Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes 2/2

RedenPetra EndersKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3359 -

 

Ich will mich jetzt nicht hier verteidigen wegen des Bauausschusses, aber wir haben alle einen angespannten Terminkalender und letztendlich ist es auch so, dass zumindest ich meine Termine langfristig planen muss. Jetzt möchte ich noch mal auf eines hinweisen. Sie haben hier noch mal gesagt, Ihnen ist immer noch nicht klar, Frau Doht, soll dieses Landesentwicklungsprogramm nun per Rechtsverordnung verabschiedet werden oder nicht - das war Ihre Frage - und was wir mit unserem Gesetzentwurf wollen. Ich lese Ihnen das noch mal vor. Das steht eigentlich ganz klar und eindeutig hier drin. Da steht nämlich in § 13 Abs. 3 und ich sage Ihnen auch, was wir hier ändern wollen, hier steht: „Das Landesentwicklungsprogramm wird durch Rechtsverordnung der Landesregierung“ - so ist es im Moment auch und jetzt kommt unser Zusatz - „die der Zustimmung des Landtags bedarf“, dieser Zusatz wird eingefügt, „für verbindlich erklärt.“ Ich glaube, damit ist im Endeffekt eigentlich alles ganz klar und deutlich gesagt. Danke schön.


(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Das ist Schlamperei.)


(Beifall DIE LINKE)


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