Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD – Drucksache 5/3501
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, wir halten an unserer Forderung fest, das Landesentwicklungsprogramm bedarf zumindest der Zustimmung des Landtags.
(Beifall DIE LINKE)
Das Landesentwicklungsprogramm ist das wichtigste Instrument der Landesplanung und damit der Gesamtentwicklung und Zukunftsfähigkeit Thüringens. Es stellt Weichen für die zukünftige Entwicklung und es entscheidet über grundsätzliche Fragen, die den Bürger unmittelbar betreffen, die für das Gemeinwesen von großer Bedeutung sind für die Städte und Gemeinden. Das bedarf einer politischen Planung, zu deren parlamentarischen Legitimation das Parlament geradezu berufen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in anderen Bundesländern, beispielsweise in Hessen, Bayern, Sachsen-Anhalt, gibt es entsprechende Zustimmungserfordernisse, so dass wir damit auch kein rechtliches Neuland betreten. Es bedarf allein des politischen Willens, dies auch hier im Thüringer Landtag zu tun.
(Beifall DIE LINKE)
Diesbezüglich gibt es zur geforderten Zustimmung, die sich jetzt auch in unserem Gesetzentwurf wiederfindet, aus Sicht meiner Fraktion nur die weitergehende Alternative der Verabschiedung des Landesentwicklungsprogramms als Gesetz. Die 2006 in das Landesplanungsgesetz aufgenommene Regelung der Stellungnahme durch den Landtag war damals ein erster Schritt, der aber aus Sicht meiner Fraktion nicht weit genug geht. Dies haben wir auch im damaligen Gesetzgebungsverfahren hier im Thüringer Landtag deutlich gemacht und ich möchte hier noch einmal meinen Kollegen Tilo Kummer zitieren, der damals gesagt hat: „Wir möchten, dass das Landesentwicklungsprogramm in Zukunft vom Landtag verabschiedet wird und nicht, wie im Gesetz vorgesehen, lediglich die Möglichkeit zur Stellungnahme im Gesetz enthalten ist.“
(Beifall DIE LINKE)
Die SPD sah das damals übrigens genauso. Ich möchte hier auch Sabine Doht noch einmal zitieren: „Ich sehe das“ - hat sie damals gesagt - „natürlich auch so wie mein Kollege Kummer. Uns wäre schon hier eine Verabschiedung des Landesentwicklungsprogramms mit Zustimmung des Landtags wichtiger.“ So damals die Position der SPD.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist auch heute noch richtig.)
Meine Damen und Herren, da müssen wir auch in Zukunft hin, weg von der förmlichen Beteiligung, hin zur aktiven Mitgestaltung und Mitsprache des Thüringer Landtags.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eines können wir hier auch im Thüringer Landtag sagen. Die Informationen über das LEP, das sich gegenwärtig in der Diskussion befindet, das will ich auch gar nicht bestreiten, das funktioniert überaus gut. Überall in den Planungsregionen haben Informationsveranstaltungen stattgefunden. Da sind wir hier auch im Konsens und haben in der letzten Landtagssitzung darüber gesprochen. Aber wir werden ja sehen, wie dann letztendlich mit den Stellungnahmen und den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteilung umgegangen wird und wie die sich dann letztendlich auch im Landesentwicklungsprogramm wiederfinden.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal hier erinnern an das Verfahren zur Novellierung des Kommunalabgabengesetzes. Hier hat man auch eine breite Diskussion mit den Bürgerinitiativen angekündigt und auch durchgeführt. Wiedergefunden im Gesetz aber haben sich die Bürgerinitiativen und die Bürgerallianz letztendlich nicht.
(Beifall Abg. Kuschel, DIE LINKE)
Auch deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf meiner Fraktion, der letztlich das von Ihnen versprochene und angekündigte Verfahren in eine gesetzliche Verbindlichkeit gießt und daher aus unserer Sicht eigentlich beschlussfähig sein könnte, vorausgesetzt, Sie nehmen sich selbst beim Wort.
(Beifall Abg. Kuschel, DIE LINKE)
Ein zweiter Punkt des Gesetzentwurfs ist die Aufhebung der Befristung. Dies ist auch der alleinige Regelungsgegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs der Regierungsfraktionen. Darum hat die Landesregierung gebeten, weil sie mit ihrer Novellierung nicht rechtzeitig kommt. Das ist schade, sonst hätte man nicht nur über Formalitäten, sondern auch im Ausschuss inhaltlich diskutieren können, auch
(Beifall DIE LINKE)
über unseren Antrag, denn der Referentenentwurf der Landesregierung sieht, was die Beteilung des Landtags anbelangt, eben keine Veränderung vor. Hier wird die jetzt gültige Regelung übernommen. Ich kann schon heute hier ankündigen, dass meine Fraktion entsprechende Änderungsanträge zum dann eingebrachten Gesetzentwurf machen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe noch einmal unseren Gesetzentwurf erläutert und ich bitte um Zustimmung. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
Dateien
- re507001
PDF-Datei (58 KB)
