Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/329 - Zweite Beratung


Ich möchte meiner Vorrednerin ausdrücklich zustimmen, was die Diskussion im Sozialausschuss angeht. Eine Diskussion war es eigentlich nicht. Wir haben zur Kenntnis genommen, wie die Regierungshaltung ist, wir haben zur Kenntnis bekommen, wie die Stellungnahmen sind. Übrigens fand ich es bei den Stellungnahmen der Fachgremien sehr interessant, dass die Begründung zum Beispiel der Krebsgesellschaft, der Uni usw. nicht die war, Nichtraucher müssen geschützt werden, sondern insgesamt das Einschränken des Tabakkonsums eigentlich das Ziel ist.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das geht in die Richtung Ihres Ergänzungsantrags.

Ich will aber gleich auch noch ein bisschen Wasser in den Wein gießen, Frau Siegesmund, weil ich Ihnen doch hier und da widersprechen muss. Sie sprechen vom konsequenten Schutz der Mitarbeiterinnen. Wie gesagt, es gibt zu keiner Gesetzesregelung weltweit so viele medizinische Studien wie zum Antirauchergesetz. Es gibt tatsächlich Untersuchungen zur Gesundheit von Kellnerinnen, die im Prinzip in Gaststätten befragt worden sind -


(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Und Kellner auch.)


Kellner natürlich auch, aber hier war von Frauen die Rede.


(Unruhe CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die positiven Effekte sind sehr überschaubar. Was den Schutz Schwangerer anbelangt, ist das ein anderes Thema, aber das muss nicht in so einem Gesetz geregelt werden.

Das Zweite ist, Sie sprachen die Einschränkung der Freiheitsrechte an, die alltäglich sind. Da haben Sie recht und da stimme ich Ihnen auch zu. Der Gesetzgeber hat das Recht, Freiheitsrechte des Bürgers einzuschränken, wenn dem ein entsprechender Effekt gegenübersteht. Das ist beim Regierungsentwurf ganz eindeutig nicht der Fall.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das wäre bei Ihrem Entwurf durchaus der Fall. Wir können die Freiheitsrechte tatsächlich einschränken, wenn wir einen nachweisbaren Effekt damit erzielen würden. Das würde bedeuten, dass, wenn man beiden Anträgen von Ihnen zustimmt, dieser Effekt erzielbar wäre. Das ist ein sehr schönes Argument. Bezüglich der Richtung der Regierungsfraktion, da ist kein positiver Effekt zu erwarten. Die Bürokratie steigt, der Raucheranteil unter jungen Frauen steigt, den Nichtraucherschutz gibt es nicht, kein Grund, dieses Gesetz zu verabschieden.


(Zwischenruf Abg. Günther, CDU: Schaffen wir es ab.)


Auch eine Möglichkeit.

Ich möchte allerdings noch als Letztes zu den Umsatzeinbußen etwas sagen; das geht mir so ein bisschen gegen den Strich, das einfach so stehen zu lassen. Sie haben recht, in keinem Land, das untersucht ist, gibt es unter dem Strich eine Verminderung des Umsatzes in Gaststätten insgesamt, aber man muss zur Kenntnis nehmen, dass wir bei diesen Untersuchungen einfach feststellen müssen, dass es ein differenziertes Bild gibt. 80 Prozent der gastronomischen Einrichtungen haben keinen Effekt auf ihren Umsatz - gar keinen -, 8 Prozent haben eine Umsatzsteigerung, aber 12 Prozent haben eine Verringerung des Umsatzes. Also wenn man dann mit Mythen aufräumt, muss man dann auch sauber argumentieren. 12 Prozent der Gaststätten, und zwar unabhängig, wo man schaut, mal sind es 10 mal sind es 14, rund 12 Prozent der Gaststätten in Italien, Irland, Skandinavien, Schottland haben Umsatzeinbußen zu verzeichnen, nur weil die Leute woanders hingehen. Das ist ja genau der Effekt, den die FDP kritisiert. Unter dem Strich bleibt das Umsatzvolumen gleich, aber es gibt eine Zahl von 12 Prozent, wo es eindeutig Verlierer dieser Regelung gibt. Das ist zu akzeptieren, wenn die Effekte eintreten, die man haben möchte, aber man muss es auch erwähnen, man muss ehrlich damit argumentieren. Das ist einfach nur mein Hinweis gewesen. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien