktion zustimmen, weil selbst aus Erfahrungen heraus ich sagen muss, weil wir gerade dieses Problem fehlender Kräfte in der Pflege haben, es besser ist, wenn ich Pflegehelfer einstelle, dass sie eine gewisse Grundausbildung haben. Das ist besser, als wenn ich Menschen einstelle, die von der Pflege überhaupt keine Erfahrung haben. Ich muss aber auch sagen, es darf nicht der Eindruck erweckt werden, und das war der Kritikpunkt insgesamt an dem Gesetz von uns, dass wir suggerieren, pflegen kann eigentlich jeder, egal welches Bildungsniveau er hat, pflegen kann jeder. Dieser Eindruck darf wirklich nicht entstehen. Das war unser Hauptkritikpunkt, als damals 2007 das Pflegehelfergesetz verabschiedet wurde. Deshalb finde ich den Punkt, was jetzt geändert wird, die Zugangsvoraussetzungen für Hauptschüler, dahin gehend besser, als es im Gesetz war, weil sie jetzt zwei Jahre Berufserfahrung in der Pflege haben müssen, weil ich sagen kann, und das ist nicht abwertend, pflegen kann nicht jeder. Zum Pflegen brauche ich nicht nur Wissen, ich brauche auch eine Einstellung zur Pflege und ich muss eine ganz schöne Portion Idealismus mitbringen, weil es letzten Endes Dienst am Menschen ist.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Was aber wichtig ist, und das ist der letzte Kritikpunkt insgesamt: Wir dürfen mit dem vermehrten Einsatz von Pflegehelfern in der Pflege es nicht zulassen, dass bestehende Standards, bestehende Fachkräftestandards sowohl in den stationären Einrichtungen als auch in den ambulanten Einrichtungen abgebaut werden, weil wir einfach sagen, wir haben zu wenig Pflegefachkräfte, das müssen wir zur Kenntnis nehmen, da bleibt das nun mal so, also setzen wir Pflegehelfer ein. Das darf meiner Meinung nach nicht passieren. Das wäre ein falsches Signal. Deshalb ist dieses Gesetz oder diese Änderung des Gesetzes nur ein kleiner Teilbeitrag, aber er löst nicht das Problem für die Zukunft der fehlenden Pflegefachkräfte. Danke.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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